Ich habe erfahren, dass man den Kindern und Jugendlichen ihre Sozialleistungen kürzen will, in Betracht, dass Hartz IV eine soziale Sauerei ist und weitere Kürzungen nicht ausbleiben bis zur totalitären abschaffung möchte ich auf Gesetzesverstösse gegen das Grundgesetz als aber auch auf die Strafbarkeit bezüglich des Strafgesetzbuches hinweisen, es liegt jetzt an Volkes aufgabe, Antrag auf Strafverfolgung bei den jeweiligen Behörden zu stellen.
Die Sozialleistungen sollen doch unter der Lüge der nichtfinanzierbarkeit gekürzt werden oder der Faulheitshetze, damit viele Unternehmen oder Konzerne die Menschen für sehr wenig Geld teilweise unter 3,90 € Stundenlohn ausbeuten können, die Sklaverei nach dem ähnlichen Vorbild aus füheren Zeitepochen oder sagen wir der Naziherschaft, scheint hier eine neue gänzliche subtilere Qualität zu bekommen.
Normalerweise sind Zeitarbeitsfirmen zu verbieten, da Sie gegen das Grundgesetz verstossen, hier ein Zitat:
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Eine Zeitarbeitsfirma , die einen Menschen für 6 € Stundenlohn in die Arbeit schickt also Vermietet, verstösst gegen das Grundgesetz, erstens weil, hier der Verdacht des Sklavenhandels vorliegt:
§ 104 Sklavenhandel
(1) Wer Sklavenhandel treibt, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer bewirkt, daß ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird oder daß sich ein anderer in Sklaverei oder eine sklavereiähnliche Lage begibt.
Damit sind die Voraussetzungen für einen Strafstatbestand nach Paragraphen 104 STGB gegeben, ebenso sei zu Überprüfen, inwieweit auch EinEuroJobs unter diesem Strafparagraphen zu führen sind.