doch, ich!!
Kann man eigentlich Kopien von diesen Auszügen bekommen?
Den interessantesten Teil des sog. Überleitungsvertrages mal als Hauptgang sozusagen. Nun, was steht dort g e n a u :
Artikel 3
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die
Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige
Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt
worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des
Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit
anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen
Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
Das "SONSTIGE VERMÖGEN" ist übrigens A L L E S ! Und mit Alles meint man schlicht Alles. Jedes Haus, Auto, Uhr, Schmuck, alle vorstellbaren DInge auf dem Areal "BRD" !!!
Hier habt ihr die rechtl. Grundlage für verschenkte U-Boote an Israel.
Hier habt ihr die Erklärung, warum "wir" trotz 150 Mrd. Exportüberschuß leere Kassen, geplünderte Sozialsystem und bankrotte Rentenversicherung haben, die mittlerweile nur noch an Rentner über Neuverschuldungen zahlen.
In Art. 3 werden sämtliche "Beschwerden" von uns (= Opfer, zur Plünderung freigegeben !) nicht zugelassen. DAS hat eine Bundesregierung 1990 gegen alle Deutschen beschlossen ! Woher Kohl Junior sein 100 Mio Dollar Villa südl. v. London hat ist nun klar ?
Das hier ist nur die Spitze des Eisberges. Die PERVERSION geht noch viel weiter....
(2) .....
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und
(2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder
übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale
Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung
dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht
zugelassen.
Als 1990 alle den Verzicht der Alliierten beklatscht haben, hat keiner der "Unwissenden" gefragt, worauf sie denn verzichtet haben.
Sie haben auf den seit 1952 bestehenden Verzicht verzichtet !
Der Souverän hat die Souveränität freiwillig aufgegeben und war dann nicht mehr souverän.
Wenn der ehemalige Souverän es sich nun aber wieder anders überlegen sollte, dann benötigt er hierfür aber die Zustimmung eines Dritten wg. fehlender Souveränität.
Mußt du bei dieser gequirlten Kacke nicht selbst mal ganz schnell auf´s Töpfchen, Triple "p" ?
@ Im Redro: na ja, es hat sich schon viel geändert durch die Verträge; da braucht man nur mal in die fünf neuen Bundesländer zu schauen. Ich bin aber mit diesem Punkt ein seltenes Mal deiner Meinung, da ich auch finde, dass die fremde Truppenpräsenz vollkommen abgebaut werden sollte und auch einige Sonderrechte nicht mehr gelten sollten.
Nur darf man sich auch nicht eines vormachen: Viele Foristen scheinen ungeheuer hohe Ansprüche an das "frei" und "souverän" zu stellen, so habe ich zumindest das Gefühl - und zwar in Richtung auf eine vollkommene Ablehnung internationaler Verträge. Da aber kein Land (und Deutschland schon mal gar nicht) in der Lage ist, eine vollkommene Autarkie zu erreichen, sind solche Verträge unabdingbar.
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