Noch ist es nicht erreicht. Es werden jedoch Regelungen getroffen, dass jeder einen Krankenversicherungsschutz erhält und niemand mehr durch das Raster fällt!
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.4.2007
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ab dem 1. April zwei neue Personenkreise in die Versicherungspflicht einbezogen. Die Betroffenen werden Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben hierfür Beiträge zu entrichten. Es handelt sich um folgende Personenkreise:
1) Personen, die derzeit keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben - also Nichtversicherte - und zuletzt in der GKV versichert waren.
2) Außerdem werden grundsätzlich auch diejenigen Personen versicherungspflichtig, die bislang noch nie versichert waren. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder die nach § 6 Abs. 1 und 2 SGB V versicherungsfrei sind (d. h. Beschäftigte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie Beamte, Richter, Zeitsoldaten etc.).
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Das betrifft vor allen anderen Personen, die ihre Versicherung verloren und keine Möglichkeit der Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse hatten.