der Irrsinn, einer Steinzeit Alter Stalinisten Regierung wird Programm

Ab jetzt verboten: Leugnen, was nicht bewiesen ist
26 Okt. 2022 13:48 Uhr

Die Bundesregierung hat § 130 Volksverhetzung im Strafgesetzbuch (StGB) erweitert, der u. a. die "Leugnung von Kriegsverbrechen" unter Strafe stellt – auch bei Versammlungen. Wer besitzt nun die Definitionshoheit? Der Bürger oder die Politik?
Ab jetzt verboten: Leugnen, was nicht bewiesen ist

Von Tom J. Wellbrock

In aller Kürze, und nur um deutlich zu machen, womit wir es hier zu tun haben: Nun ist neben der Holocaust-Leugnung auch die öffentliche Leugnung und "gröbliche" Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar. Das neue Gesetz wurde nebenbei beim Kaffee und vorbei an den lästigen Bürgern einfach so verabschiedet.

Wir müssen wissen: Mit dem Ukraine-Krieg hat das natürlich nichts zu tun, heißt es. Die Gesetzeslage sei halt irgendwie noch nicht so richtig rund gewesen, aber jetzt, nach der feinfühligen Anpassung, ist alles geregelt.

Dann wollen wir das doch mal ganz praktisch betrachten. Die taz schreibt dazu:

"Einschränkend heißt es zwar, die Äußerung müsse 'geeignet' sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln. Letztlich entscheiden bei so unbestimmten Begriffen aber die Staatsanwaltschaften, welche Äußerungen verfolgt werden. Die Eignung, Hass zu erzeugen, kann in diesen aufgeheizten Zeiten schließlich leicht unterstellt werden."

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Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
Ach was.
Der Server steht doch in Russland. KANN doch nix passieren!!
Aber zum Thema, was Sagen? Angsthase, wenn man auf der Gehaltsliste der SPD Mafia steht von Frankfurt.