Man kann die Pläne der Nazis für die Stadt Leningrad durchaus so ansehen. Es bestand in der Tat kein Interesse daran, dass irgendein Einwohner der Stadt überlebte. Kriegsverbrechen? Ohne Zweifel. Allerdings ist es völlig abwegig, nach 80 Jahren eine Klage deswegen zu erheben, und noch dazu vor einem Gericht der Stadt St. Petersburg. Ein russisches Gericht kann nicht über Kriegshandlungen eines feindlichen Landes urteilen.

Da sollten sich die Leute mal das Urteil des IGH in der Sache Deutschland ./. Italien ansehen. Stichwort: Staatenimmunität. Auch da ging es um deutsche Kriegsverbrechen, aber laut IGH war die italienische Ziviljustiz nicht befugt, Deutschland deswegen zu Schadenersatz zu verurteilen. Krieg ist hoheitliches Handeln und gehört nicht vor eine Zivilkammer. Strafantrag hat schon gar keinen Sinn, weil kein Verantwortlicher mehr lebt.

Leider wird in der Meldung nicht gesagt, gegen wen genau denn nun Klage eingereicht wird. Bei uns ginge das nur in einem Zivilverfahren, weil man in einem Strafverfahren als Betroffener gar nicht klagen kann. Das macht der Staatsanwalt. Betroffene können nur Anzeige erstatten oder Strafantrag stellen. Wie genau das in Russland geregelt ist, weiß ich nicht. Das gilt auch für die Verjährungsfristen.