Sagt der (notabene Bundestagsabgeordnete, also Volksvertreter) Friedrich Merz, daß er ungefähr die Hälfte der Zeit für seine Tätigkeit als Anwalt und in Aufsichtsräten benötige.
Sagt der Verfassungsrichter Broß, die Abgeordneten hätten ein "pflichtgebundenes" Mandat. Dazu gehöre auch die Pflicht zur "vollen Hingabe" an ihr Amt.
Der Merz wird sich noch auf ein paar weitere Ohrfeigen einstellen müssen.
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