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Thema: Reform des Jugendstrafrechtes...

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von WALDSCHRAT
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    Standard Reform des Jugendstrafrechtes...

    Meine Vorstellungen dazu:

    -
    Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

    -

    Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!

    Nun Eure Meinungen dazu!

    Gruß

    Henning


    R E N E G A T
    *
    "Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher."
    Franz-Josef Strauß


  2. #2
    Lucky punch
    Gast

    Standard AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Das sehe ich auch!


    Heutzutage herrscht schon unter sehr jungen Menschen eine enorme Gewalt.
    Kinder töten Kinder - sind sich ihres Handelns aber vollkommen bewusst!

    demnach sollte man sie dafür auch ordentlich bestrafen!

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Zitat Zitat von WALDSCHRAT
    Meine Vorstellungen dazu:

    -
    Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

    -

    Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!

    Nun Eure Meinungen dazu!

    Gruß

    Henning

    In den Jugendämtern sitzen die unfähigsten und abgefucktesten Figuren.

    Wer wählen darf ist volljährig und so mit für die Taten voll verantwortlich.

    Vierteilung des Jugendstrafrechts und strafrechtliche Mitverantwortung der Erziehungsberechtigten


    Bis 10 Jahre Strafunmündigkeit. Mithaft der Eltern im monitären Sinn.

    10-12 Strafunmündigkeit aber Betreuung mit Bewährunghelfern. Mithaft der Eltern im monitären Sinn.

    12-14 Kinder-Strafmündigkeit, Mithaft der Eltern im monitären Sinn.

    14-16 Kinder-Strafmündigkeit, mit Boot-Camps, Eltern mit ins Boot-Camp.
    Eltern haften für ihre Kinder im monitären Sinn.

    16-18 Heranwachsenden-Strafrecht, mit speziellen Jugendknästen verschärfte Boot-Camps (nicht in Erwachsen-Knäste einweisen), Eltern haften für die Untaten der Kinder

    Ab 18 volle Härte des Gesetzes, ohne Ausnahmen !

    Körperverletzung gehört viel härter bestraft !

    Bei nachgewiesener Vernachlässigung der Kinder durch die Eltern, Strafmassnahmen gegen die Eltern.

    Strenge Abschiebungsregelungen für ausländische Jugendstrafttäter. Eltern automatisch mit abschieben. Man würde sich dann um mehr Erziehung bemühen.

    mfg
    Geändert von SAMURAI (26.05.2006 um 11:23 Uhr) Grund: txt

  4. #4
    Leyla
    Gast

    Standard AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Zitat Zitat von WALDSCHRAT
    Meine Vorstellungen dazu:

    -
    Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf mindestens 12 Jahre

    -

    Ab 16 -spätestens- ist man im Erwachsenenstrafrecht. Dann braucht es auch keine Psychotante vom Jugendamt mehr, die teilweise über Zwanzigjährige im Gericht aufgrund "Entwicklungsstörungen und -hemmnisse" zum Jugendlichen "zurückbetet"!!!
    Erwachsenenstrafrecht ab 16?

    Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?

    Dein Problem mit den Psychotanten, die auch noch aggressivste 21jährige zwecks Strafmilderung zu hilflosen kleinen Jungs machen, kann ich nachvollziehen.

    Aber warum sollte jemand, der nicht die Rechte eines Erwachsenen hat, ausgerechnet im Strafrecht wie ein Erwachsener behandelt werden?

    Der Gesetzgeber geht doch offenbar davon aus, dass ein 16jähriger die Tragweite seiner Entscheidungen und seines Handelns nicht wie ein Erwachsener beurteilen kann - sonst wäre er ja voll geschäftsfähig und wahlberechtigt. Wenn die Gesellschaft ihm dafür nicht die nötige Reife bescheinigt, kann sie ihn auch nicht wie einen Erwachsenen für seine Taten verantwortlich machen.

    Ab 18 macht es nach dieser Logik Sinn - vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen. Aber wenn jemand einen IQ im Normbereich hat, also nicht geistig behindert ist, einen Führerschein und alle Privilegien eines Erwachsenen hat, dann sollte er für Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung auch wie ein Erwachsener bestraft werden.

    Mir geht es persönlich auch gegen den Strich, dass 20jährige Gewaltverbrecher, die Andere für ihr ganzes Leben geschädigt haben, hier viel zu oft nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (praktisch immer).

    Da kann sich meinetwegen gerne was ändern. Aber lebenslänglich für Minderjährige, die ansonsten vor dem Gesetz wie Kinder behandelt werden? - Nee, das ist nicht konsequent.
    Geändert von Leyla (26.05.2006 um 12:24 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    1.)
    Die "Strafmündigkeit" heruntersetzen

    2.)
    "Individuelle entschuldigende Erklärungen oder erklärende Entschuldigungsgründen" von vorneherein ausschliessen

    3.)
    Hart und konsequent die Täter verfolgen bis zur endgültigen Verhaftung

    4.)
    Über die Medien die konsequnte Verfolgung von Tätern ankündigen und auf
    die Konsquenzen für den Täter klar und deutlich verweisen.

    5.)
    Öffentlicher Aushang der Gerichturteile an den Justizgebäuden
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  6. #6
    GESPERRT
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    Augenzwinkern AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Zitat Zitat von Leyla
    Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?
    wenn man Autofahren, Alkohol und weiteres unnützes und vor allem gefährliches Zeug abschaffen würde, dann könnte man ohne weiteres die Volljährigkeit auf 14 senken!

  7. #7
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    Standard AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Es ist schon seltsam, dass Straftäter über 18 oft nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Sind hierzulande alle Jugendlichen unterentwickelt? Wenn ja, warum setzt man dann das Alter für die Volljährigkeit weier rauf? Ich würde mir wünschen, dass das etwas durchsichtiger wird, wann man als unterentwickelt gilt, sodass Jugendstrafrecht zum Einsatz kommt. Aber wenn einer psychsche Defizite aufweist, dann muss das berücksichtigt werden in der Urteilsfindung. Aber bei Gewaltverbrechen sollte es generell keine Bewährungsstrafen geben.
    Gerichtsurteile dürfen nicht mit den Namen der Betroffenen kenntlich gemacht werden, das verstößt gegen den Datenschutz, da müsste man die Namen rausnehmen und nur den Tathergang und die Strafe bekanntgeben.

  8. #8
    GESPERRT
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    Augenzwinkern AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Zitat Zitat von Chaos
    Sind hierzulande alle Jugendlichen unterentwickelt?
    Mir ist das alles ein Rätsel!
    Mein Denken hat sich nicht verändert, seit ich 14 bin.
    Das ist auch der Grund dafür, dass ich das Alter für die Volljährigkeit auf 14 senken will!

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von WALDSCHRAT
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    Standard AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Zitat Zitat von Leyla
    Erwachsenenstrafrecht ab 16?

    Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?

    Dein Problem mit den Psychotanten, die auch noch aggressivste 21jährige zwecks Strafmilderung zu hilflosen kleinen Jungs machen, kann ich nachvollziehen.

    Aber warum sollte jemand, der nicht die Rechte eines Erwachsenen hat, ausgerechnet im Strafrecht wie ein Erwachsener behandelt werden?

    Der Gesetzgeber geht doch offenbar davon aus, dass ein 16jähriger die Tragweite seiner Entscheidungen und seines Handelns nicht wie ein Erwachsener beurteilen kann - sonst wäre er ja voll geschäftsfähig und wahlberechtigt. Wenn die Gesellschaft ihm dafür nicht die nötige Reife bescheinigt, kann sie ihn auch nicht wie einen Erwachsenen für seine Taten verantwortlich machen.

    Ab 18 macht es nach dieser Logik Sinn - vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen. Aber wenn jemand einen IQ im Normbereich hat, also nicht geistig behindert ist, einen Führerschein und alle Privilegien eines Erwachsenen hat, dann sollte er für Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung auch wie ein Erwachsener bestraft werden.

    Mir geht es persönlich auch gegen den Strich, dass 20jährige Gewaltverbrecher, die Andere für ihr ganzes Leben geschädigt haben, hier viel zu oft nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (praktisch immer).

    Da kann sich meinetwegen gerne was ändern. Aber lebenslänglich für Minderjährige, die ansonsten vor dem Gesetz wie Kinder behandelt werden? - Nee, das ist nicht konsequent.
    Hallo Leyla!

    Klare Fragen, klare Antworten:

    Wahlrecht: 21

    Autofahren: 18

    Spirituosen: 18

    Ein Opfer fragt nicht nach dem Alter des Täters! Ich habe feststellen können, daß das Alter der Täter jahremäßig immer weiter heruntergeht, der Strafrahmen jedoch -ich glaube es ist seit den Siebzigern so- unangetastet geblieben ist. Du kannst in meinen Augen den 14-jährigen von damals nicht mehr mit dem 14-jährigen von heute vergleichen. Dieser ist sehr viel "selbständiger" geworden. Da muß das Jus in meinen Augen dringend korrigiert werden!

    Gruß

    Henning


    R E N E G A T
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    Franz-Josef Strauß


  10. #10
    Mitglied
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    Achtung AW: Reform des Jugendstrafrechtes...

    Zitat Zitat von Einsatzleiter
    Mir ist das alles ein Rätsel!
    Mein Denken hat sich nicht verändert, seit ich 14 bin.
    Das ist auch der Grund dafür, dass ich das Alter für die Volljährigkeit auf 14 senken will!
    Ja was, dann musst DU schon sehr zäh sein.

    Dass sich seit 14 nichts verändert hat, zeigt, dass DU überfällig bist.

    Grünkreuz Du gehörst in einen Dampfkochtopf, 3 Stunden garen, dann den Würmern verfüttern. :2faces: :2faces:

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