Zitat von
KrascherHistory
Moin.
Der Staat Israel wird nicht einen Cent bezahlen, auch wenn anderes geschrieben wurde. Warum ?
Die Rechtsgrundlage wurde bereits 1952/1955 dafür geschaffen.
Die gesamte israelische Handelsflotte ist über Jahrzehnte von "Deutschland" finanziert und in Italien gebaut worden. In deutschen Werften ginge das nicht, ohne die dt. Öffentlichkeit zu umgehen.
Mit den U-Booten (high tech) war das nicht möglich. Mittlerweile haben die USA aber auch einen dicken Anteil an der Entwicklungs-Werft der U-Boote, HDW, erworben, so das die Pläne gleich mit ins Ausland geliefert werden können.
Warum ist so etwas möglich ?
Die Rechtsgrundlage folgt, sie gilt übrigens ÜBER den Tag der sog. dt.Einheit hinaus, bis in alle Ewigkeit fort. Ich hoffe, danach wird keiner mehr von "Souveränität Deutschlands" sprechen, sondern nur noch vom unvorstellbaren Verrat dt. "Politiker", den Verfassungshochverrätern schlechthin. Bitte genau lesen und verstehen:
Art. 7 Absatz 1 des "Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.05.1952" - Überleitungsvertragsgrundlage - lautet wie folgt:
"(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskraftfähig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."
Für die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs. 1 des 6. Teils des Überleitungsvertrages:
"Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."
In Abs. 3 werden dann Klagen und Ansprüche von davon Betroffenen nicht zugelassen.
"Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar, << ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind>>."
Wer hat das in seiner vollen Konsequenz nicht verstanden ?
Der Überleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.
Diese Regelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.09. 1990 außer Kraft gesetzt, so dass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellte Selbstkontrahierung der Siegermächte nichtig ist.
"Auffällig ist in diesem Zusammenhang der Art. 1, Abs. 1, Satz 2 des 6. Teils des Überleitungsvertrages. Hier hatten sich die Drei Mächte ursprünglich verpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen."
"Diese Bestimmung ist durch den Notenwechsel vom 28./29.09.1990 aufgehoben worden."
Ich hoffe, es ist mit diesem kleinen Auszug klar geworden, warum JEDER, ich wiederhole JEDER, der von der "BRD" etwas erhalten möchte, es über die USA jederzeit bekommt.
Ganz besonders Israel. ALLES zum NULLTARIF !!!
MfG K