Berlin - Zweit- und Drittfrauen von Muslimen sind in der Krankenkasse ihres Mannes mitversichert – neben dem Ehepartner und den Kindern des Versicherten...
so vermeldet es die [Links nur für registrierte Nutzer] lt. Spiegel
Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums für den Petitionsausschuss des Bundestages hervor.
Demnach haben alle Zweit, -Dritt und Viertfrauen, die „nach ausländischem Recht wirksam in polygamer Ehe verheiratet“ sind, Anspruch auf Unterhalt nach Deutschem Recht. „Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Frauen beitragsfrei mitversichert sind.“
Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums steht aus.
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Dafür müssen Deutsche also höhere Beiträge zahlen, für jeden Arztbesuch löhnen und können sich viele, vor allem Rentner kaum noch die Zuzahlungen bei Medikamenten leisten. Ganz zu schweigen von den hunderttausenden Deutschen, die sich gar keine Krankenkasse mehr leisten können, geschweige denn einen Zahnarztbesuch.
Aber Hauptsache die in Arabien, Afrika oder der Türkei lebenden Zweit, -Dritt und Viertfrauen samt deren Kinderschar der hier erneut verheirateten Muselmänner können unbesorgt zu ihrem Arzt gehen und sich auf Kosten der Deutschen Beitragszahler Firstclass behandeln lassen.
Dafür zahle ich doch gern paar €uro mehr.