Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
Noch einmal extra für Dich:
Ab einer bestimmten Höhe ist es für die Strafbemessung unerheblich...
Liegt der Betrag allerdings unter der bestimmten Höhe, ja, dann ist die Höhe des Betrages für das Strafmaß sehr wohl mit entscheident. D.h. Du hast teilw. Recht.
Die Grenze lag/liegt bei 1 Million Euro , darüber Gefängnis , darunter Bewährungsstrafe !

So hieß es damals im Fall Zumwinkel !

Deswegen wurde da so hin-und hergerechnet und " Verjährungsfristen " angeglichen !

Der Herr hatte hohe Freunde in der Politik , da liegt der Fall noch mal ganz anders , da hatten wohl einige seiner Spezln die

Finger mit im Spiel , hätte ja auch was über sie selber rauskommen können !