Das ist ja das Letzte. Die Richter haben ja gar keinen Plan. Die haben ihr Examen wohl im Lotto gewonnen. Die junge Frau soll unbedingt weiter klagen. Die nächsthöhre Instanz muss ihr Recht geben. Die netten Herrn vom Gericht haben wohl noch nichts von Art.1 I GG sowie Art. 2 I GG gehört. Haben sie wohl mal wieder in der Uni gefeht. Außerdem frag ich mich mit welcher polizeirechtlichen Norm sie den Eingriff "gerechtfertigt" haben. :rolleyes: