Zitat von
Leyla
Erwachsenenstrafrecht ab 16?
Wärst Du denn auch für Wahlrecht, Autofahren und uneingeschränkten Spirituosenkauf ab 16?
Dein Problem mit den Psychotanten, die auch noch aggressivste 21jährige zwecks Strafmilderung zu hilflosen kleinen Jungs machen, kann ich nachvollziehen.
Aber warum sollte jemand, der nicht die Rechte eines Erwachsenen hat, ausgerechnet im Strafrecht wie ein Erwachsener behandelt werden?
Der Gesetzgeber geht doch offenbar davon aus, dass ein 16jähriger die Tragweite seiner Entscheidungen und seines Handelns nicht wie ein Erwachsener beurteilen kann - sonst wäre er ja voll geschäftsfähig und wahlberechtigt. Wenn die Gesellschaft ihm dafür nicht die nötige Reife bescheinigt, kann sie ihn auch nicht wie einen Erwachsenen für seine Taten verantwortlich machen.
Ab 18 macht es nach dieser Logik Sinn - vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen. Aber wenn jemand einen IQ im Normbereich hat, also nicht geistig behindert ist, einen Führerschein und alle Privilegien eines Erwachsenen hat, dann sollte er für Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung auch wie ein Erwachsener bestraft werden.
Mir geht es persönlich auch gegen den Strich, dass 20jährige Gewaltverbrecher, die Andere für ihr ganzes Leben geschädigt haben, hier viel zu oft nach Jugendstrafrecht verurteilt werden (praktisch immer).
Da kann sich meinetwegen gerne was ändern. Aber lebenslänglich für Minderjährige, die ansonsten vor dem Gesetz wie Kinder behandelt werden? - Nee, das ist nicht konsequent.