Konrad, Sonderschüler ist ein gutes Stichwort..
Du solltest wissen, in einem Revisionsverfahren gibt es keine Beweisaufnahme mehr.
Es geht nur noch um Verfahrensfehler und um Rechtsfehler.
Der Tatbestand steht also längst fest.
Nur ein linksgrün versiffter Sonderschüler kann also denken, dass diese hohle Nuss "unschuldig" ist.
Und nur eine hohle Nuss würde gegen ein derart mildes Urteil Revision einlegen.
Denn sie kann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen leicht für 10 Jahre + x in den Bau wandern.
Schön, dass du solche Leute finanziell unterstützt