Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Nein! Es koennen keine Staaten vor dem Internationale Strafgerichtshof (IStGH) angeklagt und verurteilt werden sondern Individuen. Vor dem IStGH als staendiges Gericht fuer internationales Voelkerrecht werden Kernverbrechen des Voelkerstrafrechts verhandelt, d.h. Voelkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen und – seit Juli 2018 – sogenannte Verbrechen der Aggression.
Der Anspruch des IStGH ist nicht universell, jedoch weitreichend. Der IStGH kann nur einschreiten, wenn eine angeklagte Person die Staatsangehoehrigkeit eines Mitgliedslandes haben, die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedslandes veruebt wurde oder wenn ein Nichtmitgliedstaat die Gerichtsbarkeit des IStGH bejaht und ein Verbrechen dort vor Gericht bringen will.
Auch wenn viele Laender das Roemische Statut des IStGH ratifiziert haben, so haben Laender wie die USA, Israel, China und die Russischen Foederation es noch nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert. Ausserdem ist der Internationale Strafgerichtshof nicht Teil der Vereinten Nationen.
Der Internationale Strafgerichtshof - Aufbau und Arbeitsweise
Warlords, Milizionäre, Staatschefs - vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag müssen sich Personen verantworten, die Kriegsverbrechen oder Völkermord begangen haben oder für sie verantwortlich sind. Doch wie läuft ein Verfahren vor dem IStGH ab? Die Themengrafik erklärt den Aufbau und die Arbeitsweise des Gerichtshofs.
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Gerichtsbarkeit und Zulässigkeit von Verfahren (Art. 5–20)
Die Zuständigkeit des IStGH erstreckt sich auf die vier oben genannten Tatbestände (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression). Allerdings können nur Fälle behandelt werden, die sich seit dem Inkrafttreten des Statuts (am 1. Juli 2002) ereignet haben. Darüber hinaus muss der mutmaßliche Täter bei Begehung der Tat mindestens 18 Jahre alt gewesen sein und er darf wegen des fraglichen Verhaltens nicht bereits vor einem nationalen Gericht zur Verantwortung gezogen worden sein ("Ne bis in idem").
Da der IStGH die nationale Strafgerichtsbarkeit ergänzen soll, ist ein Verfahren nicht zulässig, wenn in einem Staat bereits Ermittlungen laufen oder eine Strafverfolgung in Gang gesetzt wurde. Der Gerichtshof kann nur tätig werden, wenn die zuständigen Stellen nicht willens oder nicht in der Lage sind, das Verfahren ernsthaft zu betreiben (Prinzip der Komplementarität). Außerdem wurde dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im IStGH-Statut die Möglichkeit eingeräumt, die Ermittlungen und die Strafverfolgung vor dem Gerichtshof für einen Zeitraum von zwölf Monaten zu unterbrechen, sofern dies zur Wahrung oder Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit nach Kapitel VII der UN-Charta erforderlich ist.
Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit (Art. 12–15ter)
Die Initiative für ein Verfahren vor dem IStGH kann von einem Vertragsstaat, dem UN-Sicherheitsrat oder dem Ankläger ausgehen. Wenn ein Vertragsstaat eine Situation beobachtet, in der es den Anschein hat, dass Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen wurden, kann er diese Situation dem Ankläger unterbreiten. Darüber hinaus kann der Ankläger Ermittlungen auch aus eigener Initiative einleiten.
In beiden Fällen ist jedoch zu beachten, dass der Gerichtshof seine Jurisdiktion nur dann ausüben darf, wenn die fragliche Tat entweder auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates begangen wurde oder wenn der mutmaßliche Täter die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates besitzt.
Bisher haben beispielsweise Uganda, die Demokratische Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik und Mali den IStGH eingeschaltet, um mögliche Verbrechen auf ihrem eigenen Territorium untersuchen zu lassen. Zudem hat der Ankläger von Amts wegen bereits Ermittlungen aufgenommen, um bestimmte Vorfälle in Kenia und Côte d’Ivoire zu klären.
Die genannten Beschränkungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit gelten jedoch nicht, wenn der Sicherheitsrat eine Situation nach Kapitel VII der UN-Charta an den IStGH überweist. Auf diesem Wege kann selbst gegen Angehörige von Nichtvertragsstaaten ermittelt werden.
Allerdings ist eine solche Überweisung nur denkbar, wenn keines der fünf ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat (USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Russland, China) ein Veto einlegt. Genutzt wurde diese Möglichkeit, um Verbrechen nachzugehen, die während der Bürgerkriege im Sudan (Darfur) und in Libyen begangen wurden. Beide Staaten sind nämlich nicht Vertragspartei des Statuts.
Besondere Hürden existieren für die Verfolgung von Aggressionsverbrechen. Unter anderen hat jeder Vertragsstaat die Möglichkeit, sich künftigen Verfahren durch eine gesonderte Erklärung zu entziehen ("Opt-out"). Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Prozesse, die auf die Initiative eines Staates oder des Anklägers zurückgehen. Steht hingegen der Sicherheitsrat hinter dem Verfahren, so kann auch gegen Angehörige von Staaten vorgegangen werden, die nicht an das IStGH-Statut gebunden sind. Allerdings ist der Mechanismus zur Verfolgung von Aggressionsverbrechen derzeit noch nicht aktiv. Voraussetzung ist, dass 30 Vertragsstaaten die Kampala-Bestimmungen ratifizieren und dass mindestens zwei Drittel der Vertragsstaaten nach dem 1. Januar 2017 einen gesonderten Beschluss fassen, wonach der Gerichtshof von nun an tatsächlich befugt sein soll, über solche Verbrechen zu urteilen.
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Pillefiz, was habe ich in meiner Aufforderung geschrieben, die Worte objektiv zu definieren, ohne Einfluss einer politischen Meinung.
Worin der Nutzen liegt, kann ich dir nicht sagen. Ich kann nur sagen, dass wir bei allen Forenmitgliedern hier nur von ihren politischen Einstellungen beeinflusste Definitionen der Wörter bekommen würden.
Es ist also gar nicht möglich bei diesem Amtseid objektiv festzustellen, wann der Tatbestand des Meineides erfüllt wäre.
Merkelraute, hamburger wollen Veränderungen, beschäftigen sich aber nur mit stussigen Eigeninterpretationen, bei denen sie jedes logischen Denken außer acht lassen, Zusammenhänge außer acht lassen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Der Nutzen liegt ausschliesslich bei den juedischen Maechten des Kapitals!
Das Geld sind frische Kredite von Goldman-Sachs & Consorten. Dafuer das die deutsche Regierung das Geld
gekonnt in der Ukraine versenkt und die Ruestungsindustrie mit 100 Milliarden EUR " Sondervermoegen ",
die es ebenfalls von Goldman-Sachs & Consorten auf frischen Kredit aufgenommen wurden, pampert, zahlt
der Deutsche Steuerzahler die naechsten Jahrhunderte den Schuldzinsendienst.
Die Schuldzinsen sind der Reibach der juedischen Geldverleiher und darauf kommt des eben an. Ausserdem
haben die EZB und FED in den USA die Leitzinsen erhoeht und werden den Leitzins weiter erhoehen. Dadurch
steigen fuer die juedischen Geldverleiher die Schuldzinsprofite und der Reibach wird noch gigantischer.
Aber das ist ja noch nicht alles! Die Buerger der westlichen Gesellschaften zahlen durch die Preissteigerungen
gleichzeitig die Gewinnaufschlaege der Energiekonzerne, Agrarkonzerne und Konzerne des Lebensmittelhandels
wie z.B. AlDI (Albrecht Familie) LIDL (Schwarzfamilie) mit, weil sie keine Juden waeren, wenn sie nicht die
Gunst der Stunde fuer die Optimierung ihres Reibach durch Wucherpreise nutzen.
Geändert von ABAS (18.09.2022 um 08:41 Uhr)
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