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Thema: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

  1. #1
    preussisch-konservativ
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    Standard Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Und das ist geltendes Gesetz in Deutschland ! Wird sicher lustig, wenn man bedenkt welche Ausländer bald den Status "EU-Bürger" erhalten, dann gehen hier eh die Lichter aus...........

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    Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

    § 6

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    (1) Der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 kann unbeschadet des § 5 Abs. 5 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft) festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht eingezogen und die Aufenthaltserlaubnis-EU widerrufen werden. Aus den in Satz 1 genannten Gründen kann auch die Einreise verweigert werden.

    (2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

    (3) Der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt kann nach ständigem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet von mehr als fünf Jahren Dauer nur noch aus besonders schwer wiegenden Gründen festgestellt werden.

    (4) Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken getroffen werden.

    (5) Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.

    (6) Vor der Feststellung nach Absatz 1 soll der Betroffene persönlich angehört werden. Die Feststellung bedarf der Schriftform.

  2. #2
    preussisch-konservativ
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Ach ja:

    Natürlich kann man auch nach Deutschland unbefristet einreisen wenn man keinen Job hat:


    § 2

    Recht auf Einreise und Aufenthalt

    (2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

    1.
    Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,

  3. #3
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Zunächst mal gilt die Freizügigkeit für EU-Bürger. Die sind aber wohl nicht das Problem hier in Deutschland, zumindest bisher nicht.

    Und was die Einwanderer aus Drittstaaten anbetrifft ist das Gesetz nichts Außergewöhnliches, denn wenn man jahrzehntelang Pro-Einwanderung-eingestellte Parteien wählt, gestalten diese die Gesetze natürlich auch entsprechend.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  4. #4
    preussisch-konservativ
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Zitat Zitat von Frei-denker
    Zunächst mal gilt die Freizügigkeit für EU-Bürger. Die sind aber wohl nicht das Problem hier in Deutschland, zumindest bisher nicht.
    Richtig. Die Betonung sehe ich aber auf "bisher nicht". Sieht man sich die EU-Erweiterungspläne an (der ganze Balkan, Vorderasien etc.) und stellt sich vor, dass deren Bewohner ohne Job unbefristet nach Deutschland einreisen dürfen und bei kriminellen Handlungen wg. dieser Freizügigkeitsrichtlinie nicht mehr rausgeworfen werden können, dann sehe ich zappenduster für dieses Land.

    Dieser Verlust der eigentlich wichtigsten nationalstaatlichen Souveränität, nämlich das Recht zu bestimmen, wer sich im eigenen Land aufhalten darf und wer nicht, ist für mich eines der größten Verbrechen das uns Politiker in den letzten 20 Jahren angetan haben.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Locutus
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    na dann, gute nacht deutschland - und das noch viel eher als bisher angenommen.
    Das, was Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
    Vural Öger, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

    Die deutsche Verfassung sei zu akzeptieren, zumindest so lange, wie die Muslime in der Minderheit seien.
    Nadeem Elyas, Zentralrat d. Muslime

    -> Zahlen:
    2040: 37,57 Mio Moslems
    2045: 51,72 Mio Moslems
    2050: 71,17 Mio Moslems : 49 Mio Nichtmoslems (60:40)

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von RosaRiese
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Also man kann ja der EU sehr pessimistisch gegenüberstehen (was ich eigentlich auch selbst tue), aber der Sinn der EU ist doch eine Gemeinschaft ähnlich dem Staatenverbund der USA. Wie gesagt ob dies praktikabel oder sinnvoll ist lassen wir mal außen vor und begnügen uns einfach mal mit dem Beispiel USA in Bezug auf die hier geschilderte Vorgehensweise.

    Wie ist es denn dort geregelt? Darf ein in Kalifornien verurteilter Straftäter, welcher seine Strafe abgesessen hat, dann nicht nach Oklahoma einreisen und sich dort nieder lassen?

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Locutus
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Zitat Zitat von RosaRiese
    Also man kann ja der EU sehr pessimistisch gegenüberstehen (was ich eigentlich auch selbst tue), aber der Sinn der EU ist doch eine Gemeinschaft ähnlich dem Staatenverbund der USA. Wie gesagt ob dies praktikabel oder sinnvoll ist lassen wir mal außen vor und begnügen uns einfach mal mit dem Beispiel USA in Bezug auf die hier geschilderte Vorgehensweise.

    Wie ist es denn dort geregelt? Darf ein in Kalifornien verurteilter Straftäter, welcher seine Strafe abgesessen hat, dann nicht nach Oklahoma einreisen und sich dort nieder lassen?
    was in amerika gilt, ist wurscht egal. die EU hat auch etwas wie United (Union) im wort, aber schon aus der entstehungsgeschichte heraus kann man EU und USA nicht vergleichen.

    die EU-(Überdehnung) zielt meiner meinung nach nur darauf ab, lohndumping betreiben zu können, und die EU zu zerstören, damit der doch recht große wirtschaftsraum hier nicht mehr so eine konkurrenz zu amerika darstellt.

    mit welchen mitteln (sozialausbeutung, islamisierung) das geschieht ist erstmal zweitrangig.

    bei den damals 15 staaten würde ich die gesetzgebung vielleicht etwas verstehen können, aber mit solchen staaten wie denen aus osteuropa, südeuropa und aus dem asiatischen raum ist das wirklich nur der nun vorgezogene dolchstoß für Europa.
    Das, was Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
    Vural Öger, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

    Die deutsche Verfassung sei zu akzeptieren, zumindest so lange, wie die Muslime in der Minderheit seien.
    Nadeem Elyas, Zentralrat d. Muslime

    -> Zahlen:
    2040: 37,57 Mio Moslems
    2045: 51,72 Mio Moslems
    2050: 71,17 Mio Moslems : 49 Mio Nichtmoslems (60:40)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von RosaRiese
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Ich habe nicht gesagt das man die EU mit der USA vergleichen kann. Ich habe gesagt das die EU im Prinzip sich die USA zum Vorbild gemacht hat was ihre Territoriale und teilweise auch Politische Zukunft betrifft.

    Auch in den Staaten der USA gelten teilweise sehr unterschiedliche Gesetze. Also noch mal ist die hier genannte Rechtslage dann nicht unter diesem Aspekt genau nach diesem Vorbild ausgearbeitet und abgeleitet?

    Du kannst mir aber gerne ein anderes Beispiel nennen in dem genau entgegengesetzt die Rechtslage ist, bezogen auf einen Staatenverbund, welcher sich am Beispiel EU oder der USA orientiert.

  9. #9
    preussisch-konservativ
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Zitat Zitat von RosaRiese
    Also man kann ja der EU sehr pessimistisch gegenüberstehen (was ich eigentlich auch selbst tue), aber der Sinn der EU ist doch eine Gemeinschaft ähnlich dem Staatenverbund der USA. Wie gesagt ob dies praktikabel oder sinnvoll ist lassen wir mal außen vor
    Das kann man aber nicht außen vor lassen. Da eine Vergleichbarkeit auf vielen Ebenen EU-USA doch die Voraussetzung für die EU sein sollte, wenn man es so machen will wie die USA. Dass diese Vergleiche in keinster Weise durchgeführt wurden, sieht man am jetzigen Ergebnis der EU, die selbst ein geistig minderbemittelter Stammtischsäufer aus Oberbayern so vorhersagen konnte.

    Ich kann mir als EU nicht einen Staatenverbund wie die USA zum Vorbild nehmen, der eine einheitliche Sprache und - das Wichtigste - nahezu einheitliche bürokratische, steuerliche und soziale Standards aufweisen kann. Es dürfte für einen US-Betrieb also bürokratisch und steuerlich keine große Rolle spielen, ob er seinen Betrieb in Miami oder Seattle aufmacht. All das ist in der EU aber der Fall, man macht sich sogar noch gegenseitig Konkurrenz um Arbeitsplätze, weil überall die Voraussetzungen anders sind bzw. der deutsche Depp zahlt sogar noch für die anderen, die ihn dann bei den Steuersätzen unterbieten.

    Dieser Moloch EU wird immer größer, die enthaltenen unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Steuersätze werden immer mehr, kein Schwein blickt mehr durch.

    Und warum man bsp. ab 2008 oder 2009 einen straffällig gewordenen Rumänen nicht mehr über die Grenze nach Hause jagen darf, ist für mich die Bankrotterklärung der Politik schlechthin.

  10. #10
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Kriminelle EU-Ausländer dürfen nicht mehr aus D abgeschoben werden !

    Die Rumänen und Bulgaren warten schon an ihren jeweiligen Grenzen.



    Gruss vonne Würfelqualle

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