Blubberst mal wieder rum, Filofax. Den § 59 StGB hast du dir nicht angesehen. Das Instrument der Verwarnung unter Strafvorbehalt hat der Gesetzgeber geschaffen und ist im Grunde genommen das Gleiche wie die Strafaussetzung bei einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 56 StGB) nur mit dem Unterschied, dass es um eine Geldstrafe geht.
Dieses Instrument des Strafrechts gibt es mit Änderungen seit 1975
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Es geht also um ein allgemeines Element des Strafrechts, das auch bei den Verfahren zu Anwendung kommen kann, die du kritisierst.
Man kann dieses Instrument gut oder schlecht finden, Filofax, aber ich habe es nicht geschaffen, sondern der Gesetzgeber.
Warum dich die Presse nicht über dieses Instrument aufklärt? Unmut verkauft Nachrichten und macht Kohle, reine Information verschwendet Platz.