Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Da muß ich ein wenig ausholen. Fangen wir an mit dem Wortlaut des Gesetzes:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Das Leugnen ist also nicht allgemein Verboten, sondern nur in den bezeichneten Fällen. Wie man aber den Frieden damit stören könnte, bleibt unklar. Es geht auch nicht um die Würde der Opfer, denn sonst wäre das Leugnen ohne Vorbehalt verboten.
Diese Absätze sind auch gar nicht zulässig, denn sie heben die Opfer des NS auf eine höhere Stufe als die Opfer anderer Systeme, Personen, Organisationen, ect. Vor dem Gesetz sind aber alle gleich.
Am Wichtigsten aber ist die sich daraus ergebene Schlußfolgerung, daß dieses Gesetz politisch motiviert ist. Die Gewaltentrennung verbietet aber Politik in der Rechtsprechung. Das Gesetz ist illegal. Wenn Politiker der Meinung sind, daß man dies nicht sagen dürfe, darf dies keinen Einfluß auf die Rechtsprechung haben, erst recht nicht dazu führen, daß Gesetze erlassen werden.
Das Gesetz würde ich als Kanzler also auf den Prüfstand stellen lassen, da es offensichtlich gegen unsere rechtstaatlichen Prinzipien verstößt. Beleidigung ist in Antragsdelikt. Das Gesetz ist also ohnehin hinfällig. Es muß also weg. Es wird durch nichts ersetzt. Alles was Worte verbietet (mit Ausnahme der sexuellen Belästigung und des Mobbings), kommt unter meiner Herrschaft möglichst sofort in die Tonne. Bei Aufrufen zur Gewalt würde man unterscheiden müssen, ob hier wirklich die Absicht vorliegt, eine oder mehrere Personen zu verletzen oder zu töten, oder ob es sich nur um dumme Facebook-Kommentare handelt, die niemand ernst zunehmen braucht, denn die Meinungsfreiheit hat hohes Gewicht. Dies würde also durch ein Gesetz mit explizitem Bezug zur Aufforderung zur Begehung von strafbaren Handlungen geregelt werden. Das gibt es aber schon, 130 kann daher ersatzlos gestrichen werden, ist Schwachsinn, ungesetzlich und geradezu albern. Alle Menschen im Land, ohne Ausnahmen, stehen somit weiterhin unter dem vollständigen Schutz der Regierung und wer es unternimmt, Juden zu attackieren, was hauptsächlich Mitbürgas beträfe, verschwindet umgehend in die nächste Zelle.
Polen hat doch auch Teile Tschechiens annektiert, abgesegnet durch das Münchner Abkommen. Warum sollte für Deutschland was anderes gelten, als für die anderen?
Geändert von Lord Laiken (21.02.2022 um 14:33 Uhr)
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
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