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Thema: Einschränkung der Bürgerrechte

  1. #31
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    Standard AW: Einschränkung der Bürgerrechte

    Zitat Zitat von mastermike Beitrag anzeigen
    ...Na, Supi - dann ist ja offensichtlich geklärt, dass durch die Möglichkeit ein Handy zu orten, keine Bürgerrechte verletzt werden. Vielfältige technische Überwachungsmöglichkeiten gibt es schon lange aber der Missbrauch dieser Möglichkeiten hält sich ja wohl in Grenzen. Ansonsten hätte die linksgerichtete Presse und die üblichen verdächtigen Parteien schon längst unheimlich auf die Pauke gehau'n. Prinzipiell wäre ich für weitgehende Bürgerrechte, bin aber andererseits jederzeit bereit gewisse Freiheiten für mehr Sicherheit einzutauschen. Wären wir entsprechend basisdemokratisch organisiert, wäre das z.B. eine Frage für einen Volksentscheid ...

    Last, but not least, gibt es, wie mehrmals im Diskussionsstrang erwähnt, ja auch analog immer technische „Abwehrmaßnahmen“ und wem die Kameras in den Bahnhöfen nicht gefallen, der soll es doch einfach einmal mit einer Burka probieren ...

    In diesem Sinne – Buenos Noches
    Schon eine Brille macht dich für den Gesichtsscanner nicht erkennbar, wenn du mit dieser nicht abgespeichert bist. Starre Systeme sind immer dumm, sie entziehen sich menschlicher Intelligenz.

  2. #32
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    Standard AW: Einschränkung der Bürgerrechte

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Ein Bürgerrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat oder eine vergleichbare Einrichtung den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht. Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehört beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte.

    Unter Bürgerrechten versteht man im allgemeinen aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, und weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander. Bürgerrechte sind von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen überall zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten.


    Darüberhinaus versteht man insbesondere in Deutschland unter Bürgerrechten diejenigen Grundrechte des Grundgesetzes, die nur Deutschen im Sinne des Art. 116 GG zustehen, wie z.B. die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), das Wahlrecht (z.B. § 12 BWahlG) oder die Berufsfreiheit (Art. 14 GG). Ausländer können sich auf diese besonderen Freiheitsrechte nicht berufen.


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    Nur bestimmt in einer Demokratie der "Souverän". Somit hat sich die Masse der Menschen die Recht selbst gegeben und die einzelnen Institutionen sind nur die jeweiligen "Exekutiven".

    Also kann keine Regierung meine "Bürgerrechte", die ja nix anderes sind als meine Grundrechte oder Rechtsnormen, nehmen.

    Bürgerrechte kontra Menschenrechte. Da jeder dt. Grundordnung (Verfassung oder "GG") die Menschenrechte vorangehen, sollte hier eine Differenzierung nicht möglich sein.
    MfG K

  3. #33
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    Standard AW: Einschränkung der Bürgerrechte

    Per Sozialstaat wurden Bürgerrechte mittels Zwangsarbeit abgeschafft.

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