Du verstehst nicht mal das System in dem Du lebst. In kapitalistische Laendern wie der BRD gibt es keine Planwirtschaft und alle ehemaligen staatliche Konzerne bzw. sogenannten Eigenbetriebe der oeffentlichen Hand, wurden auf Druck von Lobbyisten der Privatwirtschaft im Zuge der von den USA uebernommenen Wirtschaftsunpolitik der " Reaganomics " laengst privatisiert. Dabei war die Vorgehensweise gleichermassen plausibel und perfide:
Alle staatlichen Unternehmen und kommunale Eigenbetrieb, die Profite machten wurden privatisiert!
Alle Unternehmen die Verluste machten wurden verstaatlicht oder blieben kommunale Eigenbetriebe!
Das ist Kapitalismus in " vollkommener Bluete ": Profite privatisieren! Verluste verstaatlichen!
Waere die BRD ein sozialistisches Land gabe es im Bereich der Schluesselindustrien ausschliesslich staatliche Konzerne bzw. teilstaatliche Konzerne, bei denen die oeffentliche Hand einen Mehrheitsanteil von > 51 % der Aktien haelt. Der Staat kann dadurch die Preise fuer Strom, Wasser, Benzin und Diesel und Heizoel bestimmen. Der Staat gibt sich mit einer minimalen Gewinnspanne zufrieden bzw. kann in Krisenzeiten Strom, Wasser, Benzin und Diesel kostendeckend an die Buerger und Unternehmer vermarkten, indem die Staatskonzerne temporaer vollstaendig auf Gewinnne verzichten.
Im kapitalistischen Wirtschaftssystem, wie in den USA und allen Klonlaendern der USA, einschliesslich der BRD ist es genau umgekehrt. Hier haben privatwirtschaftlich taetige Konzerne die Marktmacht indem sie sogenannte Oligopole als Kartelle bilden. Ziel ist dabei die Profitmaximierung. Eine vorgebliche Ueberwachung durch Behoerden und die Verhinderung von Kartellbildung mit Preisabsprachen, ist lediglich Augenwischerei. Die Behoerden welche mit der Marktueberwachung betraut sind, wie z.B. in der BRD das sogenannten " Bundeskartellamt " sind tatsaechlich wirkungslose " Papiertiger " und es kommt nicht zu notwendigen Eingriffen in den Markt, um Oligopole und Kartelle zu zerschlagen.
Das sind die Tatsachen! Du verblendeter, verbloedeter, westlicher Systemling solltest daher Deinen Restverstand einschalten und nach dem Erweckungslebnis durch meinen Beitrag den damit verbundenen Erkenntnisgewinne nutzen, um ein sozialistisches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem anzustreben, anstelle schaebige, kapitalistische Ausbeutersysteme, wie sie in den USA, anderen westlichen Laendern und der BRD vorherrschen, als " Planwirtschaften " hinzustellen.
BusinessOn.de / 18. Februar 2021
LEBEN
Steigende Preise auf breiter Front im Mineralölmarkt: Wie kann man sich wehren?
Die Marktform, bei der relativ wenige Anbieter vielen, meist kleineren Nachfragern gegenüberstehen, wird Oligopol genannt. Das Oligopol ist eine in der Realität häufig anzutreffende Marktform (z. B. Stromanbieter, Automobilhersteller, Mineralölindustrie, Computerindustrie oder Flugzeugbau).
Oligopole entstehen durch den zunehmenden Konzentrationsprozess in der Wirtschaft und decken in bestimmten Wirtschaftsbereichen bereits den Bedarf an Gütern komplett ab. Die verschiedenen Formen der Oligopole sind sehr in der Wirklichkeit sehr unterschiedlich ausgeformt, sodass es kein allgemeingültiges Modell zur Beschreibung der Preisbildung bei dieser Marktform gibt.
Oligopole gibt es auf sogenannten „vollkommenen Märkten“ wie zum Beispiel auf dem Mineralöl- oder Benzinmarkt, auf denen weitgehend gleichartige („homogene“) Güter gehandelt werden, und auf „unvollkommenen Märkten“, auf denen Konsumgüter wie Waschmittel, Tabakwaren oder Computer verkauft werden.
Ein vollkommener Markt ist in der Wirtschaftstheorie ein Markt, bei dem alle Anbieter und Nachfrager nur nach ökonomischen Grundsätzen handeln. Die Handelsgüter müssen sachlich gleichartig sein und dürfen sich weder durch Qualität, Aufmachung, Farbe, Geschmack oder Verpackung unterscheiden (in der Wirklichkeit wären dies zum Beispiel Aktien, Rohöl in Barrel oder Edelmetalle in Unzen. Dadurch gibt es keine Vorlieben für Käufer – allein der Preis entscheidet.
Typisch für das Oligopol ist, dass die Marktmacht bei wenigen Anbietern liegt.
Die müssen bei der Festlegung ihrer Preise, Produktionsmengen und Güterqualitäten nicht nur die Reaktion der Nachfrager berücksichtigen, sondern auch die Reaktion ihrer Konkurrenten. Da jeder Wettbewerber einen zumeist hohen Marktanteil besitzt, zwingen Initiativen nur eines Oligopolisten, z. B. Preisänderungen oder neue Produkte, alle übrigen Anbieter gleichartiger Produkte zu Gegenreaktionen. Daraus kann sich ein scharfer Wettbewerb und Preiskampf unter den Oligopolisten um Marktanteile bis hin zum Verdrängungswettbewerb entwickeln.
Andererseits besteht die Gefahr, dass die wenigen großen Anbieter einen Waffenstillstand schließen und ihr Marktverhalten untereinander abstimmen.
Das kann zu abgestimmten Verhaltensweisen, z. B. durch Aufteilung der Märkte oder Preisabsprachen, führen, wodurch ein Verdrängungswettbewerb verhindert wird und es sich die Oligopolisten „gemütlich“ einrichten können.
Allerdings verstoßen vertraglich festgelegte Absprachen unter Oligopolisten gegen das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegte Kartellverbot und sind daher straffällig.
Das führt mitunter dazu, dass die wenigen Marktteilnehmer ihre Marktanteile, ihre regionalen Marktstellungen durch Preisabsprachen festsetzen – indem die Preisabsprachen „unausgesprochen, aber durch eindeutiges Handeln“ erfolgen – bis hin zur stufenweisen Preissteigerungen.
Auf dem deutschen Strommarkt gibt es ein Oligopol. Der Strommarkt ist im Wesentlichen unter den vier Großkonzernen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall aufgeteilt, die gemeinsam 80 % des Erzeugungsmarktes kontrollieren.
Der Marktführer E.ON kontrolliert allein 34 %.
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[Links nur für registrierte Nutzer]Bundeskartellamt / Mineralölwirtschaft
Ad-hoc Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgrosshandel
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Kraftstoffmarkt seit dem Beginn der Ukraine-Krise Anfang 2022 stehen die Mineralölwirtschaft und die Preisentwicklungen der Kraftstoff- und Mineralölpreise für das Bundeskartellamt verstärkt im Fokus. Der Krieg und seine Folgen führten zu zahlreichen Verwerfungen im Kraftstoffmarkt mit extremen Preissteigerungen. Das Bundeskartellamt hat vor diesem Hintergrund im April 2022 eine ad-hoc Sektoruntersuchung mit Fokus auf die Raffinerie- und Großhandelsebene eingeleitet und im November 2022 einen Zwischenbericht vorgelegt.
Sektoruntersuchung Kraftstoffe
Im Mai 2011 hat das Bundeskartellamt eine erste Sektoruntersuchung im Bereich Mineralöl, die Sektoruntersuchung Kraftstoffe, abgeschlossen. Mit dieser Studie wurden die Marktstrukturen und der Wettbewerb auf den Tankstellenmärkten untersucht. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass sich die fünf großen Mineralölunternehmen BP (Aral), Jet, ExxonMobil (Esso), Total und Shell gegenseitig keinen wesentlichen Wettbewerb machen und damit auf den Tankstellenmärkten ein marktbeherrschendes Oligopol bilden.
Dieses Ergebnis ist von grundlegender Bedeutung für die kartellbehördliche Arbeit im Kraftstoffsektor. Das Bundeskartellamt kann auf der Basis dieser Erkenntnisse weitere Konzentrationspläne auf den Tankstellenmärkten eng kontrollieren und missbräuchliche Verhaltensweisen der Oligopolisten vorbeugen, indem es beispielsweise dafür sorgt, dass die freien Tankstellen von den Oligopolisten zu fairen Bedingungen beliefert werden. Siehe auch die Pressemitteilung vom 6.12.2010 und den Beschluss des BGH zum Vorhaben der Total Deutschland GmbH, 59 Tankstellenbetriebe der OMV Deutschland GmbH zu erwerben.
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Nicht zuletzt aufgrund der Erkenntnisse der Sektoruntersuchung Kraftstoffe hat auf Beschluss der Bundesregierung die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im September 2013 beim Bundeskartellamt ihre Arbeit aufgenommen. Sie versetzt den Verbraucher in die Lage, sich stets einen aktuellen und vollständigen Überblick über die Kraftstoffpreise in seiner Umgebung zu verschaffen und so gezielt die jeweils günstigste Tankstelle anzufahren.
[Links nur für registrierte Nutzer]Tagesschau / 13.06.2022
FAQ - Kritik an Mineralölkonzernen
Lässt sich die Macht der Ölmultis brechen?
Um die Gewinne von Ölkonzernen anzapfen zu können, plant Wirtschaftsminister Habeck eine Verschärfung des Kartellrechts.
Wo ist das Problem? Was bedeutet der Schritt - und was wird er bewirken?
Seit Monaten leiden deutsche Autofahrer unter den hohen Spritpreisen. Der Tankrabatt, der die Kosten zumindest etwas abfedern sollte, hat seinen Zweck vielen Experten zufolge nicht erfüllt.
"Die Steuersenkung landet zum großen Teil bei den Mineralölkonzernen und kommt zu wenig bei den Autofahrern an", heißt es etwa vom ADAC.
Denn Fakt ist:
Ursprünglich sollte Benzin um bis zu 35 Cent und Diesel um bis zu 17 Cent günstiger werden. Auch der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, erklärte die Steuersenkung mit Verweis auf Mitnahmeeffekte durch die Ölkonzerne als gescheitert.
Um diese Übergewinne abzuschöpfen, stand zuletzt eine Besteuerung im Raum.
"Die Übergewinnbesteuerung scheint in der Koalition nicht mehrheitsfähig zu sein, also nutzen wir jetzt das Kartellrecht",
kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) heute im Deutschlandfunk an. Was hat es damit auf sich?
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