Klaro, der Staat muss bis in die Privatsphäre hinein kontrollieren können. Dass ist linke Denke, dass ist Stasi Mentalität.Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Das ganze war sowieso nur ein hypothetisches Szenario unter dem eine Strafbarkeit des in die Wand eingelassenen Krams zu erwarten wäre. Insgesamt wäre das aber nicht schwer als strafbar auszulegen, besonders eben wegen der anderen Devotionalien. Sicherlich wird er jedenfalls (im Falle eines Mietverhältnis) den Rückbau dieser "Gestaltungen" übernehmen müssen.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
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