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Thema: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

  1. #1
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Mal an die Juristen hier: das LAG ist ja geändert worden, böse Zungen munkeln, dass so die Kosten für Korona, Bunte Wehr, ausländische Fachkräfte und Rentenkollaps eingetrieben werden könnten.

    Vielleicht ist das übertrieben, aber warum ändert mann dann ein solches Gesetz?
    Wie seht ihr das, sollen wir bald geschröpft werden oder ist das nur eine Formalität?

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    Das Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2835) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1.
    In § 276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

    2.
    § 292 wird wie folgt geändert:

    a)
    In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „Sozialen Entschädigung" ersetzt.

    b)
    Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

    „(1) Für Berechtigte, bei denen trotz Bezugs von Kriegsschadenrente die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, von Sozialhilfe, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 und 2 Nummer 4 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch vorliegen, gelten ergänzend die Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch."

    c)
    In Absatz 2 werden die Wörter „oder von Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

    d)
    Absatz 3 wird wie folgt geändert:

    aa)
    In Satz 1 werden im ersten Halbsatz die Wörter „oder nach den Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „nach dem Elften Kapitel des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung" ersetzt.

    bb)
    In Satz 3 wird das Wort „Kriegsopferfürsorge" durch die Wörter „Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.

    e)
    In Absatz 4 werden die Wörter „oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung gewährt, kann der jeweils nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zuständige Träger, der Träger der Sozialhilfe oder der Träger der Kriegsopferfürsorge" ersetzt durch die Wörter „, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 und 2 Nummer 4 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung gewährt, kann der jeweils zuständige Träger".

    f)
    In Absatz 5 wird Satz 2 wie folgt gefasst:

    „Entsprechendes gilt für die Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch."

  2. #2
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Keine Ahnung.

    Kriegsopfer wird Deutsche bis 1945 gemeint haben.

    Aber juristisch einwandfreier wäre
    " Deutsche Kriegsopfer einschließlich des 2. Weltkrieges bis einschließlich Mai 1945"
    gewesen.

    War in Balkanien und Afghanistan Krieg,
    Bürgerkrieg oder Militärische Sonderoperation?

    Sind Bürgerkriegsopfer auch Kriegsopfer?

    -----

    Jedenfalls ist die Plausibilität,
    heute noch Deutsche Kriegsgefangene
    als Heimkehrer aus Rußland's Sibirien zu erwarten,
    nicht sehr hoch.
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  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
    Mal an die Juristen hier: das LAG ist ja geändert worden, böse Zungen munkeln, dass so die Kosten für Korona, Bunte Wehr, ausländische Fachkräfte und Rentenkollaps eingetrieben werden könnten.

    Vielleicht ist das übertrieben, aber warum ändert mann dann ein solches Gesetz?
    Wie seht ihr das, sollen wir bald geschröpft werden oder ist das nur eine Formalität?

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    Es wird noch heiter werden:

    Ein neuer Lastenausgleich für die Opfer der Corona-Politik?

    Für die Kompensation von Impfschäden könnten grundsätzlich auch Vermögenswerte nicht geschädigter Bürger herangezogen werden
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    "Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."

    Heinrich von Brentano

  4. #4
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung.

    Kriegsopfer wird Deutsche bis 1945 gemeint haben.

    Aber juristisch einwandfreier wäre
    " Deutsche Kriegsopfer einschließlich des 2. Weltkrieges bis einschließlich Mai 1945"
    gewesen.

    War in Balkanien und Afghanistan Krieg,
    Bürgerkrieg oder Militärische Sonderoperation?

    Sind Bürgerkriegsopfer auch Kriegsopfer?

    -----

    Jedenfalls ist die Plausibilität,
    heute noch Deutsche Kriegsgefangene
    als Heimkehrer aus Rußland's Sibirien zu erwarten,
    nicht sehr hoch.
    eben drum hätte man das Gesetz komplett versenken können, doch man ändert es, weicht es auf.
    Warum?

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von HansMaier.
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
    eben drum hätte man das Gesetz komplett versenken können, doch man ändert es, weicht es auf.
    Warum?

    Weil man es noch brauchen wird. Nach Hyperinflation und Währungsreform müssen Staat und Banken
    refinanziert werden. Geld ist dann keins mehr da, aber eure Häuser. Und auf die kriegt ihr einen
    Zwangskredit eingetragen im Grundbuch. Zugunsten des Staates. Den dürft ihr dann die nächsten
    30 Jahre abbezahlen. Das Teuroexperiment war halt nicht umsonst zu haben und die Billionensummen
    die Merkel euch als Rettungshaftungen und Bürgschaften um den Hals gehängt hat, werdet ihr bezahlen müssen. Merke: Staatsschulden sind immer die der Bürger. Denn ihr haftet dafür.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  6. #6
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Weil man es noch brauchen wird. Nach Hyperinflation und Währungsreform müssen Staat und Banken
    refinanziert werden. Geld ist dann keins mehr da, aber eure Häuser. Und auf die kriegt ihr einen
    Zwangskredit eingetragen im Grundbuch. Zugunsten des Staates. Den dürft ihr dann die nächsten
    30 Jahre abbezahlen. Das Teuroexperiment war halt nicht umsonst zu haben und die Billionensummen
    die Merkel euch als Rettungshaftungen und Bürgschaften um den Hals gehängt hat, werdet ihr bezahlen müssen. Merke: Staatsschulden sind immer die der Bürger. Denn ihr haftet dafür.
    MfG
    H.Maier
    Ob so etwas friedlich zu machen wäre? Was wenn man schon 70 ist (30 Jahre?), wenn man Kredite auf seinen Besitz hat, krank ist, nicht arbeiten kann etc ....
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von HansMaier.
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Ob so etwas friedlich zu machen wäre?

    Nach dem Zweiten Weltkrieg hat man es genauso gemacht. Ob das nochmal klappt, werden
    wir sehen.




    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Was wenn man schon 70 ist (30 Jahre?), wenn man Kredite auf seinen Besitz hat, krank ist, nicht arbeiten kann etc ....

    Dann wird die Immo versteigert und der kann sehen wo er bleibt.
    Eventuell darf er als Mieter bleiben.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  8. #8
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Nach dem Zeiten Weltkrieg hat man es genauso gemacht. Ob das nochmal klappt, werden
    wir sehen.

    Dann wird die Immo versteigert und der kann sehen wo er bleibt.
    Eventuell darf er als Mieter bleiben.
    MfG
    H.Maier
    Ich glaube, dann würde ich mich erhängen, vergiften und mein Haus in die Luft jagen.

    Dann wäre es vielleicht gut sich noch irgend etwas unter den Nagel zu reißen, das man nachher zu Geld machen kann. Oder man verkauft vorher alles und geht weg. Wie wäre es überhaupt, wenn man im Ausland leben würde und seinen Besitz hier vermietet?

    Woanders darf man etwas aufbauen? Hier wird es dir irgendwann einfach weggenommen? Das wäre ja ... teuflisch!
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  9. #9
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von Sathington Willoughby Beitrag anzeigen
    Mal an die Juristen hier: das LAG ist ja geändert worden, böse Zungen munkeln, dass so die Kosten für Korona, Bunte Wehr, ausländische Fachkräfte und Rentenkollaps eingetrieben werden könnten.

    Vielleicht ist das übertrieben, aber warum ändert mann dann ein solches Gesetz?
    Wie seht ihr das, sollen wir bald geschröpft werden oder ist das nur eine Formalität?
    Wann wurde das denn geändert, woher weißt du es und wurde es öffentlich gemacht?
    Sekt und Champagner nie vor 8 Uhr morgens, Bier immer, Rotwein ab 17 Uhr

  10. #10
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    Standard AW: Änderung des Lastenausgleichsgesetzes - warum?

    Zitat Zitat von Fleet Beitrag anzeigen
    Ich glaube, dann würde ich mich erhängen, vergiften und mein Haus in die Luft jagen.

    Dann wäre es vielleicht gut sich noch irgend etwas unter den Nagel zu reißen, das man nachher zu Geld machen kann. Oder man verkauft vorher alles und geht weg. Wie wäre es überhaupt, wenn man im Ausland leben würde und seinen Besitz hier vermietet?

    Woanders darf man etwas aufbauen? Hier wird es dir irgendwann einfach weggenommen? Das wäre ja ... teuflisch!
    du solltest wenigstens deinen BT Abgeordenten mitnehmen, der da brav das Pfötchen bei der Änderung gehoben hat
    Kanada solltest du aber auch weglassen, dort hat grad dass Justizminister verkündet, dass es kein absolutes Recht auf Privateigentum gibt, horchst du hier
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    Geändert von marion (11.06.2022 um 20:32 Uhr)
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


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