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Thema: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Das freieste Deutschland aller Zeiten zeigt sein überzeugt demokratisches Gesicht im Umgang mit Menschenrechten:

    Thüringen
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    Deutschland
    15. Dezember 2021

    ERFURT. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linkspartei) will eine Staatssekretärin aus seinem Ministerium entlassen, weil sie sich besorgt über die Folgen von Corona-Lockdowns geäußert hatte. „Die Kommunikation in den sozialen Netzwerken und dadurch hergestellte Transparenz ist mir wichtig. Das ist in der öffentlich kritisierten Kommunikation am Wochenende nicht in dem von mir erwarteten und gewünschten Maße der Fall gewesen“, betonte Holter am Mittwoch.

    ...


    Psychosoziale Folgen des Lockdowns

    In dem beanstandeten Tweet stand: „Ob Kinder Long-Covid entwickeln, ist nicht geklärt. Dagegen sehen wir deutlich, daß der Lockdown Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich stark belastet hat. Sie wurden in ihrer emotionalen und kognitiven Entwicklung gehemmt.“ Die Nachricht wurde bald darauf wieder gelöscht.

    ...

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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #62
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Muß man so sehen.
    Zumindest haben sie so den Weg für das Widerstandsrecht GG. Art. 20/4 freigegeben
    Befangenheit, bzw. nur noch Menschen mit entsprechender Gen-Modifikation und pcr-Status.

    I. Die Grundrechte


    Artikel 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


    Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    Artikel 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Artikel 4

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    ...


    Recht :
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    Kläger und Anwälte können nur nach Vorlage eines Impfnachweises und eines PCR-Tests vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das ist ein Problem.

    BLZ, 16.12.2021

    ...

    Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat in dieser Woche namens ihrer Mandantin alle Richter und Richterinnen des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die ebenfalls am Dienstag stattfand, ohne dass es rechtlich erforderlich gewesen wäre, „2G-Plus-Plus“ für alle anwesenden Personen, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet habe.

    Das bedeutet: Auch Geimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eingetroffen sein – was bei der Überlastung von Laboren durchaus denkbar ist – würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuldhaft, automatisch von Verhandlungen ausgeschlossen. Damit habe das Höchstgericht die „strengsten Corona-Regeln der Republik“ geschaffen. Die Regelung stehe offensichtlichen im Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit, so Hamed.

    Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.

    Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

    ...


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  3. #63
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Abschaffen, den korrupten Gender Tussi Sauhaufen BVG

  4. #64
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Das freieste Deutschland aller Zeiten zeigt sein überzeugt demokratisches Gesicht im Umgang mit Menschenrechten:
    Ist doch logisch, daß eine SED Regierung nur 100%ige SED Politiker in der Regierung haben will.

  5. #65
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    .....
    @Mods, da ist ein Fehler beim Pasten passiert; Überschrift sollte sein: "
    Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren verfassungsgemäß"
    Das [Links nur für registrierte Nutzer], gehört in die Tonne: ohne mündliche Verhandlung auch noch, wie in einem Mafia Staat. Korrupt bis zur Wurzel, diese Mafia Klientel Justiz

    Beschluss zur Bundesnotbremse II
    Das Bundesverfassungsgericht folgte Drosten, dem auch die Bundesregierung folgte

    Wenn die Praxis des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren Bundesnotbremse II...

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    Bundesverfassungsgericht nickt Bundeslockdown ab – Verfassungsrechtler Vosgerau kommentiert

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen die Bundesnotbremse..

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  6. #66
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Noch eine schwere Verleumdung, welche das BVG genehmigte. Unabhängig:
    Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus des Deutschen Bundestages
    Steuer finanziert, kann Referentin der Amadeu Antonio Stiftung also jeden verleumden

    Wer war der Referent: Referent: Jan Rathje (Amadeu-Antonio-Stiftung) Vortrag hier: [Links nur für registrierte Nutzer]


    [Links nur für registrierte Nutzer]von diesem Abschaum der Menschheit

    Jan Rathje

    Blöd hat studiert, was zur weiteren totalen Verblödung führte

    Vollkommen verblödet, mit twitter account: Jan Rathje ist Politikwissenschaftler. Er studierte in Potsdam und Greifswald mit den Schwerpunkten Rechtsextremismus und Politische Theorie.

    Referentin durfte Xavier Naidoo als Antisemiten bezeichnen – Urteil aus Karlsruhe
    16:08 22.12.2021
    Xavier Naidoo - SNA, 1920, 22.12.2021

    Abonnieren
    Der Sänger Xavier Naidoo durfte von einer Referentin als Antisemit bezeichnet werden. Die Verfassungsbeschwerde der Rednerin gegen die fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung hatte nun Erfolg, wie die Bundesverfassungsrichter am Mittwoch in Karlsruhe festgestellt haben.
    Die Fachgerichte, die Naidoos Klage stattgegeben hatten, hätten „die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf“ verkannt, heißt es in der Erklärung der Verfassungsrichter.
    Eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte im Sommer 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gehalten. Auf Nachfrage erklärte sie, wie sie den Sänger einstufe: „Ich würde ihn zu den Souveränisten (Anhänger einer politischen Ideologie, die den Besitz oder die Beibehaltung der politischen Autonomie einer Nation oder einer Region befürwortet – Anm. d. Red.) zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“
    Geändert von navy (22.12.2021 um 17:25 Uhr)

  7. #67
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    Und weiter geht das rechtsstaatliche Abräumen:

    22. Dez 2021

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    Alexander Weichbrodt, Vorsitzender des inzwischen schon für seine eigenwilligen Entscheidungen bekannten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor.

    ...

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    STALINISMUS!

    Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg ,der die 2G plus Regel gekippt hat, ist ab sofort nicht mehr für Urteile im Zusammenhang mit den Corona Massnahmen zuständig. Es wurde kurzfristig ein 14.Senat gegründet welcher diese Aufgabe übernimmt.

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    ...

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  8. #68
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    Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ja auch ein Grundrecht.

    tausendfacher Verstoß gegen Ansammlungsverbot
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    04. Januar 2022
    Lukas Steinwandter

    ...

    Seit dem Wochenende kursieren in sozialen Medien ein Video aus der Silvesternacht in Hamburg beziehungsweise Ausschnitte davon. Der Clip zeigt Tausende feiernde Personen auf St. Pauli, an den Landungsbrücken und an der Alster. Immer wieder richtet der Filmer die Kamera auf Polizisten, die angesichts der offensichtlichen Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen rund um den Jahreswechsel untätig bleiben und sich unter lautem Gejohle sogar zurückziehen.


    Eigentlich hätten sich nur maximal zehn Personen treffen dürfen


    ...




    ...

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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  9. #69
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Angemessene Worte, u. a. auch über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und seine Nähe zur Politik:

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  10. #70
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Aber noch Schlimmer, die Verfassungsrichter zu einer rein erfundenen Pandemie, eines gefährlichen Virus, was nie bestand und hoch kriminellen Impfungen, ohne jeden Nachweis, einer Wirkung


    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

    Pressemitteilung Nr. 42/2022 vom 19. Mai 2022

    Beschluss vom 27. April 2022
    1 BvR 2649/21
    ...................

    Sachverhalt:

    Nach § 20a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätig sind, seit Ablauf des 15. März 2022 der jeweiligen Einrichtungs- oder Unternehmensleitung einen Nachweis darüber vorlegen, vollständig gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen zu sein. Ausgenommen sind nur Personen mit einer medizinischen Kontraindikation. Wird kein ordnungsgemäßer Nachweis vorgelegt, hat die Einrichtungs- oder Unternehmensleitung unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieses kann dann gegenüber den betroffenen Personen nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen......

    . Insoweit spiegelt die unterschiedliche Belastungswirkung auch die Bedeutung der Impfung oder Genesung der jeweils Tätigen für die Zweckerreichung wider. Das besonders betroffene Personal in Heil- und Pflegeberufen steht aufgrund der Natur seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig in intensivem und engem Kontakt zu vulnerablen Personen, wodurch das durch die fehlende Impfung oder Genesung erhöhte Transmissionsrisiko akut wird und die Schutzbedürftigkeit vulnerabler Personen ungleich steigt. Das betroffene Verwaltungs-, Reinigungs- oder Küchenpersonal hat hingegen regelmäßig keinen oder nur einen kurzen unmittelbaren Kontakt zu vulnerablen Menschen und damit im Regelfall nur mittelbare, durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten oder durch das medizinische und sonstige Pflege- und Betreuungspersonal vermittelte Kontakte mit den zu schützenden Personen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das besonders betroffene Personal in Heil- und Pflegeberufen eine besondere Verantwortung gegenüber den von ihm behandelten und betreuten Personen hat.


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    Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab: Sektorale Impfpflicht rechtens (Update)
    Stand: 19. Mai 2022 Claudia Wangerin, Harald Neuber
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    Unter dem Vorgänger von Harbarth hätte es so ein Urteil nicht gegeben.

    Der "Schutz vulnerabler Menschen" hat vor zwei Jahren als der Zirkus "Covid 19" los ging, keinen Politiker interessiert.

    Die Systeme in D (und den USA) sind m.E. am Ende. Und die Herrschenden versuchen mit aller Gewalt, das Ende noch hinaus zu zögern. Werden es aber doch nicht verhindern können. Wir brauchen dringend in D ein anderes System. Da ich aber nicht der liebe Gott und allwissend bin, weiß ich auch nicht welches.

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