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Thema: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

  1. #21
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Die Leitsätze zum Urteil:

    Leitsätze

    zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021

    - 1 BvR 781/21 -

    - 1 BvR 798/21 -

    - 1 BvR 805/21 -

    - 1 BvR 820/21 -

    - 1 BvR 854/21 -

    - 1 BvR 860/21 -

    - 1 BvR 889/21 -

    Bundesnotbremse I

    (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen)

    Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie müssen den allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung von Grundrechten in jeder Hinsicht genügen.

    Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) schützt familienähnlich intensive Bindungen auch jenseits des Schutzes von Ehe und Familie. In seiner Ausprägung als umfassende allgemeine Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht die Freiheit, mit beliebigen anderen Menschen zusammenzutreffen. In seiner Ausprägung als allgemeines Persönlichkeitsrecht schützt das Grundrecht davor, dass sämtliche Zusammenkünfte mit anderen Menschen unterbunden werden und die einzelne Person zu Einsamkeit gezwungen wird; anderen Menschen überhaupt begegnen zu können, ist für die Persönlichkeitsentfaltung von konstituierender Bedeutung.

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG schützt die gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit. Sie setzt in objektiver Hinsicht die Möglichkeit voraus, von ihr tatsächlich und rechtlich Gebrauch machen zu können; subjektiv genügt ein darauf bezogener natürlicher Wille.

    In die Fortbewegungsfreiheit kann auch durch allein psychisch vermittelt wirkenden Zwang eingegriffen werden. Dieser muss nach Art und Ausmaß einem unmittelbar wirkenden physischen Zwang vergleichbar sein.

    Ein Gesetz, das unmittelbar ohne weiteren Vollzugsakt in die Fortbewegungsfreiheit eingreift, kann den Schrankenregelungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG genügen.

    Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht.

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

    - 1 BvR 781/21 -

    - 1 BvR 798/21 -

    - 1 BvR 805/21 -

    - 1 BvR 820/21 -

    - 1 BvR 854/21 -

    - 1 BvR 860/21 -

    - 1 BvR 889/21 -

    ...



    - 1 BvR 889/21 -

    hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -

    unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

    Präsident Harbarth,

    Paulus,

    Baer,

    Britz,

    Ott,

    Christ,

    Radtke,

    Härtel

    am 19. November 2021 beschlossen:

    ...

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    Interessant, wenn man sich die gesamte Begründung durchliest, daß das Gericht in den entscheidenden Punkten überhaupt keine Beweise erhoben, abgewogen, Zahlen nicht in Bezug oder Relation gestellt, sondern lediglich nachgeplappert hat, und somit überhaupt nicht über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen urteilen kann!

    Zudem kann man sehen, wer daran beteiligt war und diesen juristischen Schrieb hingerotzt hat!

    Natürlich darf der Herr Harbarth an oberster Stelle nicht fehlen!
    Geändert von Buella (01.12.2021 um 10:41 Uhr)
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #22
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Das sind ja feine Aussichten, wenn man bedenkt, was das Bundesverfassungsgericht gestern angerichtet hat!

    Blankoscheck
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    Von Gastautor
    Di, 30. November 2021

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen die Bundesnotbremse abgelehnt. Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau kommentiert den Beschluss: "Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu." Der erste Senat des BVerfG entwickle sich zum "Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates".

    ...

    „Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt. Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht“, schreibt Karlsruhe in der Begründung. Solche lägen mit dem Bezug auf den Schutz des Lebens vor. Den Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre attestieren die Richter um den Vorsitzenden Stephan Harbarth nicht nur Verhältnismäßigkeit, sondern fast auch einen verfassungsrechtlichen Sachzwang: Aus dem Auftrag zum Schutze des Lebens leite sich die Verfassungsmäßigkeit, nein, sogar ein verfassungsmäßiger Zwang zur Notbremse ab. „Die angegriffenen Kontaktbeschränkungen waren als Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich“, meint das Gericht. Auch die Inzidenz-Automatismen beruhten auf „tragfähiger Grundlage“.

    Lesen Sie hier einen exklusiven Kommentar zum Beschluss von Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau:

    ...

    In ihm wurden weitreichende Freiheitseinschränkungen, wie zum Beispiel die Beschränkung privater Zusammenkünfte, nächtliche Ausgangssperren, Schließung von Schulen, Freizeiteinrichtungen und Ladengeschäften einseitig von der Überschreitung eines sogenannten 7-Tages-Inzidenzwertes von über 100 „Neuinfektionen“ – in der Tat allerdings nur positiven Testungen, ohne jede Rücksicht darauf, ob jemand wirklich erkrankt ist und wenn ja, wie schwer – abhängig gemacht. Diese Rechtsfolgen ergaben sich unmittelbar aus dem Bundesgesetz, es war also keinerlei Prüfung der regional wirklich existierenden Gefahr durch die örtlich zuständigen Behörden vorgesehen, etwa im Hinblick auf die Fragen: Ist überhaupt jemand krank? Und: wie steht es mit der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen?

    Gegen die „Bundes-Notbremse“ wurden rund 900 Verfassungsbeschwerden erhoben, von denen über 700 – aus unterschiedlichen Gründen – bereits erledigt sein sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über eine Reihe der noch nicht erledigten Verfassungsbeschwerden endgültig entschieden und sie vollständig abgewiesen. Die „Bundes-Notbremse“ sei verfassungsgemäß.

    ...

    Gleichzeitig überrascht die Entscheidung aber inhaltlich. Möglicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss später einmal – im Verein mit dem bekannten „Klimaschutz“-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats – als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten müssen.

    Was die Entscheidung mit dem Klimaschutz-Beschluss gemeinsam hat, ist die im deutschen Verfassungsrecht bislang nicht anerkannte Prämisse: Wenn niemand genau weiß, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie groß sie sein mag, es aber staatlich geförderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Veränderungen enorm große Gefahren an die Wand malen, dann können Grundrechte großflächig ausgesetzt werden. Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der Bürger, der seine Grundrechte ausüben will, seine Ungefährlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.

    ...

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    [Fortsetzung folgt!]
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #23
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    [Fortsetzug]



    ...


    Die Verwaltungsgerichte werden faktisch ausgeschaltet

    Die „Bundes-Notbremse“ bricht mit allen herkömmlichen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts. Denn normalerweise ist eine Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund eines Gesetzes erforderlich, sodass die Maßnahmen der jeweils wirklich bestehenden Gefährdungslage angepasst werden können; und gegen die Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden ist der Rechtsweg gegeben.

    Durch die unmittelbar durch ein Gesetz und allein aufgrund eines „Inzidenzwertes“ herbeigeführten Freiheitseinschränkungen – wobei ja ein hinreichend hoher Inzidenzwert von Behörden, die durchgreifende Freiheitseinschränkungen durchsetzen wollen, auch „herbeigetestet“ werden kann – wird demgegenüber nicht nur mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz gebrochen, sondern auch mit der Rechtsweggarantie. Denn die Verwaltungsgerichte werden faktisch ausgeschaltet, wenn die Rechtsfolge sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und keine behördliche Abwägung mehr möglich ist.

    Nicht entschieden wurde heute über die Verfassungsbeschwerde unter anderem des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Post, in der diese rechtsstaatliche Problematik am besten auf den Punkt gebracht worden ist. Nach den heutigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts dürfte sie aber weitgehend aussichtslos sein.

    Der Erste Senat, also der Harbarth-Senat des Bundesverfassungsgerichts, entwickelt sich – ohne dass hiergegen bislang ein Aufstand der Staatsrechtslehre erkennbar würde – zum Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates. Die Wiedereinführung der „Bundes-Notbremse“ wird in der Politik bereits gefordert. Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu. Vermutlich ist das alles nur eine Übung: Der „Ernstfall“ kommt dann im Verlaufe der nächsten zehn Jahre in Gestalt des „Klimaschutzes“. Auch hier hat der Erste Senat ja bereits den Grundstein gelegt.

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    Ungeheuerlich, gar beängstigend!
    Aber die ignorante Masse und viele Richter oder Juristen schlafen den Schlaf der Gerechten.
    Es wird ein sehr böses Erwachen!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  4. #24
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
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    Richter Harbarth & Kanzlerin Merkel
    Eine gefährliche Freundschaft für unsere Demokratie?


    [Links nur für registrierte Nutzer]macht viele Bürger wütend und lässt Verfassungsexperten ratlos zurück.

    Im Visier der Kritiker: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (49), Ex-Unions-Fraktionsvize im Bundestag und ein enger Freund von Kanzlerin Angela Merkel (67, CDU).
    SIE machte Wahlkampf für IHN in Harbarths Wahlkreis Rhein-Neckar. ER boxte IHRE Flüchtlingspolitik durch die Unionsfraktion. Schrieb an einem Merkel-Fanbuch mit.

    Seit seiner Ernennung zum Verfassungsrichter (2018) und zum Gerichtspräsidenten (2020) gilt Harbarth unter Juristen als „Merkels Parteisoldat“ in Karlsruhe.
    BESONDERS UMSTRITTEN: ein Dinner im Kanzleramt, das Merkel für Harbarth und dessen Richterriege am 30. Juni dieses Jahres ausrichtete – ausgerechnet an dem Tag, an dem die „Bundesnotbremse“ (Ausgangssperren, Schulschließungen) nach gut zwei Monaten außer Kraft trat. Ein Gesetz, für das sich Kanzlerin Merkel wochenlang trotz heftiger Kritik eingesetzt hatte.

    An jenem Abend philosophierte Justizministerin Christine Lambrecht (56, SPD) rund 8 Minuten lang über das Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ (die Rede liegt BILD vor). Gemeint: aktuelle Corona-Maßnahmen.Ein Teilnehmer zu BILD: „Es wurde für Verständnis geworben, dass Politik in Notzeiten nicht nur juristische Maßstäbe ansetzen kann.“

    Bemerkenswert: Ministerin Lambrecht benutzte immer wieder den Rechts-Begriff „tatsächliche Unsicherheiten“, um den Standpunkt der Regierung zu untermauern.
    Offensichtlich mit Erfolg: In den jetzt ergangenen Entscheidungen Harbarths und seiner Richter taucht derselbe Begriff nicht weniger als sieben Mal auf – als Rechtfertigung, warum die Aussperrung von Schülern und das Einsperren der Bürger trotz unsicherer Datenlage verfassungskonform gewesen sei.


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auch die Bild findet mal Mut.
    Fazit des Artikels, das BVG-Urteil kam so unerwartet wie der morgendliche Sonnenaufgang. Die Marionetten um der Marionette Harbarth durften und wollten nicht der Heiligen den goldenen Abgang versauen, so einfach ist das zu verstehen, so einfach geht das in einem Staat der sich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sieht, sich als weltweiter Gralshüter dessen glaubt zu sehen.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  5. #25
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Auch die Bild findet mal Mut.
    Fazit des Artikels, das BVG-Urteil kam so unerwartet wie der morgendliche Sonnenaufgang. Die Marionetten um der Marionette Harbarth durften und wollten nicht der Heiligen den goldenen Abgang versauen, so einfach ist das zu verstehen, so einfach geht das in einem Staat der sich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sieht, sich als weltweiter Gralshüter dessen glaubt zu sehen.
    Finde ich auch sehr verwunderlich, daß so etwas von der bild kommt?

    Bezüglich dieses hingerotzten, für ein Bundesverfassungsgericht unwürdigen Skandal-Urteils, sind jedoch noch Fragen zu beantworten:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Von Susanne Ausic1. Dezember 2021

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „Bundesnotbremse“ wirft Fragen auf. Ohne mündliche Verhandlung waren sieben Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen worden. Der Heidelberger Verfassungsrechtler Dr. Uwe Lipinski vermisst vor allem eine kritische Betrachtung grundlegender Fragen zur Bewertung des PCR-Tests und der Intensivbettensituation.

    ...

    Völlig intransparent sei der Weg, nach dem genau diese abgelehnten Verfahren ausgewählt wurden, kritisieren manche Anwälte. Einige vermuten, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte, denn die ausgewählten Verfassungsbeschwerden wurden ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Die Anwälte und deren Mandanten hatten somit nicht einmal die Möglichkeit, der Auffassung des Gerichts etwas entgegenzustellen.

    „Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bundesnotbremse ist eine verfassungsrechtliche Enttäuschung und kann unmöglich aus juristischer Sicht das letzte Wort sein“, erklärte der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, gegenüber der Epoch Times nach Bekanntgabe der Entscheidung.

    Wieder einmal habe das Bundesverfassungsgericht die Behauptungen der Regierung, dass ein Zusammenbruch der Intensivstationen drohen würde, mehr oder weniger kritiklos übernommen. Die nahe liegende Frage, ob man Intensivstationen entlasten könnte – etwa durch Verbesserung der Mitbestimmung, Erhöhung der Gehälter, eine Verlegung von Intensivpatienten in weniger belastete Krankenhäuser und anderes –, sei nicht thematisiert worden.

    „Völlig unbefriedigend ist es, dass wohl auch das Bundesverfassungsgericht nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, die PCR-Betriebstestanleitung zu lesen“, äußerte Lipinski weiter. Ein positiver Test bedeute keine Infektion im medizinischen Sinne, „weshalb es unwissenschaftlich war und bis heute ist, sämtliche Positivtestungen ohne jeden Vorbehalt als Infektionen im medizinischen Sinne zu bezeichnen“.

    Erschreckend findet Lipinski, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage der Beweislast nicht thematisiert hat. „Obwohl niemand bis heute genau und sicher weiß, ob und wie hoch die sogenannte Infektionsgefahr (genauer: Das Positivtestrisiko) in Schulen, in Schwimmbädern, beim Arbeiten, beim Demonstrieren gegen die Regierung etc. ist, können nunmehr Grundrechte flächendeckend massiv und in ihrem Kern eingeschränkt werden“, so der Verfassungsrechtler weiter.

    Nicht etwa der Staat – wie bislang in rechtsstaatlichen Demokratien üblich – müsse das „Ob“ und den Umfang einer konkreten Gefahr beweisen. Nun müsse der Bürger seine Ungefährlichkeit beweisen „und zwar unter den Voraussetzungen, die der Staat diktiere“. So werde von den Bürgern verlangt, ein negatives Testergebnis vorzulegen, wobei die Schnelltests stark fehleranfällig sein können. Nach dieser „Logik“ dürften Lockdown-Maßnahmen sowohl für Geimpfte, Ungeimpfte und auch für nicht impffähige Personen beliebig verlängert werden.

    Für die von dem Heidelberger Fachanwalt vertretene Klägergruppe steht bereits fest, dass sie Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg einlegen werde, sobald in der Hauptsache in Sachen Bundesnotbremse förmlich beschieden werde.


    Heidelberger Rechtsanwalt kritisiert „Arbeitsverweigerung“

    Regelmäßig wurde und wird das Bundesverfassungsgericht wegen Verfahrensverzögerungen kritisiert. Auch Lipinski wartet auf insgesamt drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über Eilanträge, die teils schon vor mehr als sechs Monaten eingereicht und begründet worden sind – bezüglich der sogenannten „Bundesnotbremse“ (Az. 1 BvR 113/21), zur Masernimpfpflicht (1 BvR 2700/20) sowie betreffend die Anfechtung der Paragrafen 5, 28a des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Zu allen Eilverfahren hatte er jeweils einen Eilantrag sowie einen Hauptsacheantrag gestellt.

    Laut Lipinski ist die Kommunikation mit dem Gericht auf ein Minimum begrenzt. Nach Einreichung der Anträge wurde ihm zwar der Eingang bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt, ein kurzes Telefonat mit der Berichterstatterin zu dem Verfahren wurde von den Justizbeamten jedoch als „nicht möglich“ abgeblockt. Sofern auf Sachstandsanfragen überhaupt schriftlich reagiert werde, würden nichtssagende Antworten geschickt, beispielsweise, dass eine Entscheidung nach deren Erlass zugesandt werde.

    ...

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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  6. #26
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Die Leitsätze zum Urteil:



    Interessant, wenn man sich die gesamte Begründung durchliest, daß das Gericht in den entscheidenden Punkten überhaupt keine Beweise erhoben, abgewogen, Zahlen nicht in Bezug oder Relation gestellt, sondern lediglich nachgeplappert hat, und somit überhaupt nicht über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen urteilen kann!

    Zudem kann man sehen, wer daran beteiligt war und diesen juristischen Schrieb hingerotzt hat!

    Natürlich darf der Herr Harbarth an oberster Stelle nicht fehlen!
    Dafür hat er den Posten bekommen.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Dafür hat er den Posten bekommen.
    Um Grundrechte zu beugen und zu beseitigen!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #28
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Die Leitsätze zum Urteil:



    Interessant, wenn man sich die gesamte Begründung durchliest, daß das Gericht in den entscheidenden Punkten überhaupt keine Beweise erhoben, abgewogen, Zahlen nicht in Bezug oder Relation gestellt, sondern lediglich nachgeplappert hat, und somit überhaupt nicht über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen urteilen kann!

    Zudem kann man sehen, wer daran beteiligt war und diesen juristischen Schrieb hingerotzt hat!

    Natürlich darf der Herr Harbarth an oberster Stelle nicht fehlen!
    Das ist doch kein Gericht, sondern eine Lachnummer.

  9. #29
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Die Leitsätze zum Urteil:



    Interessant, wenn man sich die gesamte Begründung durchliest, daß das Gericht in den entscheidenden Punkten überhaupt keine Beweise erhoben, abgewogen, Zahlen nicht in Bezug oder Relation gestellt, sondern lediglich nachgeplappert hat, und somit überhaupt nicht über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen urteilen kann!

    Zudem kann man sehen, wer daran beteiligt war und diesen juristischen Schrieb hingerotzt hat!

    Natürlich darf der Herr Harbarth an oberster Stelle nicht fehlen!
    Die haben auch garkeine Vornamen, schreckliche Sitten.

  10. #30
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren laut BVG verfassungsgemäß"

    Frau Dr. Merkel hat einen großartigen Wechsel hinbekommen. Für ihr Können wurde sie vom BRD-Wahlvieh wieder und wieder gewählt.
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

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