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Thema: Für Pflege- und Betreuungskräfte

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Hab gestern ein bisschen rumgeschaut, weil ich die lage sehr unklar finde.

    so wie die texte der entsprechende vorschrift, gültig ab mitte märz abgefaßt sind, dürfte dies bei einer eins zu eins betreuung im ambulanten bereich nicht greifen.

    was ich dabei fand: aus osteuropa und sonstwo her importieres personal kommt ganz "selbstverständlich" nicht in den betracht des impfzwanges, wie kann das sein?


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    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    Hab gestern ein bisschen rumgeschaut, weil ich die lage sehr unklar finde.

    so wie die texte der entsprechende vorschrift, gültig ab mitte märz abgefaßt sind, dürfte dies bei einer eins zu eins betreuung im ambulanten bereich nicht greifen.

    was ich dabei fand: aus osteuropa und sonstwo her importieres personal kommt ganz "selbstverständlich" nicht in den betracht des impfzwanges, wie kann das sein?


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    Wie überraschend.

    Quaken über Impfzwang, kriegen aber nicht mal das in die Reihe

  3. #3
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Wie überraschend.

    Quaken über Impfzwang, kriegen aber nicht mal das in die Reihe



    die frage ist die, würde dann, wenn hier auch impfzwang herrschen würde, das loch, das jetzt mit eingeborenen pflegekräften reingerissen wird, behoben werden können?

    ich finds unglaublich...
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    die frage ist die, würde dann, wenn hier auch impfzwang herrschen würde, das loch, das jetzt mit eingeborenen pflegekräften reingerissen wird, behoben werden können?

    ich finds unglaublich...
    Mit Negern. Die werden sicherlich mit großer Freude einen Job erlernen, bei dem sie 400 Euro weniger im Monat haben als mit Hartz IV

  5. #5
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Mit Negern. Die werden sicherlich mit großer Freude einen Job erlernen, bei dem sie 400 Euro weniger im Monat haben als mit Hartz IV



    major schwabenpower, DU hast die lösung.

    in dem land kann man nur noch irre werden..
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  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    major schwabenpower, DU hast die lösung.

    in dem land kann man nur noch irre werden..
    Anders hält man es auch nicht aus.

  7. #7
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Wie überraschend.

    Quaken über Impfzwang, kriegen aber nicht mal das in die Reihe
    Noch versucht man es auf die "sanfte Tour", wohl wissend, dass eine härtere Gangart mit vielen Konsequnzen, und mit vielen rechtl. Fragen behaftet ist.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #8
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Noch versucht man es auf die "sanfte Tour", wohl wissend, dass eine härtere Gangart mit vielen Konsequnzen, und mit vielen rechtl. Fragen behaftet ist.



    bei eingeborenen versucht man gar nichts auf die sanfte tour und wenn die weg sind, wirds übel aussehen. mir tun die patienten leid...
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  9. #9
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Wie überraschend.

    ..., kriegen aber nicht mal das in die Reihe

    Wozu auch? Hauptsache, die deutsche Nation wird in einen Vielvölkerstaat verwandelt. Alle andere ist zweitrangig und kann vernachlässigt werden.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Für Pflege- und Betreuungskräfte

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    Hab gestern ein bisschen rumgeschaut, weil ich die lage sehr unklar finde.

    so wie die texte der entsprechende vorschrift, gültig ab mitte märz abgefaßt sind, dürfte dies bei einer eins zu eins betreuung im ambulanten bereich nicht greifen.

    was ich dabei fand: aus osteuropa und sonstwo her importieres personal kommt ganz "selbstverständlich" nicht in den betracht des impfzwanges, wie kann das sein?


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    Da steht "Betreuer" in privaten Haushalten. Sollte ein ambulanter Pflegedienst jedoch Pflegeleistungen erbringen, so müssen die auf jeden Fall auch als solche abgerechnet werden,

    denn sie werden als Pflegeleistungen bewilligt und können auch nur als diese abgerechnet werden
    und die Haftung bezieht sich denn auch auf die Pflegeleistung.

    Ambulante Dienste können somit keine Pflegeleistungen als Kochstunden abrechnen und, wäre dies überhaupt möglich, wären sie ihre Lizenz los und der Betreiber und die durchführenden Personen nicht nur mit einem Bein im Knast.

    Für ambulant erbrachte Pflegeleistungen gilt aber nun einmal die Impfpflicht.

    Und nun weiter. Nach der neuen Regelung gilt die Impfpflicht für

    ambulante Pflegediensten und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten,


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    Mit anderen Worten: Für das Personal, das bei ambulanten Pflegediensten beschäftigt ist. Die ambulanten Pflegedienste müssen diesen Nachweis auch vorlegen können und dürfen ungeimpfte Personen gar nicht beschäftigen mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der, wenn sichergestellt ist, dass die betreffende angestellte Person keinerlei Kontakt mit den Patienten hat. Dann kann unter Einbeziehung des Gesundheitsamts und auch nur dann eine Ausnahmeregelung für diese Person gelten (Nachweise sind zu führen).

    Das bedeutet dann aber auch, dass eine solche von der Impfpflicht ausgenommene Person nicht mit den Patienten sprechen oder für sie kochen darf.

    Und damit liegt der taz-Artikel hier falsch. Anders verhält es sich natürlich, wenn ein selbstdeklariererter Betreuungsdienst "Helga hilft" Dienstleistungen in Haus und Garten anbietet. Die darf dann natürlich ungeimpft, weil sie kein ambulanter Pflegedienst ist. Sie darf dann aber auch keine Pflegeleistungen erbringen. Und bezüglich der "vergleichbaren Dienstleistungen" wäre ich hier auch erst einmal ganz vorsichtig, da ambulante Pflegedienste tatsächlich auch Haushaltsdienstleistungen erbringen (anders bewilligt, anders abgerechnet, aber darum geht es hier ja nicht).

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