Das Thüringer Verfassungsgericht hat das Volksbegehren einstimmig für unzulässig erklärt. Mit dem Vorhaben wollte die AfD erreichen, dass niemand zu einer Impfung gezwungen wird. So begründet das Gericht sein Urteil.
Das geplante Volksbegehren der Thüringer AfD gegen einen Impfzwang ist gekippt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Vorhaben am Mittwochvormittag für unzulässig erklärt.
m Urteil hieß es unter anderem, die Begründung des Volksbegehrens sei unzureichend und irreführend. Die Richter begründeten am Mittwoch in Weimar, dass das Volksbegehren den rechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Volksbegehren habe einen "irreführenden Charakter", da es eine Reichweite suggeriere, die nicht gegeben sei, sagte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden in der Begründung.
Beim Thema Impfen stehe Bundesrecht über dem Landesrecht. Genau über diesen Punkt sei in dem angestrebten Volksbegehren aber nicht deutlich genug informiert worden. Stattdessen werde darin der falsche Eindruck erweckt, dass mit dem Ziel des Volksbegehrens mögliche bundesrechtliche Impfpflichten verhindert werden könnten. Die Entscheidung der Richter sei einstimmig ergangen.
AfD wollte mit Volksbegehren Impfpflicht verbieten
Die AfD wollte erreichen, dass niemand in Thüringen zu einer Impfung gezwungen wird. Das sollte letztlich in der Landesverfassung verankert werden. Als Vorstufe zu diesem Ziel hatte die Partei vor, ein entsprechendes Volksbegehren abzuhalten.
Gegnerin in dem Verfahren war die Landesregierung. Sie war der Ansicht, in Sachen Impfungen sei der Bund zuständig, nicht die Länder. Dieser Aspekt jedoch spielte wegen mangelhafter Begründung des Vorhabens keine Rolle für die obersten Richter im Land.
Aus Sicht von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Auffassung der Landesregierung. Die Ministerin sprach nach der Urteilsverkündung, bei der sie anwesend war, mit Blick auf das Volksbegehren von einer "mutwilligen Täuschung der Bürgerinnen und Bürger". Werner betonte zudem, dass es keinen Impfzwang in Deutschland gebe. Es gebe lediglich eine Nachweispflicht über die Masernimmunität etwa für Kindergärten.