In Zukunft soll eine Handy-Daten-Auswertung nur noch über richterlichen Befehl möglich sein...
Die Regierung bekommt eine Frist, dies legistisch zu implementieren.

Grdsl. Ist zu begrüßen, dass Persönlichkeitsrechte zu schützen sind, wobei ich mir den Richter ohne Hausmacht(also ohne parteipolitische Unterstützung) anschaue, der das ohne vorherige Absicherung, wo wir wieder beim Filz plus ausreichend Zeit zur Vernichtung von Beweismitteln wären, in die Wege leitet, wenn's eben um Personen öffentlichen Interesses geht.
Für den privaten Bürger, oder politisch missliebigen Ex-Funktionsträger gibt's sowieso Aktion scharf...