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Thema: Strafanzeige gegen Baerbock

  1. #201
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Naja war mir klar, Du bist ein Dummsabbler, wenn es Ernst wird verweigerst Du die Antwort und verschanzt Dich hinter Allgemeinplätzen und dümmlichen Ausreden wie "kenne die Details nicht"...

    Wir haben es in Deutschland mit einem Gesinnungsstrafrecht zu tun. Und das schon sehr lange und immer nachhaltiger.
    Günther Beckstein hat das in seiner Aussage vor vielen Jahren schon zugegeben:
    Das Recht wirkt gebeugt, wenn es die "Bevölkerung" (in Wahrheit der Zeitgeist aus linken Medien und grünen NGOs es so einfordert).

    Die "Fakten" sind die, dass in Deutschland schwere Straftaten begangen werden.

    Wenn diese Strafteten allerdings politisch ins Konzept passen, zum Beispiel Angriffe auf Politiker der einzigen Oppositionspartei, passiert folgendes:

    Es finden keine Ermittlungen statt und wenn die sich partout nicht vermeiden lassen werden samtweiche Urteile gesprochen.

    Auf der anderen Seite erleben wir das Gegenteil, Oppositionelle werden in die Nähe von Straftätern gerückt:
    Wer den Maskenzwang oder die Einwanderung kritisiert oder ins lächerliche zieht macht sich dann der "Beihilfe zur Körperverletzung" bzw der "Volksverhetung" (erkläre mir einmal diesen Gummiparagraphen, Du Clown) schuldig und sieht sich ganz schnell vor Gericht wieder, seine persönliche und berufliche Existenz wird zerstört...
    Blubberst mal wieder rum, Filofax. Den § 59 StGB hast du dir nicht angesehen. Das Instrument der Verwarnung unter Strafvorbehalt hat der Gesetzgeber geschaffen und ist im Grunde genommen das Gleiche wie die Strafaussetzung bei einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 56 StGB) nur mit dem Unterschied, dass es um eine Geldstrafe geht.
    Dieses Instrument des Strafrechts gibt es mit Änderungen seit 1975

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    Es geht also um ein allgemeines Element des Strafrechts, das auch bei den Verfahren zu Anwendung kommen kann, die du kritisierst.

    Man kann dieses Instrument gut oder schlecht finden, Filofax, aber ich habe es nicht geschaffen, sondern der Gesetzgeber.

    Warum dich die Presse nicht über dieses Instrument aufklärt? Unmut verkauft Nachrichten und macht Kohle, reine Information verschwendet Platz.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #202
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Es gibt keinen Eid, hast du doch selbst geschrieben, also können sie den Schwachsinn auch unterlassen.
    ---
    Eben!
    Was ein Eid/Ehrenwort von Politikern wert ist ("Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort"), wissen wir ja alle!
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  3. #203
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    EINER meiner Jura-Profs lehrt an einer Hochschule im hessischen Strafrecht, Grundsicherungsrecht u.v.m..
    Er hat nebenbei noch eine Anwaltskanzlei im Unterfränkischen und tritt als Strafverteidiger in Prozessen in Erscheinung.
    Ich denke, er macht seine Sache gut. Ich denke, er steht so ziemlich voll im Leben.

    Was machst DU eigentlich so?
    Ich genieße meine doch recht üppige Rente / Zusatzrente, und schaue anderen genüsslich beim arbeiten zu.
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  4. #204
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Blubberst mal wieder rum, Filofax. Den § 59 StGB hast du dir nicht angesehen. Das Instrument der Verwarnung unter Strafvorbehalt hat der Gesetzgeber geschaffen und ist im Grunde genommen das Gleiche wie die Strafaussetzung bei einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 56 StGB) nur mit dem Unterschied, dass es um eine Geldstrafe geht.
    Dieses Instrument des Strafrechts gibt es mit Änderungen seit 1975

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    Es geht also um ein allgemeines Element des Strafrechts, das auch bei den Verfahren zu Anwendung kommen kann, die du kritisierst.

    Man kann dieses Instrument gut oder schlecht finden, Filofax, aber ich habe es nicht geschaffen, sondern der Gesetzgeber.

    Warum dich die Presse nicht über dieses Instrument aufklärt? Unmut verkauft Nachrichten und macht Kohle, reine Information verschwendet Platz.
    Du laberst mal wieder nur Scheisse...

    Die Richterin betreibt hier eine klare Rechtsbeugung, weil sie Straftäter, die das Gericht auch noch als Bühne benutzen, um weitere Straftaten anzukündigen, mit einer angeblichen "Verwarnung" belohnt...
    Damit pervertiert sie dieses Instrument, dass der Gesetzgeber geschaffen hat für bestimmte Fälle, für ihre kranke Ideologie...

  5. #205
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Du laberst mal wieder nur Scheisse...

    Die Richterin betreibt hier eine klare Rechtsbeugung, weil sie Straftäter, die das Gericht auch noch als Bühne benutzen, um weitere Straftaten anzukündigen, mit einer angeblichen "Verwarnung" belohnt...
    Damit pervertiert sie dieses Instrument, dass der Gesetzgeber geschaffen hat für bestimmte Fälle, für ihre kranke Ideologie...
    Gehirnnutzer hält sich immer an geltendes Recht.
    Würde er sich auch so verhalten, wenn er bspw. in Nordkorea, oder in China leben würde ?
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  6. #206
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Du laberst mal wieder nur Scheisse...

    Die Richterin betreibt hier eine klare Rechtsbeugung, weil sie Straftäter, die das Gericht auch noch als Bühne benutzen, um weitere Straftaten anzukündigen, mit einer angeblichen "Verwarnung" belohnt...
    Damit pervertiert sie dieses Instrument, dass der Gesetzgeber geschaffen hat für bestimmte Fälle, für ihre kranke Ideologie...
    Wie gesagt, ich kenne die Urteilsbegründung nicht und somit auch die Beweggründe der Richterin nicht. Die Anwendung des Instrumentes der Verwarnung zeigt aber auf, dass es ohne Anwendung der Verwarnung nur eine Geldstrafe gegeben hätte, die übrigens immer noch im Raum steht, sollte der Verurteilte wieder straffällig werden. Dein fehlende Reue Gefäßen spielt keine Rolle. Die Strafbemessung orientiert sich an der Schwere der Tat nicht an fehlender Reue. Reue wirkt sich strafmiildernd aus, fehlende Reue aber nicht zwingend strafsteigernd.
    Selbst bei den von dir favorisierten § 315b käme nur eine Geldstrafe raus maximal eine geringe Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt würde. Kein Richter würde hier höher bemessen. Das einzige was du der Richterin ankreiden kannst ist die Verwarnung, die sie in gesetzlich zulässiger Weise angewandt hat.
    Wie gesagt, für das, was der Typ gemacht, wird kein Richter eine Freiheitsstrafe über ein Jahr verhängen.
    Eine Anzeige wegen §339 StGB würde also ins Leere laufen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #207
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer hält sich immer an geltendes Recht.
    Würde er sich auch so verhalten, wenn er bspw. in Nordkorea, oder in China leben würde ?
    Die Idee des Rechtsstaates ist es ja, das Volk (das sind die Bürger, nicht die Bewohner) vor Willkür zu schützen.

    Wenn das weitgehend nicht mehr gegeben ist, sprechen wir von einer Bananen - Republik und nicht mehr von einem Rechtsstaat.

    Natürlich gibt es immer noch Bereiche, wo der Recht-Staat noch zu funktionieren scheint: Der AfD Wähler in Cottbus bekommt immer noch das H4, welches ihm zusteht. Kann natürlich auch daran liegen, dass es einfach zu aufwendig wäre, hier nach Gesinnung zu unterscheiden.

    Seit Corona gibt es die "Neuerung", dass es zumindest Forderungen gab das Gesundheitssystem nur noch denen anzugedeihen, die an die "Corona - Religion" glaube sprcih sich impfen lassen.
    Natürlich wird das - ganz nach "Gehirn-Nutzer" Art - und Weise sehr blumig und mit vielen Verrenkungen erklärt, von einem Quatsch wie einer Güterabwägung ist da die Rede und anderem unbewiesenem Scheiß wie "das Leben der alten und schwachen nicht zu gefährden"...

    Gehirnnutzer agiert wie ein Politiker, er verkrallt sich an Formalien ("Die Richterin spricht eine Verwarnung aus, weil es dieses Rechtsmittel eben gibt, also alles okay...") damit er seinen gesunden Menschenverstand ausschalten kann.
    Die Masche ist nicht neu, auch die DDR war auf dem Papier ein "Rechtsstaat", es gab dort Meinungsfreiheit und Pressefreiheit und sogar Reisefreiheit. (hey stell doch einen Antrag, dann darfst Du doch Reisen, was hast Du denn???).

    Heute sehe ich das DDR - Regme etwas anders als vor einigen Jahren noch.
    Ich finde das heutige Regime und deren Beamten wesentlich widerlicher als die Akteure in der DDR.

    In der DDR war die Sowjet-Armee doch omnipräsent, hätten die da gemuckt wären die russischen Panzer gerollt. Sind sie dann ja auch am 17. Juni und haben den "DDR - Bürgern" mal gezeigt, wer das Sagen im Land hat.

    Die Täter von heute sind leider wirklich Überzeugungstäter. Sie haben ja auch gar kein Problem mehr die Gesetze zu beugen, denn sie machen es ja "für die gute Sache" oder um Becjstein noch mal frei zu zitieren:

    "Wir bestrafen "Rechte" härter als unsere
    Gesetze es erlauben, weil die Mehrheit der Menschen es eben so wollen!"

    Der Forumsclown Gehirnnutzer wird schon wissen, warum er auf diese Aussage nicht eingegangen ist...

  8. #208
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ich kenne die Urteilsbegründung nicht und somit auch die Beweggründe der Richterin nicht. Die Anwendung des Instrumentes der Verwarnung zeigt aber auf, dass es ohne Anwendung der Verwarnung nur eine Geldstrafe gegeben hätte, die übrigens immer noch im Raum steht, sollte der Verurteilte wieder straffällig werden. Dein fehlende Reue Gefäßen spielt keine Rolle. Die Strafbemessung orientiert sich an der Schwere der Tat nicht an fehlender Reue. Reue wirkt sich strafmiildernd aus, fehlende Reue aber nicht zwingend strafsteigernd.
    Du bist ein Labersack.
    Wenn sich Reue strafmilderns auswirkt, dann ist fehlende Reue was genau??? Eben...


    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Selbst bei den von dir favorisierten § 315b käme nur eine Geldstrafe raus maximal eine geringe Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt würde. Kein Richter würde hier höher bemessen. Das einzige was du der Richterin angreifen kannst ist die Verwarnung, die sie in gesetzlich zulässiger Weise angewandt hat.
    Klar, 5 Jahre sind eine "geringe Strafe" ???
    Wo habe ich übrigens gesagt, dass ich 315 favorisiere?
    Wenn du schon so fragst, favorisiere ich andere Straftatbestände für dieses ekelhafte Pack.

    Paragraph 129:
    Bildung einer kriminellen Vereinigung

    125a:
    Besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch

    Bei den friedlich demonstrierenden Oppositionsgruppen gegen Einwanderung oder die Corona - Maßnahmen zeigt sich ja, wie "kreativ" die Justiz ist, schwerste Straftaten zu "erfinden", die Überhaupt nicht im Ansinnen der Verurteilten lagen.
    Oder:

    Ein Polenböller gegen eine stählerne Moscheetür geworfen, der Schaden ein paar Ruß - Spuren, bringen dem Täter dann gerne mal 15 Jahre ein: Versuchter Mord!

    Wer eine Strasse blockiert wegen Schwachsinnigkeiten (hier ist ja nicht einmal der politische Protest maßgebend, denn die Linksterroristen sind im Grunde ja voll auf Regierungslinie) der nimmt in Kauf, dass ein Arzt nicht mehr zu seinem Patienten kommt:
    Versuchter Mord! 15 Jahre Knast! Aus die Maus....




    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, für das, was der Typ gemacht, wird kein Richter eine Freiheitsstrafe über ein Jahr verhängen.
    Eine Anzeige wegen §339 StGB würde also ins Leere laufen.
    Blubber Blubber Blubber.
    Siehe Russland, wie man da mit den Schwachköpfen der "Pussy Riot" - Bewegung umging.
    Aus russischer Sicht vollkommen richtig, diese Tussies wurden als "Agenten von Feindstaaten" eingestuft. Die russische Justiz hat gezeigt, dass sich der russische Staat nicht auf der Nase herumtanzen lässt.
    Durch das Zeigen von Sühne hätte sie sogar weitgehend Straffrei ausgehen können, wollten sie aber nicht....

  9. #209
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Du bist ein Labersack.
    Wenn sich Reue strafmilderns auswirkt, dann ist fehlende Reue was genau??? Eben...




    Klar, 5 Jahre sind eine "geringe Strafe" ???
    Wo habe ich übrigens gesagt, dass ich 315 favorisiere?
    Wenn du schon so fragst, favorisiere ich andere Straftatbestände für dieses ekelhafte Pack.

    Paragraph 129:
    Bildung einer kriminellen Vereinigung

    125a:
    Besonders schwerer Fall von Landfriedensbruch

    Bei den friedlich demonstrierenden Oppositionsgruppen gegen Einwanderung oder die Corona - Maßnahmen zeigt sich ja, wie "kreativ" die Justiz ist, schwerste Straftaten zu "erfinden", die Überhaupt nicht im Ansinnen der Verurteilten lagen.
    Oder:

    Ein Polenböller gegen eine stählerne Moscheetür geworfen, der Schaden ein paar Ruß - Spuren, bringen dem Täter dann gerne mal 15 Jahre ein: Versuchter Mord!

    Wer eine Strasse blockiert wegen Schwachsinnigkeiten (hier ist ja nicht einmal der politische Protest maßgebend, denn die Linksterroristen sind im Grunde ja voll auf Regierungslinie) der nimmt in Kauf, dass ein Arzt nicht mehr zu seinem Patienten kommt:
    Versuchter Mord! 15 Jahre Knast! Aus die Maus....






    Blubber Blubber Blubber.
    Siehe Russland, wie man da mit den Schwachköpfen der "Pussy Riot" - Bewegung umging.
    Aus russischer Sicht vollkommen richtig, diese Tussies wurden als "Agenten von Feindstaaten" eingestuft. Die russische Justiz hat gezeigt, dass sich der russische Staat nicht auf der Nase herumtanzen lässt.
    Durch das Zeigen von Sühne hätte sie sogar weitgehend Straffrei ausgehen können, wollten sie aber nicht....
    Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein. Es heißt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre. Es heißt nicht von 5 Jahren.

    Auch die anderen Gesetze auf die du dich beziehst hast du nicht gelesen.

    Das sich Festkleben auf der Straße oder das Blockieren einer Straße kann man schwerlich als Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen oder als Androhung solcher Handlungen auslegen. §125 StGB fällt also weg.

    Anstatt mich wegen der Sachlage anzugreifen, solltest du, wenn dir die Gesetze nicht passen, dich politisch betätigen und die Gesetze ändern oder auswandern.
    Da dir die russische Vorgehensweise so gut findest, wäre doch Russland ein ideales Auswanderungsziel. Der liebe Wladimir sucht doch noch Freiwillige für seine Sonderoperation in der Ukraine.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #210
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein. Es heißt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre. Es heißt nicht von 5 Jahren.

    Auch die anderen Gesetze auf die du dich beziehst hast du nicht gelesen.

    Das sich Festkleben auf der Straße oder das Blockieren einer Straße kann man schwerlich als Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen oder als Androhung solcher Handlungen auslegen. §125 StGB fällt also weg.

    Anstatt mich wegen der Sachlage anzugreifen, solltest du, wenn dir die Gesetze nicht passen, dich politisch betätigen und die Gesetze ändern oder auswandern.
    Da dir die russische Vorgehensweise so gut findest, wäre doch Russland ein ideales Auswanderungsziel. Der liebe Wladimir sucht doch noch Freiwillige für seine Sonderoperation in der Ukraine.
    Festkleben ist ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Ähnlich wie alkoholisiert fahren.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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