Ich hab in letzter Zeit von vielen neue Arbeitsverträgen von Bekannten gehört,
wo mir die Haare zu berge stehen. Das ist in Deutschland wohl schlimmer als irgendwo anders in der Welt, fast noch übler als hier!!
Wenn ich all die Gemeinheiten, die insgesamt da so drin stehen, zusammen nehme, sehe ich, was spätestens in 5 Jahren auf jeden Arbeitssklaven wartet:
(FIKTIVER) ARBEITSVERTRAG
Herr XY steht ab 1.10.2010 in einem Beschäftigungsverhältnis in unserer Firma als XXXXXXX .
§1
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 60 Stunden, Arbeitstage sind Montag bis Sonntag; die Arbeitszeiten sind flexibel zu gestalten.
Eventuelle Freischichten sind beim direkten Vogesetzten mind. 2 Wochen vorher zu beantragen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu regelmässigen Doppelschichten im Umfang von 4 Stück im Monat.
§2
Die monatliche Vergütung beträgt 985 Euro
§3
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, monatlich mind.25 Überstunden unentgeltlich abzuleisten. Auf einen Freizeitausgleich besteht kein Anspruch.
§4
Die Urlaubszeit beträgt 14 Tage. Wenn nötig, darf der Urlaub vom Vorgesetzten unterbrochen werden.
§5
Der Angestellte hat keinerlei Mitspracherecht bei betrieblichen Entscheidungen
§6
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Woche zum Monatsende. Eventuelle Verstösse des Arbeitnehmers gegen diesen Arbeitsvertrag müssen der "Bundesagentur für Arbeit"gemeldet werden. Kranbkenzeiten werden gespeichert und sind sämtlichen Arbeitgebern auf Anforderung zugänglich.
§7
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu Untersuchung beim "Medizinischen Dienst des Arbeitgeberverbandes"(MDA), falls die krankheitsbedingten Fehlzeiten jährlich über 5 Tagen liegen.
§7b
Der MDA befindet über die Weiterbeschäftigung. Eventuell vor Arbeitsantritt nicht mitgeteilte Vorerkrankungen können (nach Massgabe des MDA) zu fristloser Kündigung führen.
§7c Der Angestellte entbindet seine Ä'rzte von der Schweigepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.
§ 8
Der angehende Angestellte hat kinderlos zu sein, da Kinder aufgrund ihres alleinigen Vorhandenseins den Arbeitnehmer in seiner Pflichtausübung stören und dem Unternehmen Schaden zufügen.
AUSNAHME: Kinder über 18 Jahren, die nicht mehr in der elterlichen Wohnung leben.
§9
Ständige Erreichbarkeit muss gewährleistet sein.(Mo-So. 0-24 Uhr)
Ausnahme: Dem Arbeitnehmer meldet seine Unerreichbarkeit 15 Werktage vorher an.
§10
Krankheit:
Der Arbeitnehmer hat am ersten Tag der Erkrankung eine AU anzubringen. Dazu hat er dem Arbeitgeber zu erklären, wie genau es zur Krankheit kam, wielange diese dauern wird und was er zur Prävention tuen wird.
Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch möglich sein kann. Mögliche Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Entscheidung unberührt.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber für jeden Krankheitstag Tag 1/100 des Jahreslohnes als Ausgleich zu zahlen.
§12 Dieser Vertrag ist dann gültig, wenn der Arbeitgeber unterzeichnet. Der Arbeitnehmer ist von der Unterzeichnung lediglich in Kenntnis zu setzen.
§11 Verstösse gegen einen Punkt des Arbeitsvertrages werden mit einer Ausgleichzzahlung des Arbeitnehmers geahndet.
X-Stadt, den 02.Okt.2010
unterzeichnet als Arbeitgeber
D. Hundt A.Merkel
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