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Thema: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Wenn es nicht für andere einsehbar ist, ist das nicht strafbar.
    Was kommt als Nächstes? Strafbarkeit verbotener Gedanken?
    Ob das strafbar ist, ist von anderen Faktoren mit abhängig, als nur von der Frage, ob dieses von der Straße aus sichtbar war. Hat er beispielsweise dort regelmäßig Treffen mit anderen Personen veranstaltet, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
    Von solchen Spekulationen einmal abgesehen, wird eine solche "Gestaltung" natürlich das Strafmaß beeinflussen, da Gesinnung zwar keine notwendige Voraussetzung, aber mit zu bewerten ist. Besonders in Verbindung mit den Verstößen gegen KrWaffKontrG... wird das natürlich erschwerend gewertet werden und ist daher auch in der Berichterstattung relevant.
    Je nachdem, ob er Mieter oder Eigentümer ist, kommen da entsprechende weitere Verpflichtungen auf ihn zu...

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Ob das strafbar ist, ist von anderen Faktoren mit abhängig, als nur von der Frage, ob dieses von der Straße aus sichtbar war. Hat er beispielsweise dort regelmäßig Treffen mit anderen Personen veranstaltet, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
    Von solchen Spekulationen einmal abgesehen, wird eine solche "Gestaltung" natürlich das Strafmaß beeinflussen, da Gesinnung zwar keine notwendige Voraussetzung, aber mit zu bewerten ist. Besonders in Verbindung mit den Verstößen gegen KrWaffKontrG... wird das natürlich erschwerend gewertet werden und ist daher auch in der Berichterstattung relevant.
    Je nachdem, ob er Mieter oder Eigentümer ist, kommen da entsprechende weitere Verpflichtungen auf ihn zu...
    Ob das strafbar ist, ist von anderen Faktoren mit abhängig, als nur von der Frage, ob dieses von der Straße aus sichtbar war. Hat er beispielsweise dort regelmäßig Treffen mit anderen Personen veranstaltet, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
    Hast Du dafür einen Paragraphen oder ein bereits ergangenes Gerichtsurteil?
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #43
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Eine "strafbare Zimmergestaltung" wäre bspw; wenn Du in Deinem Zimmer ein Kruzifix aufhängst, und anschl. ein Musel zu Besuch kommt.
    Rein vom Standpunkt islamischen Rechtes müsste das im Grunde noch ok gehen.
    Bei mir sieht es anders aus, was sie bei mir vorfinden, das würde im Grunde auf Zwangskonversion
    oder Tod hinauslaufen.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  4. #44
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Na ja, wenn die Hakenkreuzfahne und das Hitlerporträt von außen einsehbar sind

  5. #45
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Was von Außenstehenden von Außen nicht eingesehen werden kann, geht den Staat einen Scheiß an. In dem Fall hier hatte er ein HK am Fenster hängen, ist also strafwürdig, hätte er eigentlich wissen müssen. Das HK im Fußboden definitiv nicht.
    Ja, das sehe ich ebenso.

  6. #46
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Hast Du dafür einen Paragraphen oder ein bereits ergangenes Gerichtsurteil?

    Dass diese in den Raum eingearbeiteten Symbole strafbar sein können, geht direkt aus dem § 86a (1) hervor, da die Darstellung solcher Symbole auf Versammlungen ebenfalls strafbar ist. Bringt jemand entsprechend also Personen zu einem Treffen in einen solchen Raum mit Devotionalien..., so kann das natürlich als Versammlung gewertet werden. Eine Versammlung zeichnet sich durch Singularität und einen gemeinsamen Versammlungszweck aus, um einmal das OLG Brandenburg zu zitieren ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Im Gegensatz zu dem Falle des Sportunterrichts (worauf sich das definierende Urteil bezieht), wird man die Eigenschaft der Versammlung hier, klar begründen können.

  7. #47
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Dass diese in den Raum eingearbeiteten Symbole strafbar sein können, geht direkt aus dem § 86a (1) hervor, da die Darstellung solcher Symbole auf Versammlungen ebenfalls strafbar ist. Bringt jemand entsprechend also Personen zu einem Treffen in einen solchen Raum mit Devotionalien..., so kann das natürlich als Versammlung gewertet werden. Eine Versammlung zeichnet sich durch Singularität und einen gemeinsamen Versammlungszweck aus, um einmal das OLG Brandenburg zu zitieren ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Im Gegensatz zu dem Falle des Sportunterrichts (worauf sich das definierende Urteil bezieht), wird man die Eigenschaft der Versammlung hier, klar begründen können.
    Nicht jedes private Treffen oder jeder private Veranstaltung ist eine Versammlung. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Daß eine solche in einer Privatwohnung stattfindet, ist nicht ausgeschlossen, aber gewiß nicht die Regel. Die allermeisten privaten Treffen in einer Privatwohnung sind definitiv keine Versammlungen. Die entscheidende Passage aus dem von Dir zitierten Urteil lautet:
    [...]
    Dem Landgericht ist nach allem beizupflichten, dass die von der Staatsanwaltschaft vertretenen weite Auslegung des Versammlungsbegriffs dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zuwider laufen würde, weshalb die Revision als unbegründet zu verwerfen ist.
    M.E. wird man das ein privates Treffen aufgrund des Schutzes der Privatwohnung eher schwerer als Versammlung interpretieren können. Ob überhaupt irgendwelche Treffen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Darüber hinaus wäre nachzuweisen, daß etwaige Treffen Versammlungen waren. Das ist nicht ausgeschlossen, aber m.E. eher unwahrscheinlich.

  8. #48
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Nicht jedes private Treffen oder jeder private Veranstaltung ist eine Versammlung. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Daß eine solche in einer Privatwohnung stattfindet, ist nicht ausgeschlossen, aber gewiß nicht die Regel. Die allermeisten privaten Treffen in einer Privatwohnung sind definitiv keine Versammlungen. Die entscheidende Passage aus dem von Dir zitierten Urteil lautet:

    M.E. wird man das ein privates Treffen aufgrund des Schutzes der Privatwohnung eher schwerer als Versammlung interpretieren können. Ob überhaupt irgendwelche Treffen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Darüber hinaus wäre nachzuweisen, daß etwaige Treffen Versammlungen waren. Das ist nicht ausgeschlossen, aber m.E. eher unwahrscheinlich.

    Du bist mir mit deinem Beitrag zuvorgekommen. Ich Pflichte dir uneingeschränkt bei.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Nicht jedes private Treffen oder jeder private Veranstaltung ist eine Versammlung. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Daß eine solche in einer Privatwohnung stattfindet, ist nicht ausgeschlossen, aber gewiß nicht die Regel. Die allermeisten privaten Treffen in einer Privatwohnung sind definitiv keine Versammlungen. Die entscheidende Passage aus dem von Dir zitierten Urteil lautet:

    M.E. wird man das ein privates Treffen aufgrund des Schutzes der Privatwohnung eher schwerer als Versammlung interpretieren können. Ob überhaupt irgendwelche Treffen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Darüber hinaus wäre nachzuweisen, daß etwaige Treffen Versammlungen waren. Das ist nicht ausgeschlossen, aber m.E. eher unwahrscheinlich.

    Dass das aus dem Artikel nicht hervorgeht, hatte ich zu Beginn dieser Unterhaltung sowieso gesagt. Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.

    Die von dir herausgenommene Passage hat darüber hinaus keine Bewandtnis, weil es sich ausschließlich auf den vorliegenden Fall bezieht und keine allgemein definierenden Charatkeristika beinhaltet, im Gegensatz zu dem von mir zitierten Teil.

  10. #50
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Dass das aus dem Artikel nicht hervorgeht, hatte ich zu Beginn dieser Unterhaltung sowieso gesagt. Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.

    Die von dir herausgenommene Passage hat darüber hinaus keine Bewandtnis, weil es sich ausschließlich auf den vorliegenden Fall bezieht und keine allgemein definierenden Charatkeristika beinhaltet, im Gegensatz zu dem von mir zitierten Teil.
    Und Du meinst, aufgrund der Ausgestaltung des Raums begründen zu können, daß das Treffen, bei dem Horst und Holgi sich zum Saufen getroffen haben, eine Versammlung gewesen sein soll? Das wird ohne weitere Anhaltspunkte (Zeugenaussagen, Indizien wie Schriftstücke, Plakate etc.) keiner rechtlichen Prüfung standhalten. Nochmal: der Versammlungsbegriff ist aufgrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots zwingend eng auszulegen.
    Ich halte es für einigermaßen abenteuerlich, ohne Kenntnis konkreter Treffen zu vermuten, diese ließen sich aufgrund der Ausgestaltung der privaten Räume leicht unter den Versammlungsbegriff subsumieren.

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