Krankenkassen müssen für Eltern
von Ausländern in deren Heimat
zahlen
Behandlung in der Türkei und auf dem Balkan - Deutsche
benachteiligt
von Jochen Kummer
Berlin - Deutsche Krankenversicherungen müssen für
Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für
ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn
diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem
Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland
krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den
Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen
Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen
Staatssekretär Franz Th önnes (SPD) aus dem
Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der
Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.