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Thema: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    İch bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 25 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.
    Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.Ich denke,Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter.Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert sondern ihr muss endlich entsprochen werden.Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden.İch denke ,Wenn die EU-Bürger nach der Einreise 3 Monaten an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen,sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft.Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark,den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz ,Belgien.İch glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll mitbestimmen dürfen.

  2. #2
    Wir sind das Volk! Benutzerbild von ErhardWittek
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    So eine blöde Idee kann auch nur von einem Gutmenschen kommen.

  3. #3
    Dran! Drauf! Drüber! Benutzerbild von SLOPPY
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    Zitat Zitat von astra1x
    İch bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 25 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.
    ....İch glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll mitbestimmen dürfen.
    Na, dann ändert sich doch nichts ... denn die Musels &. Co., um die es Dir wahrscheinlich geht, zahlen doch eh keine Steuern und kassieren nur!!!

    Als Reichsdeutscher distanziere ich mich ausdrücklich von allen Entscheidungen der brd-Regierung!

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    Das aktive wie passive Wahlrecht ist m.E. an die Zugehörigkeit zu der betreffenden Gesellschaft gebunden.
    Nicht an den eben mal gewählten Aufenthaltsort.
    Jeder Verein macht eine Mitbestimmung von der Mitgliedschaft abhängig.
    Nicht nur vom regelmäßigen Besuch des Vereinslokals. Punkt.

    Wir haben ja Bestrebungen, diese Politik in D einzuführen, ein weiterer Schritt der die Auflösungserscheinungen beschleunigen wird.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    Ich bin dafür, daß jeder Ausländer, auch wenn er nicht in Deutschland lebt, das Wahlrecht erhalten soll.

    Dann wird Deutschland ein einziges immer währendes multikulturelles Straßenfest.

  6. #6
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    Hallo astra1x,
    Zitat Zitat von astra1x
    Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.
    Das sind, inbesondere was Kindergarten und Schule angeht, Kindergartenkinder und Schüler noch viel mehr.
    Also Wahlrecht für alle ab dem 12 Lebensmonat?

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  7. #7
    Legendärer Antiker Vogel Benutzerbild von leuchtender Phönix
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    Zitat Zitat von SLOPPY
    Na, dann ändert sich doch nichts ... denn die Musels &. Co., um die es Dir wahrscheinlich geht, zahlen doch eh keine Steuern und kassieren nur!!!

    Auserdem gibt es durch diese Gruppierung sowieso keine psoitiven Entwicklungen. Aber es hilft das mehr moscheen gebaut werden und die Ghettos schneller wachsen.

  8. #8
    Mitte süß sauer
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    Standard AW: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

    Zitat Zitat von astra1x
    İch bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 25 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen...
    guten abend und hallo astra,

    die frage die ich mir im gegenzug stellen würde wäre: würde ich in "dessen" land - sofern ich dort lebe, auch ein wahlrecht bekommen? frei nach dem motto auge um auge, zahn um zahn?

    benötigt man unbedingt ein wahlrecht für "drittbürger" um entscheidungen für kindergärten, schulen oder ähnliches zu treffen?

    eine direkte diskrimminierung kann ich persönlich so nicht erkennen. wenn jemand politisch mitentscheiden wollte, so sollte er die (in diesem fall) deutsche staatsbürgerschaft beantragen.

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