Wie hoch beliefen/belaufen sich die Kosten der Unterkunft jeweils nach
dem SGB II und dem SGB XII für die Unterbringung von wohnungslosen
Menschen in 2014 bis aktuell? Bitte jeweils unterscheiden nach Notun-
terkünften, kommunalen Einrichtungen, stationären Einrichtungen der
Wohnungsnothilfe.
Die Gebührenordnung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird alle zwei Jahre
angepasst. Zuletzt wurden die Gebühren zum 1. Januar 2016 angehoben. Für
erwachsene Personen liegen diese monatlich zwischen 138 und 270 Euro, je nach
Unterbringungsart. Die entsprechende Spanne in den Vorjahren (2014 und 2015)
betrug zwischen 130,50 und 256,50 Euro monatlich. Für Übernachtungsstätten wurde
in den Jahren 2014 und 2015 pro Person und Übernachtung eine Gebühr von 1,90
Euro erhoben. Seit dem 1. Januar 2016 sind dies 2 Euro pro Person und Nacht.
Stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gemäß §§ 67 fortfolgende SGB XII
sind keine Unterkünfte im Sinne der öffentlich-rechtlichen Unterbringung oder ein Ersatz dafür, sondern ein Leistungsangebot zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten für Personen in besonderen Lebensverhältnissen. Die Vergütungs-
vereinbarungen mit den Trägern enthalten für die Unterkunft eine Monatspauschale
von 285,40 Euro pro Person.