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Thema: Für Pflege- und Betreuungskräfte

  1. #21
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Da steht "Betreuer" in privaten Haushalten. Sollte ein ambulanter Pflegedienst jedoch Pflegeleistungen erbringen, so müssen die auf jeden Fall auch als solche abgerechnet werden,

    denn sie werden als Pflegeleistungen bewilligt und können auch nur als diese abgerechnet werden
    und die Haftung bezieht sich denn auch auf die Pflegeleistung.

    Ambulante Dienste können somit keine Pflegeleistungen als Kochstunden abrechnen und, wäre dies überhaupt möglich, wären sie ihre Lizenz los und der Betreiber und die durchführenden Personen nicht nur mit einem Bein im Knast.

    Für ambulant erbrachte Pflegeleistungen gilt aber nun einmal die Impfpflicht.

    Und nun weiter. Nach der neuen Regelung gilt die Impfpflicht für

    ambulante Pflegediensten und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten,


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    Mit anderen Worten: Für das Personal, das bei ambulanten Pflegediensten beschäftigt ist. Die ambulanten Pflegedienste müssen diesen Nachweis auch vorlegen können und dürfen ungeimpfte Personen gar nicht beschäftigen mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der, wenn sichergestellt ist, dass die betreffende angestellte Person keinerlei Kontakt mit den Patienten hat. Dann kann unter Einbeziehung des Gesundheitsamts und auch nur dann eine Ausnahmeregelung für diese Person gelten (Nachweise sind zu führen).

    Das bedeutet dann aber auch, dass eine solche von der Impfpflicht ausgenommene Person nicht mit den Patienten sprechen oder für sie kochen darf.

    Und damit liegt der taz-Artikel hier falsch. Anders verhält es sich natürlich, wenn ein selbstdeklariererter Betreuungsdienst "Helga hilft" Dienstleistungen in Haus und Garten anbietet. Die darf dann natürlich ungeimpft, weil sie kein ambulanter Pflegedienst ist. Sie darf dann aber auch keine Pflegeleistungen erbringen. Und bezüglich der "vergleichbaren Dienstleistungen" wäre ich hier auch erst einmal ganz vorsichtig, da ambulante Pflegedienste tatsächlich auch Haushaltsdienstleistungen erbringen (anders bewilligt, anders abgerechnet, aber darum geht es hier ja nicht).


    danke für deine ausführliche antwort.

    wo ist denn genau die grenze zwischen betreuung und pflege? angenommen, ein betreuer ist bei einem senior im haus, eben zur betreuung. es entsteht aber von jetzt auf gleich die situation, dass einige körpernahe handgriffe nötig sind? was macht der dann, der nur betreuer und nicht pfleger ist?

    es stellt sich ja nach der aktuellen lage in dem zusammenhang die frage, muss nur der pfleger die impfung haben ab mitte märz oder auch der betreuer?
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  2. #22
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    ambulant,
    von Ambulanz-Wagen.

    Betreuung in der Eigenen Wohnung
    wäre ein langes Wort.

    Die fahren herum, daddeln,
    geben Medis, fahren zum Nächsten.

    Zeitlimits. Ohne Stau und Parkplatzsuche.

    Kostet Treibstoff, Kfz-Versicherungen,
    Fahrtzeiten ohne Produktivität.

    Ambulante Pflege auf Staatliche Versicherungsleistungen
    müssten eingestellt werden.
    Die Patienten müssten aus eigener Tasche löhnen.

    Von CO2 möchte ich gar nicht reden.
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  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    danke für deine ausführliche antwort.

    wo ist denn genau die grenze zwischen betreuung und pflege? angenommen, ein betreuer ist bei einem senior im haus, eben zur betreuung. es entsteht aber von jetzt auf gleich die situation, dass einige körpernahe handgriffe nötig sind? was macht der dann, der nur betreuer und nicht pfleger ist?

    es stellt sich ja nach der aktuellen lage in dem zusammenhang die frage, muss nur der pfleger die impfung haben ab mitte märz oder auch der betreuer?
    Also die Impfpflicht ist einrichtungsbezogen. Ambulante Pflegedienste sind Einrichtungen in diesem Sinne, daher sind die Tätigkeiten, die über Pflegedienste gebucht werden, irrelevant. Es ist also egal, ob der ambulante Pflegedienst eine Hauswirtschaftshilfe oder einen Pfleger losschickt, denn diese beiden müssen eine Impfung vorweisen können und diese muss vom ambulanten Pflegedienst auch vorgelegt werden.

    Zur Abgrenzung der Betreuung und der Pflege: Erbringt die Betreuung körpernahe Dienstleistungen, handelt es sich nicht mehr um Betreuung. Betreuungskräfte in Altenpflegeeinrichtungen - ich zitiere hier: "Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sollen in stationären Einrichtungen zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Bewohner ermöglichen. Diese werden dadurch finanziell nicht zusätzlich belastet, da die Vergütung direkt über die Pflegekassen erfolgt. Eine sinnvolle Einrichtung, die mitunter an der Umsetzung scheitert" - spielen beispielsweise mit den Bewohnern oder erzählen ihnen Geschichten oder basteln etc. Und zwar nur dieses.

    Eine Betreuungskraft wie die genannte muss eine Impfung vorweisen können, sofern sie über eine stationäre Einrichtung, einen ambulanten Pflegedienst oder ein Krankenhaus, eine Reha-Einrichtung etc. beschäftigt wird, denn die Impfpflicht gilt einrichtungs- und nicht berufsbezogen. Auch eine Putzkraft muss, sofern sie über einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Krankenhaus beschäftigt wird, ein Impfzertifikat vorlegen.

    Sofern die Betreuungskraft oder Hauswirtschaftshilfe in eigener Sache, also als Ein-Mann-Unternehmen "Erledige Einkäufe, passe auf Dementen auf" etc. tätig wird, fällt sie zwar nicht unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht, sollte sich aber vorher kundig machen. Es kann also sein, dass diese Person tatsächlich ungeimpft tätig werden darf.
    Aber Vorsicht: Läßt sich die selbständige Betreuungskraft über eine Einrichtung buchen, ist sozusagen Subunternehmer, muss sie auf jeden Fall ein Zertifikat vorweisen.

    Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausnahme von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, aber nur dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich nicht mit einem Patienten in irgendeiner Form in Kontakt kommt und dies auch nachgewiesen werden kann. Allerdings ist man bei der Ausnahme auf die Bewilligung des Gesundheitsamts angewiesen, denn die Ausnahme darf nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. Diese Ausnahme gilt aber höchstens für Sekretärinnen ohne Publikumskontakt und in strikter räumlicher Abgrenzung zum Pflegebetrieb.

    Die Impfpflicht ist also einrichtungsbezogen (Pflegeheime, Krankenhäuser, Reha, ambulante Dienste, Rettungsdienste, Arztpraxen etc.) und nicht berufsbezogen.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    ambulant,
    von Ambulanz-Wagen.

    Betreuung in der Eigenen Wohnung
    wäre ein langes Wort.

    Die fahren herum, daddeln,
    geben Medis, fahren zum Nächsten.

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    Kostet Treibstoff, Kfz-Versicherungen,
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    Ambulante Pflege auf Staatliche Versicherungsleistungen
    müssten eingestellt werden.
    Die Patienten müssten aus eigener Tasche löhnen.

    Von CO2 möchte ich gar nicht reden.
    Betreuungskräfte dürfen keine Medikamente verabreichen. Pflegekräfte im ambulanten Dienst sind keine Betreuungskräfte. Du schmeißt wirklich alles zusammen.
    Und sei froh, dass es die ambulanten Dienste gibt. Warum? Weil die Menschen auf diese Weise länger in ihrem Umfeld wohnen bleiben können, selbständig, und nicht ins Pflegeheim müssen und weil es gar nicht so viel Pflegeheime gibt und geben wird, die ganzen Menschen, die ambulant versorgt werden, aufzunehmen, von den Kosten ganz zu schweigen. Pflegeheime kosten sehr viel Geld (24/7-Pflege).

  5. #25
    Dame Benutzerbild von Souvenir
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    ... müsste ich einen frischen negativen test mitbringen oder sie testen mich vor ort, was heisst vor der eingangstüre auf dem bürgersteig, eben auf der straße.

    würde der test positiv ausfallen, käm ich nicht in die praxis rein und würde mein dringendes rezept nicht kriegen, weil er mich vorher sehen müsste, klar, was aber nicht ginge, hätte ich einen positiven test.

    ....
    jetzt geh ich am montag 5 häuser weiter zu einer ärztin, wo ich weder einen test dabei haben noch dort frisch machen muss - das ist doch irre alles.

    in der apotheke letztens hab ich dringend mein schilddrüsenmedikament gebraucht, von der kvb ein rezept für 50 stück gehabt, sie hatten aber nur packungen in größen von 30 und 100 stück da, sie wollte mir gar nix geben (war am 5.jan.) deshalb, erst als ich mit unterlassener hilfeleistung daher kam, rückte sie was raus und zwar 30 stück, 50 konnte sie lt. rezept abrechnen.

    baraber sinds alle...
    Bei uns kann man, Gott sei Dank, ungeimpft, ohne Test zum Hausarzt. Am Telefon wird nur nachgefragt ob man Erkältungssymtome hat; dann müsste man auf der Bank im Flur vor der Praxis Platz nehmen.

    In welchem Bundesland wohnst du? Das ist schlimm, das kann ich mir vorstellen, dass dich das ärgert.

    Ich wohne in Bayern.

    Beste Grüße und hoffentlich ist dein neuer Hausarzt in Ordnung!
    Wir haben uns über unser Dasein vor uns selbst zu verantworten;
    folglich wollen wir auch die wirklichen Steuermänner dieses Daseins abgeben
    und nicht zulassen, dass unsre Existenz einer gedankenlosen Zufälligkeit gleiche.
    (Nietzsche)

  6. #26
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Also die Impfpflicht ist einrichtungsbezogen. Ambulante Pflegedienste sind Einrichtungen in diesem Sinne, daher sind die Tätigkeiten, die über Pflegedienste gebucht werden, irrelevant. Es ist also egal, ob der ambulante Pflegedienst eine Hauswirtschaftshilfe oder einen Pfleger losschickt, denn diese beiden müssen eine Impfung vorweisen können und diese muss vom ambulanten Pflegedienst auch vorgelegt werden.

    Zur Abgrenzung der Betreuung und der Pflege: Erbringt die Betreuung körpernahe Dienstleistungen, handelt es sich nicht mehr um Betreuung. Betreuungskräfte in Altenpflegeeinrichtungen - ich zitiere hier: "Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sollen in stationären Einrichtungen zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Bewohner ermöglichen. Diese werden dadurch finanziell nicht zusätzlich belastet, da die Vergütung direkt über die Pflegekassen erfolgt. Eine sinnvolle Einrichtung, die mitunter an der Umsetzung scheitert" - spielen beispielsweise mit den Bewohnern oder erzählen ihnen Geschichten oder basteln etc. Und zwar nur dieses.

    Eine Betreuungskraft wie die genannte muss eine Impfung vorweisen können, sofern sie über eine stationäre Einrichtung, einen ambulanten Pflegedienst oder ein Krankenhaus, eine Reha-Einrichtung etc. beschäftigt wird, denn die Impfpflicht gilt einrichtungs- und nicht berufsbezogen. Auch eine Putzkraft muss, sofern sie über einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Krankenhaus beschäftigt wird, ein Impfzertifikat vorlegen.

    Sofern die Betreuungskraft oder Hauswirtschaftshilfe in eigener Sache, also als Ein-Mann-Unternehmen "Erledige Einkäufe, passe auf Dementen auf" etc. tätig wird, fällt sie zwar nicht unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht, sollte sich aber vorher kundig machen. Es kann also sein, dass diese Person tatsächlich ungeimpft tätig werden darf.
    Aber Vorsicht: Läßt sich die selbständige Betreuungskraft über eine Einrichtung buchen, ist sozusagen Subunternehmer, muss sie auf jeden Fall ein Zertifikat vorweisen.

    Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausnahme von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, aber nur dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich nicht mit einem Patienten in irgendeiner Form in Kontakt kommt und dies auch nachgewiesen werden kann. Allerdings ist man bei der Ausnahme auf die Bewilligung des Gesundheitsamts angewiesen, denn die Ausnahme darf nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen. Diese Ausnahme gilt aber höchstens für Sekretärinnen ohne Publikumskontakt und in strikter räumlicher Abgrenzung zum Pflegebetrieb.

    Die Impfpflicht ist also einrichtungsbezogen (Pflegeheime, Krankenhäuser, Reha, ambulante Dienste, Rettungsdienste, Arztpraxen etc.) und nicht berufsbezogen.


    besten dank. das ist ja bald eine wissenschaft für sich. ich hoffe für alle beteiligten, dass die impfpflicht - auch für diese berufsgruppe - nicht realtät wird. denn dann wirds eng...
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  7. #27
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Souvenir Beitrag anzeigen
    Bei uns kann man, Gott sei Dank, ungeimpft, ohne Test zum Hausarzt. Am Telefon wird nur nachgefragt ob man Erkältungssymtome hat; dann müsste man auf der Bank im Flur vor der Praxis Platz nehmen.

    In welchem Bundesland wohnst du? Das ist schlimm, das kann ich mir vorstellen, dass dich das ärgert.

    Ich wohne in Bayern.

    Beste Grüße und hoffentlich ist dein neuer Hausarzt in Ordnung!


    ich bin in bayern. die pflicht zur vorlage eines neg. testergebnisses ist nicht durchwegs in artpraxen prflicht, ich stolperte drüber, weil ich meinen hausarzt wechseln will. in freier wildbahn auf dem fußgängerweg vor dem praxis eingang lass ich mir in der nase rum stochern, so viel steht fest. hab schon für montag einen termin 5 häuser weiter bei einer ärztin ohne diese testpflicht.

    wenns mich nur ärgern würde...es ist eine glasklare notlage, ich brauch mein schilddrüsenrezept, wenn ich da einige tage nix davon nehme, lauf ich auf wie ein gasometer (unterfunktion).

    sie sagte uns södi? sinngemäss: wir wollen es den ungeimpften richtig schwer machen. kann nur sagen: gelungen.

    ich verflucht sie alle miteinander...
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  8. #28
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    besten dank. das ist ja bald eine wissenschaft für sich. ich hoffe für alle beteiligten, dass die impfpflicht - auch für diese berufsgruppe - nicht realtät wird. denn dann wirds eng...
    Die Impfpflicht für diese Gruppe ist doch schon Realität.

    Ob die allgemeine Impfpflicht Realität wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

    Und welche Auswirkungen die beschlossene Impfpflicht auf die Gesundheitsversorgung hat, wird sich zeigen. Ich vermute, dass diese Impfpflicht von vielen gemieden werden wird, da es sich ja nicht um eine Impfung handelt, sondern um mehrfache Impfungen pro Jahr (mindestens zwei, da die EU die Gültigkeit der Impfzertifikate auf ein halbes Jahr begrenzt hat, aber auch bis zu vier Impfungen pro Jahr nach dem Willen des Gesundheitsministeriums, erkennbar bei den Vorgaben für die Booster-Impfungen - jede Impfung behaftet mit Nebenwirkungen und Impfrisiken, jedesmal aufs Neue). Es handelt sich damit um ein Impfabonnement.

  9. #29
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Die Impfpflicht für diese Gruppe ist doch schon Realität.

    Ob die allgemeine Impfpflicht Realität wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

    Und welche Auswirkungen die beschlossene Impfpflicht auf die Gesundheitsversorgung hat, wird sich zeigen. Ich vermute, dass diese Impfpflicht von vielen gemieden werden wird, da es sich ja nicht um eine Impfung handelt, sondern um mehrfache Impfungen pro Jahr (mindestens zwei, da die EU die Gültigkeit der Impfzertifikate auf ein halbes Jahr begrenzt hat, aber auch bis zu vier Impfungen pro Jahr nach dem Willen des Gesundheitsministeriums, erkennbar bei den Vorgaben für die Booster-Impfungen - jede Impfung behaftet mit Nebenwirkungen und Impfrisiken, jedesmal aufs Neue). Es handelt sich damit um ein Impfabonnement.



    ich weiss noch einige wenige in der ambulanten betreuung, die gänzlich ohne impfung sind,. die arbeiten noch bis mitte märz, dann sind die weg.

    wer wird denn ewig, egal in welchem beruf, welchem leben verhaftet, dieses impfabo mit machen, das ist doch nur noch unsäglich.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

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  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    ich weiss noch einige wenige in der ambulanten betreuung, die gänzlich ohne impfung sind,. die arbeiten noch bis mitte märz, dann sind die weg.

    wer wird denn ewig, egal in welchem beruf, welchem leben verhaftet, dieses impfabo mit machen, das ist doch nur noch unsäglich.
    Ja, und mit unkalkulierbaren Risiken behaftet, denn tatsächlich entsteht ja mit jeder Impfung ein neues Risiko auf die gar nicht so seltenen Nebenwirkungen.

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