Ein 101-jähriger Greis, der vor 80 Jahren an einem KZ-Tor stand und Wache schob, wurde jetzt zu 5 Jahren Haft verteilt. Das bedeutet für den Mann wohl "Lebenslänglich", denn 106 Jahre wird er wohl kaum alt werden im Knast.
Warum wurde der Mann erst jetzt verurteilt? Wurde er früher in ähnlichen Verfahren schon mal freigesprochen?Ein 101-jähriger früherer KZ-Wachmann ist in [Links nur für registrierte Nutzer] wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass Josef S. drei Jahre im Konzentrationslager Sachsenhausen eingesetzt war. Der Angeklagte habe mit seiner Wachtätigkeit »die Massenvernichtung bereitwillig unterstützt«, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann.
Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte S. Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen vorgeworfen. Demnach soll er zwischen 1942 und 1945 »wissentlich und willentlich« an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Dem Wachbataillon des Konzentrationslagers, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, soll er bis 1945 angehört haben.
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Wurde auf die Staatsanwaltschaft Druck von Dritten ausgeübt? Und wenn ja, von wem?
Ich könnte nun ausgiebig ins Detail gehen und die ganze Geschichte richtig aufrollen.Zahlreiche ähnliche Verfahren wurden eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin warf S., der 1920 in Litauen geboren wurde, Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vor; von 1942 bis 1945 sei er «wissentlich und willentlich» an der Ermordung von Häftlingen in dem rund zwanzig Kilometer nördlich von Berlin gelegenen Lager Sachsenhausen beteiligt gewesen. Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Anklage, während die Verteidigung für einen Freispruch plädiert hatte. Eine Tätigkeit im Wachdienst sei für eine Verurteilung nicht ausreichend, erklärte der Anwalt des Angeklagten am Montag. Dies sehe auch der deutsche Bundesgerichtshof so.
Tatsächlich hatte das Karlsruher Gericht, Deutschlands letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren, diese Sichtweise lange Zeit eingenommen: In den 1960er Jahren entschieden die Bundesrichter, dass man, um Angehörige des Lagerpersonals wegen Beihilfe bestrafen zu können, nachweisen müsse, welche Morde sie konkret gefördert hätten. Diese Haltung führte dazu, dass zahlreiche Verfahren eingestellt wurden.
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Aber diesen Gefallen werde ich den roten Schnüfflern, VS-Leuten und andere Systemlingen, die hier heimlich mitlesen, nicht machen.......