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Was zweifelst du denn an?
Die Methode, die Anzahl der Ermordeten, den Hergang oder überhaupt alles?
Konkretisier einmal deine Zweifel.
"Das Gesetz" schreibt dir nicht vor was du in Zweifel ziehen darfst oder nicht. Niemand schreibt dir das vor. Es geht um die Veröffentlichung bzw. die öffentliche Verkündung deiner Zweifel. Du darfst z. B. nicht schreiben, dass es den HC nicht gegeben habe. Ich spare mir hier das Zitat des 130er. Sieh mal unter Google Stichwort "§130 StGb" oder "Holocaust Leugnung".
... mein lieber Benny, die kein Mensch geschrieben hat!Original von Benny
Was zweifelst du denn an?
Die Methode, die Anzahl der Ermordeten, den Hergang oder überhaupt alles?
Konkretisier einmal deine Zweifel.
Meli fragt doch nur, ob sie denn Zweifel haben dürfte, wenn für Zweifel Gründe vorlägen.
Sie hat doch nicht geschrieben, dass sie wirklich Zweifel hegt!
Phantasierst Du Dir also im Fieber was zusammen, oder hat man Dir den 130er und seine demokratisch illegitmen Spießgesellen bereits auf die Retina geschweißt?
Enzo
Hi Enzo!Original von l_osservatore_uno
... mein lieber Benny, die kein Mensch geschrieben hat!Original von Benny
Was zweifelst du denn an?
Die Methode, die Anzahl der Ermordeten, den Hergang oder überhaupt alles?
Konkretisier einmal deine Zweifel.
Meli fragt doch nur, ob sie denn Zweifel haben dürfte, wenn für Zweifel Gründe vorlägen.
Sie hat doch nicht geschrieben, dass sie wirklich Zweifel hegt!
Phantasierst Du Dir also im Fieber was zusammen, oder hat man Dir den 130er und seine demokratisch illegitmen Spießgesellen bereits auf die Retina geschweißt?
Enzo
Lesen kannst du - ja? Da steht :
Bin ich von Gesetzeswegen her gezwungen dies alles zu glauben ,oder sind Zweifel erlaubt?
Ich denke meli kann für sich selber antworten.
Halt mal den Ball gaaanz flach ...
... kann Meli das, das hab' ich wohl schon vor Dir erkannt?!Original von Benny
Hi Enzo!
Lesen kannst du - ja? Da steht :
Bin ich von Gesetzeswegen her gezwungen dies alles zu glauben ,oder sind Zweifel erlaubt?
Ich denke meli kann für sich selber antworten.
Halt mal den Ball gaaanz flach ...
Aber noch einmal ... und extra für Dich:
Meli stellt die Frage, ob Sie "dies alles" zu glauben gesetzlich verpflichtet ist. Sie behauptet nicht einmal, dass sie den Eindruck hätte gesetzlich verpflichtet zu sein, sondern hinterfragt einfach, ob es möglich ist, dass man "dies alles", gesetzlich verordnet, glauben muß!
Danach fragt sie, ob es, für den Fall, dass man nicht gesetzlich verpflichtet ist "dies alles" zu glauben, gestattet ist Zweifel zu haben.
Das bedeutet doch nichts anderes, dass sie eben nicht weiß, ob man, gesetzlich erlaubt, Zweifel haben darf!
Mein lieber Benny!
Es kann ja sein, dass Du mit Bällen recht gut umgehen kannst, mit den Feinheiten der Deutschen Sprache aber ... hast Du wohl so Deine Probleme?!
Freundlichen!
Enzo
Verdammt Benny!Was zweifelst du denn an?
Kannst du dich nicht einmal aus diesem Thema heraushalten!
Mit diesen beschissenen Anschuldigungen zur Leugnung etc. ist sowas von feige und armselig, dass sich viele aus diesem Thema schon zurückziehen!
Vor deiner Zeit wurde sogar einmal der gesamte HC angezweifelt und es hat sich nicht wirklich jemand beschwert, da es sich um eine normale Diskussion handelt.
Wir wissen, dass du als Jude den HC schlimm fandest, was auch verständlich ist, aber kannst du nicht einmal dieses Thema in Ruhe lassen und mit deinen billigen Paragraphen rumschleudern???
Wenns nach dir ginge, wäre bereits das Anzweifelns des Namens von Zyklon B eine Straftat!"Das Gesetz" schreibt dir nicht vor was du in Zweifel ziehen darfst oder nicht.
Da das NIEMAND behauptet, kannst du bitte mal die Klappe halten?. Du darfst z. B. nicht schreiben, dass es den HC nicht gegeben habe
Genau Enzo. deshalb schrieb ich dies:Original von l_osservatore_uno
... kann Meli das, das hab' ich wohl schon vor Dir erkannt?!Original von Benny
Hi Enzo!
Lesen kannst du - ja? Da steht :
Bin ich von Gesetzeswegen her gezwungen dies alles zu glauben ,oder sind Zweifel erlaubt?
Ich denke meli kann für sich selber antworten.
Halt mal den Ball gaaanz flach ...
Aber noch einmal ... und extra für Dich:
Meli stellt die Frage, ob Sie "dies alles" zu glauben gesetzlich verpflichtet ist. Sie behauptet nicht einmal, dass sie den Eindruck hätte gesetzlich verpflichtet zu sein, sondern hinterfragt einfach, ob es möglich ist, dass man "dies alles", gesetzlich verordnet, glauben muß!
Original von Benny
Was zweifelst du denn an?
Die Methode, die Anzahl der Ermordeten, den Hergang oder überhaupt alles?
Konkretisier einmal deine Zweifel.
"Das Gesetz" schreibt dir nicht vor was du in Zweifel ziehen darfst oder nicht. Niemand schreibt dir das vor. Es geht um die Veröffentlichung bzw. die öffentliche Verkündung deiner Zweifel. Du darfst z. B. nicht schreiben, dass es den HC nicht gegeben habe. Ich spare mir hier das Zitat des 130er. Sieh mal unter Google Stichwort "§130 StGb" oder "Holocaust Leugnung".
... langsam, mach' ich mir ernsthafte Sorgen um Deine Gesundheit, mein Bester!
Hörst Du Stimmen?
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Liebe Gemeinde...
ein gutgemeinter Rat: Eure unsagbar kläglichen Versuche, der seriösen Geschichtsforschung durch nichtsnutziges Stammtischgeseier Paroli zu bieten, wirken umso lächerlicher, als dass ihr euch noch nicht mal am Riemen reißen könnt, wenn man die Gesetzeslage auch nur andeutet. Pawlow hätte seine Freude an euch Spitzbuben gehabt, einigen trieft ja hier schon der Schaum vom Maul wie den Pferden vorm Tjostieren, und das, bevor die sechs Millionen überhaupt gefallen sind. Immer mit der Ruhe, dann nimmt man euch in Zukunft evtl. sogar ernst, wobei: Gott bewahre!
Hinweis
P.S. Sollte hier wer den leisesten Zweifel bzgl. Holocaust äußern, dann zeig ich alle an, und ihr wisst, was das bedeutet? Zwei Quadratmeter Freiheit für jeden von euch. Na, schon wieder auf 130, haha, 180?
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