Ich kann nicht erkennen, dass die Ausführungen ein Beleg dafür wären, dass es sich beim Gebet in erster Linie oder überhaupt um eine Informationsübermittlung handele. Wobei...
Vielleicht liegt es ja am Wort "Informationsübermittlung"? Ich meine damit so etwas wie eine Benachrichtigung - nicht den blossen Fakt, dass etwas "ausgestrahlt" und "empfangen" wird, denn das liegt ja in der Natur der Sache des Sprechaktes im Falle zweier Parteien.
Wir können das Pferd ja mal von hinten aufzuzäumen versuchen: Wenn Ich schon weiss, was jemand sagen wird, und dieser jemand weiss, dass ich es weiss, inwieweit kann dann sinnvoll behauptet werden, sein Reden sei eine Informationsübermittlung i.S.v. Benachrichtigung? Ich brauche ja nicht benachrichtigt werden, ich hab die Info ja schon! Ergo muss sein Reden einen anderen Zweck haben.
Nehmen wir mal das Vorsprechen für eine schauspielerische Rolle in Film oder Theater: Ich lese einen Text, ich spreche einen Text, ich tue es in Richtung von Leuten, die aber eben jenen Text schon kennen. Und also tue ich es nicht, um sie zu informieren über das, was im Text steht, sondern aus anderen Gründen, in diesem Falle: um zu prüfen, ob ich in der Lage bin, die Rolle so zu sprechen, wie die sich das vorstellen.
Also durchaus Sprecher und Empfänger, aber eben nicht Info, was den Text an sich angeht.