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Thema: Juristen unter sich: KrascherHistory vs. maf2

  1. #1
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Verträge können nur von Berechtigten vereinbart werden. Von Vertragspartnern. Oder könnte ich dein Haus oder AUto verkaufen ?Die Macht gebiert das Recht - ex facto oritur ius.
    Wo ? In London ? Bitte schön. In keiner dt. Verfassung wirst du das finden. Nicht mal im erloschenen all. Verwaltungsrecht.
    Schließlich geht lt. Art. 25 GG das VR dem "GG" vor. Somit wären wir dort, wo wir hingehören....
    Ach ja, Kracherle, schade, schade, schade... du liegst immer wieder weit daneben.

    Gem. Art.25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts - das sind längst nicht alle - den Gesetzen vor, d.h. den Bundesgesetzen, aber nicht dem Verfassungsrecht. Wurde in den fünfziger und sechziger Jahren lang und breit ausdiskutiert.

    Da wir übrigens dabei sind: Eine der allgemeinen Regeln des Völkerrechts ist die Doktrin des "venire contra factum proprium", d.h. ein Verhalten ist unwirksam, wenn sich der Anspruchsteller mit seinem Begehren in Widerspruch zu seinem Vorverhalten setzt. Das ist hier bei dir der Fall, denn du behauptest ständig, das Grundgesetz sei "erloschen", "ungültig" oder was auch immer, berufst dich aber gleichzeitig auf dessen Normen. Wie sagte schon Humphrey Bogart in "Casablanca": Du mußt dich entscheiden, Kleines.

    Ja, Verträge können wirksam nur von den Verfügungsberechtigten geschlossen werden. Das war hier die Bundesrepublik, da sie subjektsidentisch mit dem früheren Deutschen Reich ist. Rechtssubjekt ist ein Träger von Rechten und Pflichten, wenn zwei Entitäten subjektsidentisch sind, tragen sie dieselben Rechte und Pflichten. So im Falle Deutschlands.

  2. #2
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Ups ! Ganz falsch.
    Ohne Art. 23 a.F. GG - Geltungsbereich des GG - gab es das GG nicht mehr !
    Ohne GG keine "BRD", somit gab es nix mehr dem irgendwas hätte beitreten können.
    Ein vr. Vertrag, wo es keine rechtl. Grundlage geben muß ?
    Kracherlein, dein Dummgeschwätz ist enervierend.

    "Rechtsgrundlage" eines völkerrechtlichen Vertrags ist die Eigenschaft der Vertragsschließenden als Völkerrechtssubjekt. Bei Staaten ist dies deren Souveränität. Darüberhinaus gibt es keine weitere Legitimation.

    Wir haben dir schon mehrfach erklärt, daß dein Gerede zu Art.23 GG a.F. sinnlos ist - es hat mit der Geltung oder Nichtgeltung der Verfassung nichts zu tun.

  3. #3
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Es in der Ausuebung von Herrschaft nichts, was defacto der Fall ist, aber dejure nicht. Etweder besteht ein Staat und uebt Gewalt aus oder er besteht nicht. Besteht er, so setzt er das Recht und damit definiert er, was de-jure ist.

    Es ist die Macht und die Gewalt im Staat, die das Recht setzt - Uebe ich Herrshcaft aus, so ist sie rechtens; und zwar immer.
    Dann solltest du mal ganz schnell das BVerfG hinsichtlich deiner Bahnbrechenden Erkenntnisse informieren.

    Lt. demselbigen ist (rd. 85 Urteile seit 1973) das DR rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt. Obwohl keine direkt Gewalt durch Staatsorgane von ihm ausgeübt wird.

    Das ist aber doof ! :] :]

  4. #4
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Dann solltest du mal ganz schnell das BVerfG hinsichtlich deiner Bahnbrechenden Erkenntnisse informieren.
    Lt. demselbigen ist (rd. 85 Urteile seit 1973) das DR rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt. Obwohl keine direkt Gewalt durch Staatsorgane von ihm ausgeübt wird.
    In Gestalt der Bundesrepublik, da beide subjektsidentisch sind.

  5. #5
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von maf2 Beitrag anzeigen
    Kracherlein, dein Dummgeschwätz ist enervierend.

    "Rechtsgrundlage" eines völkerrechtlichen Vertrags ist die Eigenschaft der Vertragsschließenden als Völkerrechtssubjekt. Bei Staaten ist dies deren Souveränität. Darüberhinaus gibt es keine weitere Legitimation.

    Wir haben dir schon mehrfach erklärt, daß dein Gerede zu Art.23 GG a.F. sinnlos ist - es hat mit der Geltung oder Nichtgeltung der Verfassung nichts zu tun.
    Das UdSSR-Konstrukt "DDR" war ein Staat ?! Dolle Sache !

    BRD und DDR haben über Gebiete des DR verhandelt und die Ostgebiete verschenkt ?
    Dolle Sache !

    Du glaubst eine Legitimation hinsichtlich deiner Tätigkeit zu haben....

    Dann lehne dich doch ganz entspannt zurück.

    Ist doch für dich völlig egal, was ich oder ein anderer hier schreibt.

    WO könnte es je gefährlich werden......und doch bist du permanent als Wächter hier....??

  6. #6
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von maf2 Beitrag anzeigen
    In Gestalt der Bundesrepublik, da beide subjektsidentisch sind.
    Scheiße, mäffi hat Frühdienst.

    G = 8 ???

    In der Mathematik: NEIN

    In der Juristerei: JA

    Da Mathe die Basis allen logischen ist, weiß ich, was ich von Schwarzkittel-Rabulistik zu halten habe !

  7. #7
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Das UdSSR-Konstrukt "DDR" war ein Staat ?! Dolle Sache !
    BRD und DDR haben über Gebiete des DR verhandelt und die Ostgebiete verschenkt ?
    Sicher war die DDR ein Staat. Man mochte sie mögen oder nicht, aber ein Staat war sie, daher auch deren UN-Mitgliedschaft.

    Die ehemaligen deutschen Ostgebiete wurden nicht "verschenkt".

  8. #8
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Wenn du dich auf das BVerfG berufst, mußt du wohl dessen Position dazu akzeptieren. Die ist eben die der Subjektsidentität.

  9. #9
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von maf2 Beitrag anzeigen
    Sicher war die DDR ein Staat. Man mochte sie mögen oder nicht, aber ein Staat war sie, daher auch deren UN-Mitgliedschaft.

    Die ehemaligen deutschen Ostgebiete wurden nicht "verschenkt".
    Es besteht seit 1948 ein Mitgliedschaft in der UN für das Deutsche Reich.

    Seit 1973 saßen darauf "DDR" und "BRD" weil die "Westzone" per sofort drittgrößter Beitragszahler wurde !

    Mit deinen Geschichten kannst du vielleicht noch deine Putze imponieren.....aber hier....?

  10. #10
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    Standard AW: Demokratie in Deutschland nur eine Mogelpackung ?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Es besteht seit 1948 ein Mitgliedschaft in der UN für das Deutsche Reich.
    Seit 1973 saßen darauf "DDR" und "BRD" weil die "Westzone" per sofort drittgrößter Beitragszahler wurde !
    Blödsinn. Das "Deutsche Reich" war niemals UN-Mitglied. Die Mitgliedschaft beider deutscher Staaten in den Vereinten Nationen wurde erst Anfang der siebziger Jahre geklärt.

    Du möchtest gern belegen, daß es ab 1948 (warum dieses Jahr?) eine Vertretung eines "Deutschen Reiches" bei den UN gab.

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