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Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Die Staatsanwalt hat die Frau angezeigt:
Eine Anzeige ist zumindest in Deutschland noch keine Anklage.Zudem hat dann auch noch die Staatsanwaltschaft die Frau (!) wegen Körperverletzung angezeigt. „Eine absolut unsensible Vorgehensweise“, ist ihr Anwalt DDr. Michael Dohr verärgert, da das Opfer noch immer traumatisiert sei.
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Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Die Staatsanwaltschaft ist also zur Polizei gegangen und hat dort eine Anzeige gegen die Frau getätigt? So blöde kannst du doch gar nicht sein? Das heißt in Österreich vermutlich einfach so. Ich hab langsam keinen Bock mehr, daß aus jedem Loch irgendein Spinner gekrochen kommt und eine Scheiße labert, die keines Affen würdig ist. Das wird ne hübsche lange Ignor-Liste wenn das hier so weiter geht.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Nein. Der Angreifer hat einen schweren Raub, versuchten Mord und eine versuchte Vergewaltigung begangen, und die STA ermittelt nicht gegen ihn, sondern gegen das Opfer. Darum gehts. Im Übrigen bist du ausweislich deiner Beiträge kein Jurist, also hör auf dich als Juristen auszugeben. Cornung hat noch nie behautet , er ist Jurist. Aber seine Beiträge beweisen, dass er sich mit Notwehr auskennt.
Laber hier nicht laien- uns stümper-haft rum, sondern erkläre endlich, ob und warum gezielte Messerstiche gegen einen schwerst traumatisierten und damit vermindert unzurechnungsfähigen Flüchtling, der die Anmacheversuche der Frau falsch gedeutet hat, angemessen und verhältnissmässig waren. Und Notwehr überhaupt greift.
Genau.
Der Syrer wurde festgenommen und ist einschlägig vorbestraft, wie kommst du darauf, dass gegen ihn nicht ermittelt wird? Gerade nach deinen eigenen Beiträgen solltest du wissen, dass natürlich auch Fälle von eindeutiger Notwehr juristisch geprüft werden. Ein Skandal wird es, wenn die junge Frau verurteilt oder meinetwegen auch nur angeklagt wird.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
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