Es gibt in der BRD zwar den strafrechtlich verfügten Holocaust-Glaubenszwang, aber das Gesetz kann nicht sagen, welche der vielen Holocaust-Versionen die richtige ist. Zwei Beispiele:
1989: Oberstaatsanwalt Majorowsky beim LG Wuppertal (Az: - 12 Js 1037/89):
"Auschwitz ist zum Symbol für all die von den Nationalsozialisten an den Juden be-gangenen Morde geworden. Das südlich von Kattowitz in Polen gelegene Lager, in dem rund vier Millionen Menschen wäh-rend des Zweiten Weltkrieges umgekom-men sind."
1996: Oberstaatsanwalt Meier-Staude beim LG München, (Az:112 Js 12055/96):
"... daß Pressac aufgrund seiner Nach-forschungen die in den Gaskammern von Auschwitz umgekommenen Juden auf 470.000 bis 550.000 beziffert, kann nicht zu der Annahme führen, daß hierin ein 'Verharmlosen' im Sinne des § 130 zu sehen ist."
"Aber die Zahl derjenigen, die glaubt, dass Juden den Holocaust instrumentalisieren, stieg im gleichen Zeitraum von 48,3 auf 63,7 Prozent."
Judenführer Paul Spiegel
Die Welt, 28.4.2004, S. 9
Der Judenführer stellt somit klar, es sei "Antisemitismus", wenn Deutsche glaub-ten, Juden instrumentalisierten den Holo-caust. Es war aber der jüdische Professor Finkelstein, der unumwunden feststellte: "In den letzten Jahren hat sich die Holocaust-Industrie wirkungsvoll in ein abzockendes Betrugsgeschäft ver-wandelt. Mehr und mehr Länder in Europa werden zum Ausspucken von Wiedergutmachungs-Zahlungen geprügelt ... Unsere derzeitige Inter-pretation des Holocaust wurde von jüdischen Gruppen in Amerika vor-sätzlich geschaffen. Sie wollten damit ihre ethnische Vorherrschaft, ihre poli-tische Bevorzugung sowie ihre finan-ziellen Gewinne sichern". (BBC-News - 26. Januar 2000)
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