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Thema: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklaeren?

  1. #1
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklaeren?

    Wenn Deutschland tatsaechlich ein souveraener Staat ist, muesste rechtlich die Moeglichkeit bestehen
    den Status eines neutralen Staates nach Vorbild der Schweiz durch das Parlament und die Regierung
    zu erklaeren.

    Nach dem geltenden Voelkerrecht waere dazu keine Erlaubnis oder Zustimmung der USA notwendig.
    Der NATO Austritts Deutschland ist durch eine Kuendigungserklaerung nach
    Artikel 13 des NATO Vertrages ohne Angabe von Gruenden unter Einhaltung der Kuendigungsfrist von einem
    Jahr moeglich. Die Regierung Deutschlands braucht keine Zustimmung oder Einwilligung der USA einholen.

    Jetzt stellt sich die Frage, warum sich Deutschland nicht schon laengst nach Vorbild der Schweiz zu
    einem neutralen Staat erklaert hat und noch am Militaerbuendnis der NATO festhaelt, obwohl
    es keine rechtlichen Gruende dafuer gibt.

    Das koennen folglich nur ideologisch oder politische Gruende sein bzw. das Deutschland tatsaechlich
    kein souveraener Staat sondern eine durch die USA nach wie vor besetzer Vasallenstaat ist, welcher
    unter der Kontrolle sefarisch juedischer Maechte des Kapitals und andere juedischer Organisationen
    steht.

    Warum ist Deutschland ueberhaupt noch in der NATO? Wie sehen die User des HPF das?

    Der Nordatlantikvertrag
    Washington DC, 4. April 1949 | Last updated 25-Mar-2019


    Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:

    Artikel 1

    Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.

    Artikel 2

    Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freien Einrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze herbeiführen, auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie die Voraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Sie werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder allen Parteien zu fördern.

    Artikel 3


    Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.

    Artikel 4

    Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

    Artikel 5

    Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

    Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

    Artikel 6 ¹
    I
    m Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff
    auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs2, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses; auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.

    Artikel 7

    Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.

    Artikel 8

    Jede Partei erklärt, daß keine der internationalen Verpflichtungen, die gegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staat bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht und verpflichtet sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung einzugehen.

    Artikel 9

    Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertreten ist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen. Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, daß er jederzeit schnell zusammentreten kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen, insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuß ein, der Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.

    Artikel 10

    Die Parteien können durch einstimmigen Beschluß jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen Beitrittsurkunde.

    Artikel 11

    Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durchzuführen. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderen Unterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwischen den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich derjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, hinterlegt worden sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden in Kraft.3

    Artikel 12

    Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen.

    Artikel 13

    Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.

    Artikel 14

    Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese Regierung übermittelt den Regierungen der anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften.

    In der anläßlich des Beitritts Griechenlands und der Türkei durch Artikel 2 des Protokolls zum Nordatlantikvertrag geänderten Fassung. Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, daß die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betreffend die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegenstandslos geworden sind.

    Der Nordatlantikvertrag trat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Unterzeichnerstaaten am 24. August 1949 in Kraft.

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  2. #2
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Rechtliche Frage.

    Keine Ahnung.

    Könnte in die Verfassung aufgenommen werden.
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  3. #3
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Ich bin kein Jurist, schreibe aber mal sofort - Nein.


    Auch eine Monarchie - geht nicht.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wenn Deutschland tatsaechlich ein souveraener Staat ist, muesste rechtlich die Moeglichkeit bestehen
    den Status eines neutralen Staates nach Vorbild der Schweiz durch das Parlament und die Regierung
    zu erklaeren.

    Nach dem geltenden Voelkerrecht waere dazu keine Erlaubnis oder Zustimmung der USA notwendig.
    Der NATO Austritts Deutschland ist durch eine Kuendigungserklaerung nach
    Artikel 13 des NATO Vertrages ohne Angabe von Gruenden unter Einhaltung der Kuendigungsfrist von einem
    Jahr moeglich. Die Regierung Deutschlands braucht keine Zustimmung oder Einwilligung der USA einholen.

    Jetzt stellt sich die Frage, warum sich Deutschland nicht schon laengst nach Vorbild der Schweiz zu
    einem neutralen Staat erklaert hat und noch am Militaerbuendnis der NATO festhaelt, obwohl
    es keine rechtlichen Gruende dafuer gibt.

    Das koennen folglich nur ideologisch oder politische Gruende sein bzw. das Deutschland tatsaechlich
    kein souveraener Staat sondern eine durch die USA nach wie vor besetzer Vasallenstaat ist, welcher
    unter der Kontrolle sefarisch juedischer Maechte des Kapitals und andere juedischer Organisationen
    steht.

    Warum ist Deutschland ueberhaupt noch in der NATO? Wie sehen die User des HPF das?
    Mal ne Frage: Wer sollte das aus welcgem Grund wollen?

  5. #5
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist, schreibe aber mal sofort - Nein.


    Auch eine Monarchie - geht nicht.
    Warum? Wer taete uns Deutschen das verbieten bzw. nicht erlauben?
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    (Sheriff von Nottingham)

  6. #6
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Mal ne Frage: Wer sollte das aus welcgem Grund wollen?
    Hast Du etwas gegen souveraene, militaerbundnisfreie und neutrale Staaten Mitten in Europa? Magst Du keine Schweizer?
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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  7. #7
    bin hier nur spazieren Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Die Schweiz fickt sich selbst. Sie verspielt ihre Neutralität. Die Schluchtenscheißerstaaten Schweiz und Österreich sind nicht in der NATO aus topologischen Gründen. Sie können sich in Höhlen verstecken, wenns drauf ankommt.

  8. #8
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Warum? Wer taete uns Deutschen das verbieten bzw. nicht erlauben?
    Unsere unverbruechliche Treue zum europäischen Staatenbund.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Die Schweiz ist ein Sonderfall, eine geografisch günstig gelegene natürliche Festung für all die internationalen Verbrec * * * organisationen - passend zum Mafiageld auf den geheimen Konten^^
    und den Leuten dort geht es materiell deshalb so gut, damit Ruhe im Puff ist!

    Die "Kartoffeln" derweil spielen wohl eine andere Rolle auf der Weltbühne...

  10. #10
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Darf sich Deutschland zu einem unabhaengigen und neutralen Staat nach Vorbild der Schweiz erklae

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Hast Du etwas gegen souveraene, militaerbundnisfreie und neutrale Staaten Mitten in Europa? Magst Du keine Schweizer?
    Mit der Schweiz zusammengehen ???

    Sofort und liebend gern !!

    Es gab vor paar Jahren das Angebot der SVP an B/W und Bayern für ein Anschlussersuchen der beiden Länder, wurde auch hier im HPF heftig diskutiert
    AfD : Alles für Deutschland !

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