KOMMUNAL [Links nur für registrierte Nutzer] einerseits:
Landräte fordern, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Sie befürchten, dass sonst nicht genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen und die Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Die Gesundheitsämter beklagen, dass sie nicht das Personal für die nötigen Kontrollen haben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist "in Einzelfällen" für eine zeitlich gestreckte Impfpflicht.
Präsident des Sächsischen Landkreistages, Frank Vogel, [...] betont: "Das Impfen ist ohne Wenn und Aber der Schlüssel zur Bewältigung der Pandemie. Dennoch müssen wir erkennen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht von der aktuellen Entwicklung eingeholt wurde." So schütze die Impfung zwar vor schweren Krankheitsverläufen, jedoch nicht vor einer Ansteckung. Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei es aber, die vulnerablen Gruppen vor Infektionen zu schützen.
andererseits:
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, warnt davor, die Impfpflicht für Pflegekräfte nicht umzusetzen. "Es wäre ein verheerendes Signal, wenn sie ausgesetzt würde. Der Staat stünde dann als wenig handlungsfähig da." Besser wäre nach Ansicht Landsbergs ein anderer Weg: "Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollten klare Vorgaben machen, unter welchen Voraussetzungen die Impfpflicht in Einzelfällen zeitlich gestreckt werden kann."
zu den Landkreisen Mitte Januar... (KOMMUNAL [Links nur für registrierte Nutzer]):
Der stellvertretende Ministerpräsident von Sachsen, Martin Dullig, etwa sprach von "völlig inakzeptablen Aussagen". Man dürfe nicht zulassen, dass zu einem Rechtsbruch aufgerufen werde. "Herr Witschas belügt die Menschen, indem er ihnen suggeriert, er könne entscheiden, eine gesetzliche Regelung anzuwenden oder auch nicht", so Dullig. Zudem erklärte Dullig, dass der Bautzener Landrat Michael Harig inzwischen von der Landesdirektion einbestellt worden sei.