Eine Strafanzeige ist die Meldung eines Sachverhaltes bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, welcher nach Auffassung des Meldenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist nicht mit dem Strafantrag identisch.Zitat von dimu
Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder bei einer Staatsanwaltschaft erstattet werden (§ 158 Abs. 1 StPO).
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