Zitat von
Der_schoepfer
das ist absoluter quatsch !!!! Dann Arbeitslosenhilfe ist eine nachfolge Leistung des Arbeitsamtes die einen Leistungsanspruch für das Arbeitslosengeld vorausgesetzt hatte, die Arbeitslosenhilfe richtete sich wie beim Arbeitslosengeld nach dem Einkommen des Beitragszahlers.
Nur wer in die Kasse eingezahlt hatte, hat Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, wer nie eingezahlt hat, wie die Sozialhilfebezieher, der hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, dass ist der Unterschied !!!