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Thema: Schweiz-was ist Verwahrung?

  1. #1
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard Schweiz-was ist Verwahrung?

    Gerade in der NZZ gelesen:

    Verwahrung für einen Messerstecher in Biel

    Zwei Männer umgebracht

    Der Mann, der im August 2004 zwei Männer vor einer Bieler Bar niedergestochen hatte, ist am Freitag vom Gericht zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zu Gunsten einer Verwahrung aufgeschoben.

    __________________________________________________ ________________

    Also liebe Schweizer hier im Forum. Klärt mich mal auf. Was ist bei euch Verwahrung? Bei uns gibts die Sicherungsverwahrung nach Verbüßen einer Haftstrafe. Vermutlich ist euere Verwahrung aber eher der Zwangsaufenthalt in der Klappse, oder?

    Gruß
    Gero
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Das sagt Wiki dazu:
    Schweiz
    In der Schweiz versteht man unter dem Begriff Verwahrung die [Links nur für registrierte Nutzer] von gefährlichen Straftätern (Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern, Art. 42 [Links nur für registrierte Nutzer] bzw. Verwahrung extrem gefährlicher, nicht therapierbarer Sexual- oder Gewaltstraftäter, Art. 123a [Links nur für registrierte Nutzer])
    **********
    Vermutlich lebenslang hinter Gitter, bis man sie mit den Füssen voraus aus der Zelle trägt !
    Das würde ich mir bei uns für solche Verbrecher auch wünschen.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  3. #3
    Wir müssen wachsam sein! Benutzerbild von Grotzenbauer
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Gerade in der NZZ gelesen:

    Verwahrung für einen Messerstecher in Biel

    Zwei Männer umgebracht

    Der Mann, der im August 2004 zwei Männer vor einer Bieler Bar niedergestochen hatte, ist am Freitag vom Gericht zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zu Gunsten einer Verwahrung aufgeschoben.

    __________________________________________________ ________________

    Also liebe Schweizer hier im Forum. Klärt mich mal auf. Was ist bei euch Verwahrung? Bei uns gibts die Sicherungsverwahrung nach Verbüßen einer Haftstrafe. Vermutlich ist euere Verwahrung aber eher der Zwangsaufenthalt in der Klappse, oder?

    Gruß
    Gero
    ________________
    Die Verwahrung ist eine lebenslange Verwahrung für nicht therapiefähige extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter. Nur wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen sein sollte, dass ein Täter geheilt werden und er somit keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt, soll er Aussicht haben auf Entlassung. Noch Fagen?
    :rolleyes:

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Laß mich raten:

    Der Messerstecher war kein Schweizer, aber auch kein Norweger, Schwede oder Däne.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Zitat Zitat von Grotzenbauer Beitrag anzeigen
    ________________
    Die Verwahrung ist eine lebenslange Verwahrung für nicht therapiefähige extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter. Nur wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen sein sollte, dass ein Täter geheilt werden und er somit keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt, soll er Aussicht haben auf Entlassung. Noch Fagen?
    :rolleyes:
    Also das Gegenstück zur Sicherungsverwahrung in der BRD.
    Wenn du uns jetzt noch in etwa den Unterschieg zwischen Zuchthaus und ? (Bei uns nennt man es Gefängnis) sagen könntest.
    Danke

  6. #6
    Wir müssen wachsam sein! Benutzerbild von Grotzenbauer
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Zitat Zitat von Nebulus Beitrag anzeigen
    Also das Gegenstück zur Sicherungsverwahrung in der BRD.
    Wenn du uns jetzt noch in etwa den Unterschieg zwischen Zuchthaus und ? (Bei uns nennt man es Gefängnis) sagen könntest.
    Danke
    ____________
    Lese mein Statement nochmals genau. Dort steht explizit beschrieben, was Verwahrung für den Delinquenten bedeutet. MfG Gotzenbauer.
    :beerbang:

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Zitat Zitat von Grotzenbauer Beitrag anzeigen
    ____________
    Lese mein Statement nochmals genau. Dort steht explizit beschrieben, was Verwahrung für den Delinquenten bedeutet. MfG Gotzenbauer.
    :beerbang:
    Danke, da du mir keine Auskunft geben konntest, habe ich mir selbst geholfen.
    Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt die Zuchthausstrafe noch (Art. 35 StGB), unterscheidet sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe, sondern nur in deren Länge. Während eine Gefängnisstrafe eine Länge von 3 Tagen bis drei Jahren haben kann, dauert die Zuchthausstrafe mindestens 1 Jahr und maximal 20 Jahre, sofern diese nicht durch das jeweilige Gesetz anderes festgelegt sind. In der Revision des Strafrechtes, die 2007 in Kraft treten soll, wird diese begriffliche Unterscheidung aufgehoben und es ist (wie in Deutschland und Österreich) nur noch von der Freiheitsstrafe die Rede.



  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Naduk
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Bedeutet Niedergestochen in dieser Nachricht das er die Männer umgebracht oder verletzt hat?

  9. #9
    Wir müssen wachsam sein! Benutzerbild von Grotzenbauer
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    Standard AW: Schweiz-was ist Verwahrung?

    Zitat Zitat von Nebulus Beitrag anzeigen
    Danke, da du mir keine Auskunft geben konntest, habe ich mir selbst geholfen.
    Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt die Zuchthausstrafe noch (Art. 35 StGB), unterscheidet sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe, sondern nur in deren Länge. Während eine Gefängnisstrafe eine Länge von 3 Tagen bis drei Jahren haben kann, dauert die Zuchthausstrafe mindestens 1 Jahr und maximal 20 Jahre, sofern diese nicht durch das jeweilige Gesetz anderes festgelegt sind. In der Revision des Strafrechtes, die 2007 in Kraft treten soll, wird diese begriffliche Unterscheidung aufgehoben und es ist (wie in Deutschland und Österreich) nur noch von der Freiheitsstrafe die Rede.


    _____________
    Wenn du das 'schweizerische Strafgesetzbuch' zitierst, dann bitte richtig!

    Das Schweizervolk hat an der Urne abgestimmt und dem Verwahrungsartikel mehrheitlich zugestimmt. Bitte Beitrag lesen! Danach das Schweizer-Strafgesetzbuch zitieren!

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