Auf fast jeder Arzneimittelpackung ist es zu lesen: Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Aber das kann bald der Vergangenheit angehören. Denn mit dem Urteil des Saarbrücker Landgerichtes wird Billigapotheken Tür und Tor geöffnet. Die Zulassung der ersten Filiale des niederländischen Internet-Arzneihändlers DocMorris in Deutschland erhitzt die Gemüter. Verbände und Politiker protestierten, eine Apothekerin hatte sogar geklagt. Ohne Erfolg: Die Entscheidung gab das Landgericht Saarbrücken am Mittwoch in einem Eilverfahren bekannt. Die Richter wiesen den Antrag einer Saarbrücker Apothekerin auf sofortige Schließung der DocMorris-Filiale in der saarländischen Landeshauptstadt als unbegründet zurück. Apothekerverbände hatten die Befürchtung geäußert, dass internationale Konzerne die typischen deutschen Apotheken verdrängen könnten, die von Pharmazeuten als Inhaber geführt werden. Mit dem Kauf der Apotheke verstößt DocMorris nach Ansicht der Apothekenverbände gegen das deutsche Fremdbesitzverbot. DocMorris berief sich dagegen auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Das könnte der Anstoß für weitere Unternehmer sein, die mit dem freien Verkauf von Medikamenten das große Geld machen wollen.