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Thema: Strafanzeige gegen Baerbock

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard Strafanzeige gegen Baerbock

    Im Netz kursiert ein Vordruck einer Strafanzeige, an der schon viele teilgenommen haben.
    Obwohl es nicht viel bringen dürfte werde ich ebenfalls teilnehmen. Es ist nur ein Zeichen, aber ein gutes

    Vorzulegen, bei der lokalen Polizei:



    Absender:
    _______________
    _______________
    _______________



    ____________________, den _________

    Strafanzeige

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes des Meineids (§ 154
    StGB) gegen die Bundesaußenministerin. Anna Lena Baerbock!


    Die Beschuldigte (BES) Baerbock hat sich meines Erachtens vollumfassend des
    Meineides strafbar gemacht.


    § 154 StGB besagt, dass
    „(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
    Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In
    minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
    Jahren.“

    Der BES wurde am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Plenarsaal des Bundestages
    nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Amtseid abgenommen.

    Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
    Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
    von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
    verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
    jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Die BES antwortete, nachdem ihr der Eid vorgelesen wurde, mit: „Ich schwöre.“
    Ich fasse zusammen: Wer zuvor unter Eid schwört, „dass er/sie seine/ihre Kraft dem
    Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
    wenden...“ und daraufhin öffentlich verspricht, dass das ukrainische Volk über dem
    deutschen steht und zudem der Wählerwille ihrer deutschen Wähler ihr völlig egal ist,
    der hat einen beispiellosen Meineid hingelegt.


    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Im Netz kursiert ein Vordruck einer Strafanzeige, an der schon viele teilgenommen haben.
    Obwohl es nicht viel bringen dürfte werde ich ebenfalls teilnehmen. Es ist nur ein Zeichen, aber ein gutes

    Vorzulegen, bei der lokalen Polizei:



    Absender:
    _______________
    _______________
    _______________



    ____________________, den _________

    Strafanzeige

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes des Meineids (§ 154
    StGB) gegen die Bundesaußenministerin. Anna Lena Baerbock!


    Die Beschuldigte (BES) Baerbock hat sich meines Erachtens vollumfassend des
    Meineides strafbar gemacht.


    § 154 StGB besagt, dass
    „(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
    Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In
    minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
    Jahren.“

    Der BES wurde am Mittwoch, 8. Dezember 2021, im Plenarsaal des Bundestages
    nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes der Amtseid abgenommen.

    Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine
    Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
    von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
    verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
    jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“


    Die BES antwortete, nachdem ihr der Eid vorgelesen wurde, mit: „Ich schwöre.“
    Ich fasse zusammen: Wer zuvor unter Eid schwört, „dass er/sie seine/ihre Kraft dem
    Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
    wenden...“ und daraufhin öffentlich verspricht, dass das ukrainische Volk über dem
    deutschen steht und zudem der Wählerwille ihrer deutschen Wähler ihr völlig egal ist,
    der hat einen beispiellosen Meineid hingelegt.


    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________
    Würde ich eher der Staatsanwaltschaft in Berlin senden.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Würde ich eher der Staatsanwaltschaft in Berlin senden.
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    Deine Rechtsauslegung ist bekann und ärmlich....vielleicht wird das so behandelt, erst einmal.
    Was du nicht mal begriffen hast, ist der tiefere Sinn dahinter...erwarte ich von einem, der nicht einmal das GG begriffen hat, auch nicht
    Die STA und Deinesgleichen müssen alle Anzeigen bearbeiten, auch die Beschwerden danach...
    Dieser Schriftverkerkehr wird gespeichert. Vielleicht helfen die nächsten 3 Winter bei einer Neuauflage

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Deine Rechtsauslegung ist bekann und ärmlich....vielleicht wird das so behandelt, erst einmal.
    Was du nicht mal begriffen hast, ist der tiefere Sinn dahinter...erwarte ich von einem, der nicht einmal das GG begriffen hat, auch nicht
    Die STA und Deinesgleichen müssen alle Anzeigen bearbeiten, auch die Beschwerden danach...
    Dieser Schriftverkerkehr wird gespeichert. Vielleicht helfen die nächsten 3 Winter bei einer Neuauflage
    Das ist nicht SEINE Rechtsauslegung, das ist die Rechtsauslegung. So viel zum Thema:

    Für den Amtseid eines Bundeskanzlers gilt dies allerdings nicht, erfuhr Stohmann. Anhaltspunkte für eine Straftat, so teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit, lägen nicht vor. Der Amtseid eines Kanzlers - wie seiner Minister - sei nur »ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren«.


    ... Es sei zwar unbestreitbar, ließ Thierse wissen, dass der Amtseid in puncto Gesetzestreue nicht eingehalten worden sei. Mit dem Amtseid aber solle nur »grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen und Aufgaben bekräftigt werden«.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    oder

    ...Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Man erinnert sich, dass dies auch schon im Fall von Merkel Thema in der Öffentlichkeit war....

  6. #6
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    Woher willst Du denn wissen, daß Baerbock keinen assertorischen Eid geleistet hat? Außerdem hätte ich gerne gewusst, woher Du diese Information hast, denn in §154 StGB steht nichts von assertorisch.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Woher willst Du denn wissen, daß Baerbock keinen assertorischen Eid geleistet hat? Außerdem hätte ich gerne gewusst, woher Du diese Information hast, denn in §154 StGB steht nichts von assertorisch.
    Ein Amtseid ist immer ein promissiorischer Eid.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ein Amtseid ist immer ein promissiorischer Eid.
    Sobald die Russen und Chinesen richtig loslegen wird der praktische Nutzen Deiner Schoenfelder (Habersack)
    Gesetzessammlung hauptsaechlich darin bestehen, Dir Deckung vor Kugel- und Granateneinschlaegen zu bieten.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  9. #9
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ein Amtseid ist immer ein promissiorischer Eid.
    Der Schreiberling dieses Machwerkes hatte nur den Auftrag von seiner Politschranze, dafür zu Sorgen, daß der Amtseid kein Eid ist, um nicht haftbar für seine Schuld zu sein. Das zeigt schön den Zustand der Justiz in Deutschland. Die Politiker werden inzwischen ja auch direkt als Richter eingesetzt.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    z,Minga
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    Standard AW: Strafanzeige gegen Baerbock

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würdest du? Damit würdest du dem Staatsanwalt nur zeigen, dass er es im rechtlichen Sinne mit einem absoluten Vollpfosten zu tun hat. Man kann gegen § 54 StGB nur mit einem assertorischen Eid verstoßen, nicht mit einem promissorischen.
    Ok, lass ich gelten wenn es zweierlei Eide gibt. Nur diese Politgarde trifft nie das Gesetz, wie wir bei Scholz wieder sehen ( wirecard ) oder Metzfelder
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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