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Thema: Hinweisgeberschutzgesetz steht vor der Verabschiedung - Foederung des Denunziantentums -

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    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard Hinweisgeberschutzgesetz steht vor der Verabschiedung - Foederung des Denunziantentums -

    Mit dem nunmehr beschlossenen Regierungsentwurf des Bundeskabinetts steht die Umsetzung
    der EU-Whistleblowing Richtlinie nun endgueltig in den Startloechern. Es ist davon auszugehen,
    dass Bundestag und Bundesrat sich noch im September/Oktober mit dem Gesetz befassen werden
    und mit einem In-Kraft-Treten im November gerechnet werden kann.

    Mit der Umsetzung in ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz wird der Kulturwechsel des Denunziantentums eingeleitet:

    Zukuenftig werden „sachdienliche“ Hinweise von Mitarbeitern auf vermeintliche Rechtsverstoesse
    von Gesetzgebung und Rechtsprechung ausdruecklich gefoerdert. Damit einher gehen werden zahlreiche
    neue Fragestellungen, die beispielsweise das Arbeitsrecht, den Datenschutz oder die strafprozessuale
    Stellung von Ombudspersonen betreffen.


    GESETZGEBUNGSVERFAHREN | 27. JULI 2022 | Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG

    Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

    Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

    Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang gebracht werden, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben.

    Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG). Das Hinweisgeberschutzgesetz wird begleitet von notwendigen Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen (Artikel 2 bis 8 des Gesetzentwurfs), insbesondere auch im Bereich des Dienstrechts.

    Regierungsentwurf, Referentenentwurf
    und Stellungsnahme im nachfolgenden Link als PDF downlaod

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die volksmundische, von Hoffman von Fallersleben ersonnene Weisheit:

    " Der groesste Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant "

    wird damit politisch und rechtlich durch die Legislative ueberholt! Was kommt als Naechstes? Vielleicht das der
    BND und Verfassungsschutz besonders fleissige Denunzianten als " Informelle Mitarbeiter " fuer die
    Ausspitzelung und Hinweisgabe mit Geld oder geldwerten Vorteilen bezahlen. (HinweisG Zulage)
    Geändert von ABAS (06.09.2022 um 10:53 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

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