Um es vorweg zu nehmen: Behinderte haben ein Anrecht darauf, dass ihnen ihre Behinderung weitesgehend durch entsrechende Hilfen erleichtert wird.
So gesehen, gehören auch wohl Parkplätze auf öffentlichen Strassen, die für Behinderte eingerichtet und reserviert sind, dazu.
Doch was ist bei Missbrauch?
Bei mir in der Straße ist seit einiger Zeit in eine gegenüberliegende Mietwohnung ein Ehepaar eingezogen, bei der die Frau gehbehindert ist. Seit ca 3 Monaten ist jetzt für den Van des Ehepaares ein Parkplatz in der Strasse eingerichtet worden. - Soweit so gut - doch der Parkplatz dient ausschließlich dem Parken des Fahrzeuges für den Ehemann. Der fährt morgens mit dem Auto zur Arbeit und kommt abends wieder. Immer findet er einen - "seinen" freien Parkplatz vor.
Die Frau hat ein Elektromobil, mit dem sie Tagsüber ihre Besorgungen macht.
Am Wochenende fährt das Ehepaar öfter ins Grüne, mit dem Van. Dabei kann die Frau zum Auto laufen, d.h. sie ist nicht auf einen Rollstuhl angewiesen, der allerdings immer im Van ist. Das Fahrzeug ist als Behinderten Fahrzeug gekennzeichnet - allerdings kutschiert da ausschließlich der Mann mit umher. Wenn die an WE ausfahren, könnte der Mann das Auto auch von einem endfernteren Parkplatz zu der Wohnung fahren, um die Frau einsteigen zu lassen.
Ich finde, es wird manchen Autofahrern zu leicht gemacht, sich auf öffentlichen Strassen mit Behördenhilfe einen Parkplatz reservieren zu lassen.
Ein Anruf bei der zuständigen Behörde ergab, dass diese Praxis legal ist. Wenn ich einen gehbehinderten Mieter in meinem Hause hätte, den ich ab und zu befördere, stände mir auch solch ein "privater" Parkplatz zu.
Mein nächster Mieter wird gebehindert sein.
Klaus