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Thema: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

  1. #41
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Ach ja, stimmt!
    Die hab ich ganz vergessen!
    Das ist wie ein Gesundheitminister, der sich sein Seil beim Pharmahersteller kauft oder es sich von dem schenken lässt.
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  2. #42
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das ist wie ein Gesundheitminister, der sich sein Seil beim Pharmahersteller kauft oder es sich von dem schenken lässt.
    Das ist nur großmütig vom Pharmahersteller und dankverpflichtend vom bergsteigenden Gesundheitsminister.
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #43
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Das ist nur großmütig vom Pharmahersteller und dankverpflichtend vom bergsteigenden Gesundheitsminister.
    Eben. Da kann man schonmal ein paar Passagen der Verträge schwärzen oder auch Studien zu Impfstoffen für ein paar Jahrzehnte unter Verschluss halten.
    __________________

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  4. #44
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Eben. Da kann man schonmal ein paar Passagen der Verträge schwärzen oder auch Studien zu Impfstoffen für ein paar Jahrzehnte unter Verschluss halten.
    Du willst doch jetzt nicht etwas behaupten, daß die überzeugten Demokraten beim Einreißen der moralischen Schranken intransparent wären?
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  5. #45
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Es gibt, wenn auch nicht mehr aktiv in der Politik, noch denkende Juristen!

    [...]
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    Aus dem Link:
    [...] Will man etwa den wahnsinnig gewordenen Juristen folgen, die allen Ernstes Freiheitsstrafen für Impfunwillige für gerechtfertigt halten? Sind dafür vielleicht die „schöneren Gefängnisse“ gedacht, die der sich neu formierende Berliner Senat bauen will?
    [...]
    Ein guter Trost, die neuen "Lebenslänglichen" werden es gemütlich haben in den vier Gummiwänden.
    Geändert von Flüchtling (02.12.2021 um 12:09 Uhr) Grund: Link eingefügt
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  6. #46
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Aus dem Link:

    Ein guter Trost, die neuen "Lebenslänglichen" werden es gemütlich haben in den vier Gummiwänden.
    Noch aktuelle Berichterstattung ist so eine Ungsumpfter ein viel gefährlicherer Schwerstverbrecher wie so ein Gewaltverbrecher!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  7. #47
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Wie man es gerade braucht:
    Menschrechte als politisch beliebige Willkür:


    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #48
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Was soll man noch von diesem Gericht halten?

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    2G-Plus-Plus eingeführt

    VERÖFFENTLICHT AM 11. Dez 2021

    ...

    Ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht, das neutral und objektiv über die Corona-Maßnahmen urteilen sollte, werden jetzt so drakonische Corona-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt wie bislang nirgends im Land. Um in das oberste Gericht zu kommen, reicht künftig selbst ein 2G-Plus nicht mehr aus. Das heißt, selbst Geimpfte und Genesene mit einem normalen Antigen-Test kommen nicht mehr in die heiligen Hallen – wie das bei einem klassischen „2G-Plus“ der Fall ist. Alle, die an Verhandlungstagen das Gerichtsgebäude betreten wollen, müssen neben einem Impf- oder Genesenen-Zertifikat auch noch den Nachweis eines negativen PCR-Tests vorlegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

    Die neue 2G-Plus-Plus-Regelung gilt laut einem Bericht von Focus Online nicht nur für Besucher und Journalisten, sondern auch für Prozessbeteiligte, Mitarbeiter des Gerichts und sogar die Richter selbst: „Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.“ Damit setzt sich Karlsruhe noch einmal von den Regeln in normalen Gerichten ab, in denen, je nach Bundesland und Gericht, 3G oder 2G gilt. „Dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats solche schwerwiegenden Zugangsbeschränkungen für zulässig erachten, könnte die Pandemie-Regeln auch über das Gericht hinaus beeinflussen“, schreibt Focus Online: „Somit könnten auch andere Gerichte nachziehen, beziehungsweise auch weitere Behörden und Unternehmen diese Regelung übernehmen wollen.“

    ...

    Wer positiv getestet wird oder keinen Test vorlegt, wird von den Verhandlungen ausgeschlossen. Dabei gilt für alle Verhandlungen des Verfassungsgerichts, ebenso wie generell für Gerichte in der Bundesrepublik, der Grundsatz der Öffentlichkeit. Ungeimpfte können, wenn sie keinen Genesenen-Status haben, damit weder ihre Interessen in eigener Sache selbst vor dem Gericht vertreten, noch als Berichterstatter, Rechtsbeistand oder Beobachter an Verfahren teilnehmen. Sie sind von der Verfassungsgerichtsbarkeit quasi ausgeschlossen. Ein einmaliger Vorgang. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade die Prüfung, ob ihre Interessen gewahrt sind, ein wichtiges Augenmerk des obersten Gerichts sein sollte.

    Kritiker werfen den Verfassungshütern in Karlsruhe vor, in der Corona-Krise stramm auf Regierungskurs zu sein und Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Corona-Maßnahmen regelrecht durchzuwinken. Ihrer Ansicht nach ist Karlsruhe nicht mehr neutral. Besonders kritisiert wird der Präsident des Gerichtes, Harbarth, ein Vertrauter von Angela Merkel, der direkt vom Posten des Unions-Vize-Fraktionschefs nach Karlsruhe wechselte und in Skandale verwickelt war. Ein Vorgang, der wohl lautstarke Kritik Berlins und Brüssels hervorgerufen hätte, wäre er in Polen passiert. Dass nun ausgerechnet Karlsruhe die schärfsten Corona-Regeln einführt, und gegen den Rat von kritischen Medizinern Ungeimpfte und Nicht-Genesene generell ausschließt, und auch den Sinn von Antigen-Test faktisch negiert, dürfte die massiven Zweifel an der Neutralität des Gerichts noch einmal deutlich erhöhen.

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    Geändert von Buella (12.12.2021 um 14:44 Uhr)
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  9. #49
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Was soll man noch von diesem Gericht halten?

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    2G-Plus-Plus eingeführt

    VERÖFFENTLICHT AM 11. Dez 2021

    ...

    Ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht, das neutral und objektiv über die Corona-Maßnahmen urteilen sollte, werden jetzt so drakonische Corona-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt wie bislang nirgends im Land. Um in das oberste Gericht zu kommen, reicht künftig selbst ein 2G-Plus nicht mehr aus. Das heißt, selbst Geimpfte und Genesene mit einem normalen Antigen-Test kommen nicht mehr in die heiligen Hallen – wie das bei einem klassischen „2G-Plus“ der Fall ist. Alle, die an Verhandlungstagen das Gerichtsgebäude betreten wollen, müssen neben einem Impf- oder Genesenen-Zertifikat auch noch den Nachweis eines negativen PCR-Tests vorlegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

    Die neue 2G-Plus-Plus-Regelung gilt laut einem Bericht von Focus Online nicht nur für Besucher und Journalisten, sondern auch für Prozessbeteiligte, Mitarbeiter des Gerichts und sogar die Richter selbst: „Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.“ Damit setzt sich Karlsruhe noch einmal von den Regeln in normalen Gerichten ab, in denen, je nach Bundesland und Gericht, 3G oder 2G gilt. „Dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats solche schwerwiegenden Zugangsbeschränkungen für zulässig erachten, könnte die Pandemie-Regeln auch über das Gericht hinaus beeinflussen“, schreibt Focus Online: „Somit könnten auch andere Gerichte nachziehen, beziehungsweise auch weitere Behörden und Unternehmen diese Regelung übernehmen wollen.“

    ...

    Wer positiv getestet wird oder keinen Test vorlegt, wird von den Verhandlungen ausgeschlossen. Dabei gilt für alle Verhandlungen des Verfassungsgerichts, ebenso wie generell für Gerichte in der Bundesrepublik, der Grundsatz der Öffentlichkeit. Ungeimpfte können, wenn sie keinen Genesenen-Status haben, damit weder ihre Interessen in eigener Sache selbst vor dem Gericht vertreten, noch als Berichterstatter, Rechtsbeistand oder Beobachter an Verfahren teilnehmen. Sie sind von der Verfassungsgerichtsbarkeit quasi ausgeschlossen. Ein einmaliger Vorgang. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade die Prüfung, ob ihre Interessen gewahrt sind, ein wichtiges Augenmerk des obersten Gerichts sein sollte.

    Kritiker werfen den Verfassungshütern in Karlsruhe vor, in der Corona-Krise stramm auf Regierungskurs zu sein und Einschränkungen der Grundrechte im Zuge der Corona-Maßnahmen regelrecht durchzuwinken. Ihrer Ansicht nach ist Karlsruhe nicht mehr neutral. Besonders kritisiert wird der Präsident des Gerichtes, Harbarth, ein Vertrauter von Angela Merkel, der direkt vom Posten des Unions-Vize-Fraktionschefs nach Karlsruhe wechselte und in Skandale verwickelt war. Ein Vorgang, der wohl lautstarke Kritik Berlins und Brüssels hervorgerufen hätte, wäre er in Polen passiert. Dass nun ausgerechnet Karlsruhe die schärfsten Corona-Regeln einführt, und gegen den Rat von kritischen Medizinern Ungeimpfte und Nicht-Genesene generell ausschließt, und auch den Sinn von Antigen-Test faktisch negiert, dürfte die massiven Zweifel an der Neutralität des Gerichts noch einmal deutlich erhöhen.

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    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    folglich:

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    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
    So langsam sollte es bei jedem noch selbstständig Denkenden klingeln!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    (...)

    So langsam sollte es bei jedem noch selbstständig Denkenden klingeln!
    Bedauerlicherweise sind Viren zu selbständigen Denken nicht fähig. Nur zum Massenangriff und auf einen solchen gilt es sich einzustellen.
    Whatever you do, do no harm!

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