Hab gestern ein bisschen rumgeschaut, weil ich die lage sehr unklar finde.

so wie die texte der entsprechende vorschrift, gültig ab mitte märz abgefaßt sind, dürfte dies bei einer eins zu eins betreuung im ambulanten bereich nicht greifen.

was ich dabei fand: aus osteuropa und sonstwo her importieres personal kommt ganz "selbstverständlich" nicht in den betracht des impfzwanges, wie kann das sein?


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