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Thema: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

  1. #651
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    In früheren Zeiten wurde dies als Kriegserklärung gesehen, wenn ein Ausländer die Rohstoffversorgung Deutschlands blockiert.
    Das ganze zeigt eigentlich nur, daß das deutsche Regime nicht die Macht in Deutschland besitzt. In Deutschland geben die Amerikaner die Befehle aus.
    Jetzt wird auch deutlich das der von den Politikern und Medien in den USA, NATO und
    EU Staaten der Russischen Foederation unterstellt " Angriffskrieg " eine uebele Luege
    ist. Nach geltenden Voelker- und Kriegsrecht darf ein Staat, der von einem anderen
    Staat in der Sicherheit und Existenz bedroht wird, einen militaerischen Praeventivschlag
    zur Abwendung der Gefahren- und Bedrohungslage durchfuehren.

    Genau das hat Wladimir Putin in der Ukraine gemacht! Falls die blindwuetigen des
    Voelker- und Kriegsrechts unkundigen Politikdeppen der USA, NATO und EU Laender
    weiter die Russischen Foederation mit voelkerrechtswidrigen, gegen internationales
    Vertragsrecht der WTO verstossende Finanz- und Wirtschaftssanktionen attackieren
    und dabei sogar noch in ihrer Ueberheblichkeit verkuenden die Russische Foederation
    existenziell ruinieren zu wollen, ist es sogar rechtlich legitimiert den Praeventivschlag
    gegen die USA und NATO Laender auszuweiten.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #652
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Einfach blöd regiert Deutschland


  3. #653
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Jetzt wird auch deutlich das der von den Politikern und Medien in den USA, NATO und
    EU Staaten der Russischen Foederation unterstellt " Angriffskrieg " eine uebele Luege
    ist. Nach geltenden Voelker- und Kriegsrecht darf ein Staat, der von einem anderen
    Staat in der Sicherheit und Existenz bedroht wird, einen militaerischen Praeventivschlag
    zur Abwendung der Gefahren- und Bedrohungslage durchfuehren.

    Genau das hat Wladimir Putin in der Ukraine gemacht! Falls die blindwuetigen des
    Voelker- und Kriegsrechts unkundigen Politikdeppen der USA, NATO und EU Laender
    weiter die Russischen Foederation mit voelkerrechtswidrigen, gegen internationales
    Vertragsrecht der WTO verstossende Finanz- und Wirtschaftssanktionen attackieren
    und dabei sogar noch in ihrer Ueberheblichkeit verkuenden die Russische Foederation
    existenziell ruinieren zu wollen, ist es sogar rechtlich legitimiert den Praeventivschlag
    gegen die USA und NATO Laender auszuweiten.
    Der Ami hat völkerrechtswidrig gegen Minsk II §10 verstoßen und seit Jahren Militär in der Ukraine stationiert.

  4. #654
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Einfach blöd regiert Deutschland

    grün geht gerade nicht

  5. #655
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Der Ami hat völkerrechtswidrig gegen Minsk II §10 verstoßen und seit Jahren Militär in der Ukraine stationiert.
    Der Schurkenstaat USA ist schon immer fuer Kriegsexporte und * Verbrechen der Agression bekannt.
    Das sieht die ganze Welt, nur die verblendeten, huendisch loyalen transatlantischen Amistricher und
    anbiederlichen Judenknechte wollen das nicht wahrhaben.


    LTO Legal Tribune Online / 21.07.2018 / von Dr. Christian Rath

    Internationaler Strafgerichtshof
    * Das Verbrechen der Aggression


    In dieser Woche erhielt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine neue Aufgabe. Er kann auch über die Verursacher von Angriffskriegen richten. Der Weg dahin war lang, doch das Ergebnis ist voller Schlupflöcher.

    Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) beruht bekanntlich auf einem völkerrechtlichen Vertrag, dem Römischen Statut. Er wird inzwischen von 123 Staaten weltweit getragen. Zwanzig Jahre nach Annahme des römischen Statuts erweitert sich jetzt die Zuständigkeit des Gerichtshofs. Ursprünglich war er "nur" für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. Seit dem 17. Juli 2018 kann er auch die Gerichtsbarkeit über "das Verbrechen der Aggression" ausüben.

    Die "Aggression" war zwar von Beginn an in Artikel 5 des Römischen Statuts erwähnt. Die Gerichtsbarkeit des IStGH war aber in Artikel II aufgeschoben. Sie sollte erst möglich sein, "sobald in Übereinstimmung mit den Artikeln 121 und 123 eine Bestimmung angenommen worden ist, die das Verbrechen definiert und die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Hinblick auf dieses Verbrechen festlegt." Der Verweis auf Artikel 121 und Artikel 123 besagte, dass der nächste Schritt frühestens nach sieben Jahren möglich ist und einer Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Vertragsstaaten bedarf.

    Tatsächlich befasste sich die erste Überprüfungskonferenz zum Römischen Statut 2010 in Kampala (Uganda) mit dem Verbrechen der Aggression. In Artikel 8 bis wurde es nun definiert und es wurde geregelt, wer in diesen Verfahren wann den IStGH anrufen darf. Doch mit diesem einstimmigen Beschluss war der endgültige Durchbruch noch nicht erreicht. Im Statut wurden zwei neue Hürden eingebaut, die zu überwinden waren, bevor der IStGH auch für Aggressionsverbrechen zuständig ist.

    Erstens sollte der IStGH seine Gerichtsbarkeit in solchen Fragen erst ausüben können, wenn 30 Staaten diese Änderung ratifiziert haben und ein weiteres Jahr vergangen ist. Zweitens war ein neuer Beschluss der Vertragsstaatenkonferenz erforderlich, der frühestens am 1. Januar 2017 möglich war und eine neue Zwei-Drittel-Mehrheit erforderte. Dieser endgültige Aktivierungsbeschluss wurde am frühen Morgen des 15. Dezember 2017 auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz im UN-Hauptquartier in New York getroffen. Zu diesem Zeitpunkt hatten auch bereits mehr als 30 Staaten die Kampala-Änderungen ratifiziert, so dass nun beide Bedingungen erfüllt waren. Als Startdatum wurde mit Bedacht der 17. Juli 2018 festgelegt, der 20. Geburtstag des Römischen Statuts. Auch diese Resolution wurde einstimmig angenommen, allerdings nach harten Verhandlungen.

    Artikel 8 bis des Römischen Statuts definiert das Verbrechen der Aggression als

    "Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 darstellt".

    Der Artikel nennt sieben Modalitäten, die als "Angriffhandlungen" gelten, von der Invasion (mit Bodentruppen) über die Bombardierung bis zur Blockade von Häfen. Als Angriffshandlung soll auch gelten, wenn das eigene Territorium einem anderen Staat für Angriffe zur Verfügung gestellt wird.

    Strafbar machen kann sich dabei aber nur eine Person, "die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken." Es geht also nicht um Strafverfolgung einfacher Soldaten und Offiziere, sondern um Staats-Chefs und die obersten Militärbefehlshaber.

    Ein Aggressions-Vorwurf kann auf drei Wegen zum IStGH kommen. Zum einen kann jeder Vertragsstaat die IStGH-Chefanklägerin (derzeit die Gambierin Fatou Bom Bensouda) um Prüfung bitten. Zum zweiten kann diese auch aus eigenem Entschluss einen Vorgang untersuchen. Für eingehende Untersuchungen braucht sie aber die Genehmigung der Vorverfahrenskammer des IStGH. Drittens kann auch der UN-Sicherheitsrat dem IStGH mutmaßliche Aggressionsfälle vorlegen.

    Die Ausnahmen überwiegen

    Während das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta verbindlich für alle Staaten gilt, gibt es zahlreiche Ausnahmen für die strafrechtliche Verfolgung der Staats-Chefs und Befehlshaber, die das Gewaltverbot brechen. Da das römische Statut ein völkerrechtlicher Vertrag ist, hat er nur Gültigkeit für die Staaten, die ihn ratifiziert haben, also zum Beispiel nicht für die USA, Russland und China. Es gibt hier auch keine Ausnahme, wenn ein Vertragsstaat angegriffen wird.

    Hinzu kommt, dass auch die Kampala-Änderungen nicht von allen IStGH-Vertragsstaaten ratifiziert wurden. Derzeit gelten die Ergänzungen nur für 35 Staaten, vor allem aus Europa, einschließlich Deutschland. Der Großteil der Vertragsstaaten hat sich diesem Schritt bisher also verweigert, also zum Beispiel auch Staaten wie Großbritannien und Frankreich. Die Abstinenz schützt freilich nicht davor, dass der UN-Sicherheitsrat einen entsprechenden Fall dem IStGH vorlegt.

    Selbst die Staaten, die die Kampala-Änderungen ratifiziert haben, können jederzeit per Erklärung an den Gerichtshof mitteilen, dass sie die Gerichtsbarkeit über Aggressions-Vorwürfe nicht akzeptieren. Die Erklärung muss allerdings vor der fraglichen Handlung abgegeben worden sein. Und auch diese Erklärung kann nicht verhindern, dass der UN-Sicherheitsrat die Sache zum IStGH bringt.

    Graubereich: nur offenkundige Verletzungen der UN-Charta

    Eine wichtige inhaltliche Einschränkung findet sich in der Definition des Aggressionsverbrechens. Weil nur "offenkundige" Verletzungen der UN-Charta strafbar sein sollen, sind völkerrechtlich umstrittene Aggressionen ausgenommen. Dies gilt vor allem für "humanitäre Interventionen", die ohne das eigentlich erforderliche Mandat des UN-Sicherheitsrats vorgenommen wurden. Die These von der generellen Zulässigkeit humanitärer Interventionen hat sich zwar völkerrechtlich nicht durchgesetzt, wird aber immer noch von zahlreichen Staaten und manchen Wissenschaftlern vertreten.

    Der Kölner Rechtsprofessor Claus Kreß nennt als weitere Fälle in der völkerrechtlichen Grauzone die "antizipatorische" Selbstverteidigung und die Selbstverteidigung gegen Angriffe von nicht-staatlichen Akteuren, etwa Terrorgruppen. Kritiker wenden ein, dass Staaten mit willfährigen Völkerrechtsprofessoren so jedes Handeln in den Graubereich des Umstrittenen rücken können.

    Als vierte Einschränkung hat der UN-Sicherheitsrat eine Veto-Position erhalten. Wenn dieser in einem potenziellen Fall keine Aggression feststellt und die IStGH-Anklägerin dennoch mit Genehmigung der Vorverfahrenskammer ermittelt, dann kann der UN-Sicherheitsrat diese Ermittlungen für ein Jahr stoppen. Da dieser Beschluss wiederholbar ist, kann er Ermittlungen faktisch auch dauerhaft verhindern.

    Der Umfang und die Relevanz der Einschränkungen ist so groß, dass man sich kaum vorstellen kann, wie je ein Aggressionsverbrechen vor den IStGH kommen soll. Vielleicht sind Konstellationen nach einem Machtwechsel denkbar, schließlich geht es am IStGH ja um individuelle Verantwortlichkeit, nicht um Strafen für die Staaten als Völkerrechtssubjekte.

    Aber wie so oft im Recht ist auch die Festschreibung von Prinzipien ein Wert an sich. Es besteht zumindest die Chance, dass die Lückenhaftigkeit der Umsetzung eines Tages als so defizitär angesehen wird, dass die Einschränkungen nach und nach aufgehoben werden.

    *Zuständigkeit ergänzt um Kriegsverbrechen am 23.07.2018, 14.56 Uhr

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    Art. 8bis IStGH-Statut – Verbrechen der Aggression

    (1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet "Verbrechen der Aggression" die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

    (2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet "Angriffshandlung" die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:


    a) die Invasion des Hoheitsgebiets eines Staates oder der Angriff auf dieses durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;

    b) die Bombardierung oder Beschießung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;

    c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;

    d) ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;

    e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit der Zustimmung eines anderen Staates in dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in der entsprechenden Einwilligung oder Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen oder jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Hoheitsgebiet über den Ablauf der Geltungsdauer der Einwilligung oder Vereinbarung hinaus;


    f) das Handeln eines Staates, wodurch er erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;

    g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffen - gewalt gegen einen anderen Staat Handlungen von solcher Schwere ausführen, dass sie den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder seine wesentliche Beteiligung daran.

    Quelle als PDF

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    Geändert von ABAS (14.05.2022 um 19:59 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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    (Sheriff von Nottingham)

  6. #656
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Der Schurkenstaat USA ist schon immer fuer Kriegsexporte und * Verbrechen der Agression bekannt.
    ...
    Die Chinesen lachen sich über Herrn Biden kaputt. So irre kann doch nun wirklich keiner sein und alle Vermögen der Russen und deren Umfeld einzufrieren. Da wird doch künftig keiner mehr in den USA auch nur einen Dollar investieren. Vermutlich ist es aber auch der eigentliche Job des Herrn Biden die USA zu zerstören. Er soll ja vor seiner Wahl einiges aus China kassiert haben.

  7. #657
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Putin dreht die Gasleitungen weiter zu. Damit wird der nächste Schritt im Wirtschaftskrieg mit der EU eingeläutet. 31 Abnehmerfirmen in der EU dürfen nicht mehr beliefert werden, so die Anordnung des Kreml. Damit werden täglich zehn Millionen Kubikmeter Gas weniger geliefert, was etwa -10% ausmacht. Habeck betonte dazu, dass die betroffenen Unternehmen dabei seien, diese Importausfälle über andere Quellen auszugleichen. Er sieht keinen Notstand und hält die Situation für händelbar.
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  8. #658
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    In früheren Zeiten wurde dies als Kriegserklärung gesehen, wenn ein Ausländer die Rohstoffversorgung Deutschlands blockiert.
    Das ganze zeigt eigentlich nur, daß das deutsche Regime nicht die Macht in Deutschland besitzt. In Deutschland geben die Amerikaner die Befehle aus.
    Im konkreten Fall war es dagegen so, dass die Nichtinbetriebnahme von Nordstream 2 eine Kriegserklärung an Russland war. Verrückte Welt. Ist ungefähr so, als würde man mit einem kollektiven Hungerstreik dem Lebensmittelproduktion und -handel den Krieg erklären.

    Allerdings gab es den ukrainischen Gasklau und nicht bezahlte Importrechnungen der Ukraine schon seit vielen Jahren.
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  9. #659
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Einfach blöd regiert Deutschland

    Hier denkt Sahra Wagenknecht viel zu gutmenschlich, und viel zu naiv...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  10. #660
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Putin dreht Deutschland das Gas ab!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Hier denkt Sahra Wagenknecht viel zu gutmenschlich, und viel zu naiv...
    Die sollte Knallhart Sagen:"wer ohne Not, schwafelt, dumm daherredet, über Gas-Öl Embargo's. arbeitet in seiner Dummheit, für die Spekulanten. Warum A.Baerbock, Habeck das Maul aufreissen, zeigt wie Strohdumm die Grünen und Co. sind. Grenzenlos dumm

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