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Thema: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Wenn ein deutscher Mitarbeiter von einer englischen Limited in Deutschland eingestellt wird, muß er Steuern in Deutschland bezahlen!
    Wie sieht es aber aus, wenn er im Hauptwerk in England eingestellt wird, als Deutscher, und auf einer Deutschen Baustelle arbeitet?
    Nach meinem Wissenstand ist dann keine Steuerzahlung an den deutschen Fiskus erforderlich, er zahlt die Steuern an England!
    Je weniger der deutsche Staat an Steuern bekommt, um so eher kracht es.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #2
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Dann müssen die Arbeiter ihren Lohn in Deutschland versteuern, Du den Unternehmergewinn aber in England. Voraussetzung ist, daß Du >180 Tage/Jahr tatsächlich in GB unternehmerisch tätig bist und nicht den Mittelpunkt Deines Schaffens in D besitzt.

    Das FA wird sich das sehr genau anschauen. Es geht also nicht, daß Du pro forma in GB sitzt (das tun alle englischen Ltd.s) und hier überwiegend unternehmerisch tätig bist, aber keine Steuern zahlst.

    Gruß, wtf (der sich damit beschäftigt hat)
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Zitat Zitat von wtf
    Dann müssen die Arbeiter ihren Lohn in Deutschland versteuern, Du den Unternehmergewinn aber in England. Voraussetzung ist, daß Du >180 Tage/Jahr tatsächlich in GB unternehmerisch tätig bist und nicht den Mittelpunkt Deines Schaffens in D besitzt.

    Das FA wird sich das sehr genau anschauen. Es geht also nicht, daß Du pro forma in GB sitzt (das tun alle englischen Ltd.s) und hier überwiegend unternehmerisch tätig bist, aber keine Steuern zahlst.

    Gruß, wtf (der sich damit beschäftigt hat)
    Während meiner Arbeitnehmerzeit (bis 1980) war ich auch als Monteur im Ausland tätig, mußte aber meine Steuern in Deutschland zahlen.
    Dies müßte eigentlich auch für den umgekehrten Fall gelten.
    Wohlgemerkt, wenn ein Deutscher AN von England aus eingestellt wird, in Deutschland auf einer Baustelle arbeitet.
    Dies gilt natürlich nicht, wenn er auf der deutschen Baustelle eingestellt wird.

    Konkret gesagt: der Deutsche fährt nach England, läßt sich dort einstellen und arbeitet dann auf einer Baustelle in Deutschland.
    Darum ging es mir.

    Ich bin eben sozialistich eingestellt und sorge dafür, daß der deutsche AN nicht zuviel Steuern zahlt in Deutschland, am Besten gar keine!
    Für mich als Unternehmer ist es kein Problem meinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und dort Steuern für den Betrieb zu zahlen.
    Mein Ansehen als Unternehmer in der Gesellschaft steigt dort sogar enorm, anders als im unternehmerfeindlichen sozialistisch versautem Deutschland.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  4. #4
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Zitat Zitat von lupus_maximus
    Während meiner Arbeitnehmerzeit (bis 1980) war ich auch als Monteur im Ausland tätig, mußte aber meine Steuern in Deutschland zahlen.
    Dies müßte eigentlich auch für den umgekehrten Fall gelten.
    Wohlgemerkt, wenn ein Deutscher AN von England aus eingestellt wird, in Deutschland auf einer Baustelle arbeitet.
    Dies gilt natürlich nicht, wenn er auf der deutschen Baustelle eingestellt wird.

    Konkret gesagt: der Deutsche fährt nach England, läßt sich dort einstellen und arbeitet dann auf einer Baustelle in Deutschland.
    Darum ging es mir.

    Ich bin eben sozialistich eingestellt und sorge dafür, daß der deutsche AN nicht zuviel Steuern zahlt in Deutschland, am Besten gar keine!
    Für mich als Unternehmer ist es kein Problem meinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und dort Steuern für den Betrieb zu zahlen.
    Mein Ansehen als Unternehmer in der Gesellschaft steigt dort sogar enorm, anders als im unternehmerfeindlichen sozialistisch versautem Deutschland.

    Du schreibst wirres Zeug. Ich dachte, du bist noch gar kein Unternehmer. Was denn nun???
    Grundsätzlich: Verlagere dich wohin du willst und zahle Steuern, wo du willst. Hauptsache du entscheidest dich mal und zahlst auch wirklich Steuern.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Zitat Zitat von Skorpion968
    Du schreibst wirres Zeug. Ich dachte, du bist noch gar kein Unternehmer. Was denn nun???
    Grundsätzlich: Verlagere dich wohin du willst und zahle Steuern, wo du willst. Hauptsache du entscheidest dich mal und zahlst auch wirklich Steuern.
    Nun, Steuerzahlung ist kein von Gott gegebenes Naturrecht, sondern kann nur durch Gesetz, oder Unterdrückung, durchgesetzt werden.

    Deswegen strebe ich nach Ländern, die gar keine Steuern verlangen oder nur sehr wenig!

    Ich sehe nämlich nicht ein, das ich Steuern zahle und damit die ganze Welt von uns Deutschen finanziert wird!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #6
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    OK, du gründest also eine Ltd., die ihre Hauptniederlassung in GB hat, wo sie auch überwiegend unternehmerisch tätig ist. Dann hast Du das (europäische) Recht, in jedem Land der EU entweder eine Niederlassung zu gründen (die in diesem Land steuerpflichtig ist - in D wie eine GmbH) oder aber von GB aus AN zu entsenden.

    Was nicht geht, ist die Nutzung eines Ltd.-"Mantels", um unverändert in D unternehmerisch tätig zu sein, aber stattdessen in GB Steuern zu zahlen.

    Hier ist ein Link: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gruß, wtf (der mit diesem Anbieter eine Ltd. gegründet hat)
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #7
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Na siehste lupus, so einfach ist das!

    Führe zunächst 259 Euro an den Haifisch ab, miete dir ein Postfach in GB, such dir einen pfiffigen Steuerberater und schon kannst du die Kohle an der deutschen Steuer vorbeischleusen.

    Nicht so viel jammern, einfach machen. Neoliberalismus kann so einfach sein!

  8. #8
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Du hast mein Posting nicht verstanden.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  9. #9
    Vater der Drachen Benutzerbild von Skorpion968
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Zitat Zitat von wtf
    Du hast mein Posting nicht verstanden.
    Dann erkläre es mir doch bitte.

  10. #10
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Steuerfreiheit von deutschen Mitarbeitern bei einer Limited?

    Zitat Zitat von wtf
    OK, du gründest also eine Ltd., die ihre Hauptniederlassung in GB hat, wo sie auch überwiegend unternehmerisch tätig ist. Dann hast Du das (europäische) Recht, in jedem Land der EU entweder eine Niederlassung zu gründen (die in diesem Land steuerpflichtig ist - in D wie eine GmbH) oder aber von GB aus AN zu entsenden.

    Was nicht geht, ist die Nutzung eines Ltd.-"Mantels", um unverändert in D unternehmerisch tätig zu sein, aber stattdessen in GB Steuern zu zahlen.

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    Gruß, wtf (der mit diesem Anbieter eine Ltd. gegründet hat)
    Vielen Dank für den Typ.
    Ich werde mich durcharbeiten und dann arbeiten lassen!

    Verdammt, da habe ich mich doch schon wieder verschrieben, ich meinte natürlich: AN ausbeuten, vorzugsweise Linke!
    Rechte werden als Wachpersonal eingesetzt zur Kontrolle!
    Wie sagte man immer im Kommunismus?

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
    Dies setzen gerade unsere VV-Parteien durch.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

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